Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.09.1996

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   BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93   

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BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/2000,2181)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2000 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/2000,2181)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/2000,2181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Frist - Rechtssatz - Gesetzliche Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Diagnose - Abrechnung - Vertragsarzt - Krankenkasse - Gesundheitsstrukturgesetz

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; SGB V § 295 Abs. 1 Satz 3; ; SGB V § 295 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90; SGB V § 295 Abs. 1
    Verpflichtung von Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Mitteilung von Diagnosen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und in den Abrechnungsunterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3402
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92

    Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Eine Verfristung liegt nicht etwa deshalb vor, weil die Pflicht zur Diagnoseangabe auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen schon vorher bestanden hat (BSG, Urteil vom 4. Mai 1994 - 6 RKa 37/92 -, SozR 3-2500 § 295 Nr. 1 = NSZ 1995, S. 92 ff.).

    Ob den vor der Gesetzesänderung geltenden Vorschriften eine Pflicht der Vertragsärzte, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben auch Diagnosen mitzuteilen, zu entnehmen war, hatte nämlich bis zu dem dieses bejahenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. Mai 1994 (a.a.O.) in Streit gestanden.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1994 (a.a.O.) die Frage, ob durch die Übermittlungspflichten das informationelle Selbstbestimmungsrecht einzelner Patienten verletzt werde oder nicht, ausdrücklich offen gelassen.

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Vorauszusetzen ist nämlich, dass das Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber den Anwendungsbereich einer Norm eindeutiger als bisher bestimmt, etwa um in einem Auslegungsstreit eine Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde besteht nur, wenn der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreichbar ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Eine neue Frist beginnt zwar dann nicht, wenn ein bereits bestehendes Gesetz unverändert neu bekannt gemacht, nur berichtigt, lediglich in der Paragraphenzählung neu gefasst, mit kleinen Änderungen an andere Vorschriften angepasst oder sonst wie in einer so unbedeutenden Weise geändert wird, dass keine neue Beschwer entsteht (vgl. BVerfGE 12, 139 ; 17, 364 ; 43, 108 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Eine neue Frist beginnt zwar dann nicht, wenn ein bereits bestehendes Gesetz unverändert neu bekannt gemacht, nur berichtigt, lediglich in der Paragraphenzählung neu gefasst, mit kleinen Änderungen an andere Vorschriften angepasst oder sonst wie in einer so unbedeutenden Weise geändert wird, dass keine neue Beschwer entsteht (vgl. BVerfGE 12, 139 ; 17, 364 ; 43, 108 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Eine neue Frist beginnt zwar dann nicht, wenn ein bereits bestehendes Gesetz unverändert neu bekannt gemacht, nur berichtigt, lediglich in der Paragraphenzählung neu gefasst, mit kleinen Änderungen an andere Vorschriften angepasst oder sonst wie in einer so unbedeutenden Weise geändert wird, dass keine neue Beschwer entsteht (vgl. BVerfGE 12, 139 ; 17, 364 ; 43, 108 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 58, 81 ; 68, 376 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber den Anwendungsbereich einer Norm eindeutiger als bisher bestimmt, etwa um in einem Auslegungsstreit eine Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem von der 2. Kammer des Ersten Senats erlassenen Nichtannahmebeschluss vom 10. April 2000 (1 BvR 422/00, ArztR 2000, S. 168 ff.) verwiesen.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Wird ein bestehendes Gesetz geändert, gilt § 93 Abs. 3 BVerfGG prinzipiell nur für die geänderten Vorschriften; für die nach Form, Inhalt und materiellem Gewicht unverändert gebliebenen Bestimmungen beginnt hingegen die Frist nicht neu zu laufen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 -, NJW 2001, S. 3402 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 139 ; 17, 364 ; 43, 108 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Dies gilt auch dann, wenn ein bereits bestehendes Gesetz unverändert neu bekannt gemacht, nur berichtigt, lediglich in der Paragraphenzählung neu gefasst, mit kleinen Änderungen an andere Vorschriften angepasst oder sonst wie in einer so unbedeutenden Weise geändert wird, dass keine neue Beschwer entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93, NJW 2001, 3402 = juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber den Anwendungsbereich einer Norm erweitert oder er sie eindeutiger als bisher bestimmt, etwa um in einem Auslegungsstreit eine Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93, NJW 2001, 3402 = juris, Rn. 19, und vom 22. Februar 2017 - 1 BvR 2875/16, NVwZ-RR 2017, 433 = juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

    Die erneute Bekanntmachung auch der unverändert gebliebenen Festsetzungen bei Gelegenheit der Bekanntmachung der Änderung setzte die Frist nicht insgesamt erneut in Lauf, weil die nicht geänderten Festsetzungen nach Ansicht des Plangebers bereits "bestehendes" Recht waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 - NJW 2001, 3402).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15

    Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999

    Selbst wenn man die Änderung von § 11 Abs. 2 Nr. 1 AG-SGB XII (Anpassung der Aufzählung an den neu eingefügten § 10 Abs. 3 AG-SGB XII) als solche als Ausgangspunkt für eine neue Beschwerdefrist für unzureichend ansähe, da eine Frist dann nicht von neuem beginnt, wenn ein bereits bestehendes Gesetz nur mit kleinen Änderungen an andere Vorschriften angepasst oder sonst wie in einer so unbedeutenden Weise geändert wird, dass keine neue Beschwer entsteht (vgl. Urteil vom 22. November 2007 - VfGBbg 75/05 -, LVerfGE 18, 159, 202; Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 76/05 -, LVerfGE 19, 84, 95 f; Urteil vom 20. November 2008 - VfGBbg 30/07 -, LVerfGE 19, 103, 119; BVerfGE 12, 139, 141; E 79, 1, 14; BVerfG NJW 2001, 3402), folgt daraus keine andere Bewertung.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 30/19

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 23 Abs. 3 KiBiz

    Dies gilt auch dann, wenn ein bereits bestehendes Gesetz unverändert neu bekannt gemacht, nur berichtigt, lediglich in der Paragraphenzählung neu gefasst, mit kleinen Änderungen an andere Vorschriften angepasst oder sonst wie in einer so unbedeutenden Weise geändert wird, dass keine neue Beschwer entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 -, NJW 2001, 3402 = juris, Rn. 19, m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber den Anwendungsbereich einer Norm erweitert oder er sie eindeutiger als bisher bestimmt, etwa um in einem Auslegungsstreit eine Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss 22. Februar 2017 - 1 BvR 2875/16 -, NVwZ-RR 2017, 433 = juris, Rn. 7, vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 -, NJW 2001, 3402 = juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08

    Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung;

    Auch klarstellende Änderungen einer Vorschrift, die eine Rechtslage eindeutiger zum Ausdruck bringen und damit präzisieren, können die Antragsfrist neu beginnen lassen (vgl. zu § 93 BVerfGG, BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1986 1 BvR 1509/83 BVerfGE 74, 69 und vom 29. November 2000 1 BvR 630/93 NJW 2001, 3402).
  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 75/05

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit;

    Die für das Finanzausgleichsgesetz am 31. Dezember 2005 abgelaufene Jahresfrist wurde jedoch durch das Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 1 a) HStrG am 01. Januar 2006 erneut in Lauf gesetzt, weil durch die hier maßgebliche Änderung des § 3 BbgFAG die Verbundmasse um 50 Mio. Euro reduziert wurde, was generell zu einer rechtlich stärker belastenden Wirkung führt (BVerfG NJW 2001, 3402; BVerfGE 78, 350; ThürVerfGH, Urteil vom 06. Juni 2002 - VerfGH 14/98 -, NVwZ-RR 2003, 249, 250).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93   

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https://dejure.org/1996,3455
BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/1996,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.1996 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/1996,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 1996 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/1996,3455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Angabe der Diagnose in Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen für vertragsärztliche Leistungen

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; SGB V § 295 Abs. 1
    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von § 295 Abs. 1 SGB V

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgenabwägung - Einstweilige Anordnung - Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - Diagnose - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 793
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; - 87, 334 [338]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; - 87, 334 [338]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; - 87, 334 [338]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92

    Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Denn das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Angabe der Diagnose bereits den Vorläuferregelungen der §§ 294, 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a. F. (Urteil vom 4. Mai 1994, NZS 1995, S. 92 ff.) und auch schon den diesen vorangehenden Bestimmungen (BSGE 55, 150 [152 ff.]; 59, 172 [174 ff.]) entnommen.
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82

    Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Denn das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Angabe der Diagnose bereits den Vorläuferregelungen der §§ 294, 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a. F. (Urteil vom 4. Mai 1994, NZS 1995, S. 92 ff.) und auch schon den diesen vorangehenden Bestimmungen (BSGE 55, 150 [152 ff.]; 59, 172 [174 ff.]) entnommen.
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Denn das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Angabe der Diagnose bereits den Vorläuferregelungen der §§ 294, 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a. F. (Urteil vom 4. Mai 1994, NZS 1995, S. 92 ff.) und auch schon den diesen vorangehenden Bestimmungen (BSGE 55, 150 [152 ff.]; 59, 172 [174 ff.]) entnommen.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarabrechnung - Verpflichtung zur Übermittlung

    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verschlüsselung nach dem ICD-10 im Bereich der Versorgung von Versicherten des SGB V mit Beschlüssen vom 11. September 1996 (1 BvR 630/93) und 10. April 2000 (1 BvR 422/00) als mit den Grundrechten vereinbar angesehen.
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