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   BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12 , 1 BvR 618/12   

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https://dejure.org/2016,24265
BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12 , 1 BvR 618/12 (https://dejure.org/2016,24265)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2016 - 1 BvR 617/12 , 1 BvR 618/12 (https://dejure.org/2016,24265)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12 , 1 BvR 618/12 (https://dejure.org/2016,24265)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtzulassung der Einbeziehung von Investitionskosten in die Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen nach alter Rechtslage verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 82 Abs 3 SGB 11 vom 20.12.2012, § 82 Abs 3 S 3 Halbs 1 SGB 11 vom 09.09.2001
    Nichtannahmebeschluss: Auf alter Rechtslage beruhende Nichtzulassung einer gesonderten Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Investitionskosten - Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen - bei ...

  • Wolters Kluwer

    Finanzierung von Pflegeheimen in der sozialen Pflegeversicherung; Antrag auf Zustimmung der Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auf alter Rechtslage beruhende Nichtzulassung einer gesonderten Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Investitionskosten - Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen - bei ...

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzierung von Pflegeheimen in der sozialen Pflegeversicherung; Antrag auf Zustimmung der Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen

  • rechtsportal.de

    Finanzierung von Pflegeheimen in der sozialen Pflegeversicherung; Antrag auf Zustimmung der Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Auf alter Rechtslage beruhende Nichtzulassung einer gesonderten Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Investitionskosten - Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen - bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtzulassung der Einbeziehung von Investitionskosten in die Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen nach alter Rechtslage verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionskosten für das Pflegeheim - und die Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtzulassung der Einbeziehung von Investitionskosten in die Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen nach alter Rechtslage verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtzulassung der Einbeziehung von Investitionskosten in die Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen nach alter Rechtslage verfassungsgemäß - Verfassungsbeschwerde erfolglos

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des Rechts durch die Fachgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des Rechts durch die Fachgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12
    In keinem Fall wird die Führung der Unternehmen dadurch unmöglich oder ökonomisch sinnlos (vgl. zum Steuerrecht BVerfGE 31, 8 ; 123, 1 ).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12
    In keinem Fall wird die Führung der Unternehmen dadurch unmöglich oder ökonomisch sinnlos (vgl. zum Steuerrecht BVerfGE 31, 8 ; 123, 1 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Hiergegen erhob die Klägerin Beschwerde beim BVerfG (1 BvR 618/12).

    Die noch ausstehende Entscheidung des BVerfG in der Sache selbst (1 BvR 618/12) ist nicht abzuwarten.

    Dies würde auch gelten, wenn die Klägerin mit der Beschwerde (1 BvR 618/12) gegen die Entscheidung des BSG im Ursprungsverfahren Erfolg hätte.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2015 - L 4 P 3/12

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung seien in Parallelsachen Verfassungsbeschwerden (BVerfG, Az.: 1 BvR 617/12 und 1 BvR 618/12) anhängig.
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 8/22 R

    Zum Vorliegen einer öffentlich geförderten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 82

    Das Erfordernis einer Zustimmung der Landesbehörde, dass § 82 Abs. 3 SGB XI für eine solche Umlage von Kosten nach sich zieht, ist indes vor dem Ziel einer Vermeidung der Doppelfinanzierung gerechtfertigt (dazu auch BVerfG vom 13.7.2016 - 1 BvR 617/12 ua - RdNr 15) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 40/17

    Zustimmung - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen - fiktive

    Eine solche kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in Betracht (offen lassend etwa auch Bundesverfassungsgericht , Nichtannahmebeschluss vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12 -, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 5 P 38/19
    Die seitens der Klägerin gegen die Urteile des BSG vom 8.9.2011 (B 3 P 3/11 R und 4/10 R) eingelegten Verfassungsbeschwerden nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an (Beschlüsse vom 13.7.2016 - 1 BvR 618/12 und 619/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 42/17

    Zustimmung - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen - fiktive

    Eine solche kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in Betracht (offen lassend etwa auch Bundesverfassungsgericht , Nichtannahmebeschluss vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12 -, juris Rn. 14).
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 P 7/17 B

    Pflegeversicherung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung höherer

    Das BVerfG hat diese Gesetzesauslegung des BSG auf der Grundlage alten Rechts für rechtsmethodisch einwandfrei und verfassungskonform (Art. 14 GG) beurteilt (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13.7.2016 - 1 BvR 617/12 - Juris RdNr 13 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17

    Eigenkapitalzinsen - Zustimmung - gesondert zu berechnende betriebsnotwendige

    Eine solche kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in Betracht (offen lassend etwa auch Bundesverfassungsgericht , Nichtannahmebeschluss vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12 -, zitiert nach juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 38/15
    Die Schiedsstelle hat nicht die Auffassung vertreten, dass eine Berücksichtigung von Eigenkapitalzinsen gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. § 82 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI in der seit dem 28. Dezember 2012 geltenden Fassung; hierzu: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12 - juris Rn. 6; Weber in KassKomm, Stand September 2018, § 82 SGB XI Rn. 16).
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