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   BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78   

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BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78 (https://dejure.org/1979,151)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1979 - 1 BvR 631/78 (https://dejure.org/1979,151)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1979 - 1 BvR 631/78 (https://dejure.org/1979,151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Hausarbeitstag

  • openjur.de

    Hausarbeitstag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswirdrigkeit des nordrhein-westfälischen Hausarbeitstagsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 369
  • NJW 1980, 823
  • DB 1980, 404
  • DÖV 1980, 213
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Sie knüpfe an die typische Arbeitsteilung der Geschlechter an und sei als Arbeitsschutzrecht für erwerbstätige Frauen anzusehen (BAG - Gr. Sen. - Beschluß vom 16. März 1962, BAG 13, 1 = AP Nr. 19 zu § 1 HausarbTagsG NRW; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG-Urteil vom 26. Oktober 1978, BB 1979, S. 477 = [demnächst] AP Nr. 27 zu § 1 HausarbTagsG NRW).

    Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist § 1 HATG NRW in der Auslegung, die das Bundesarbeitsgericht der Vorschrift mit dem Beschluß seines Großen Senats vom 16. März 1962 (BAG 13, 1 = AP Nr. 19 zu § 1 HausarbTagsG NRW) gegeben hat und seither seiner Rechtsprechung zugrunde legt.

    Auch der Gedanke des Mutterschutzes der berufstätigen Frau hat in der Regelung des § 1 HATG NRW keinen Niederschlag gefunden (a.A.: BAG 13, 1).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).

    Solche Arbeitsschutzbestimmungen, die auf die besondere Schutzwürdigkeit der Frau abstellen - vor allem Mutterschutzgesetze -, sind mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar, weil dadurch nur Lebensumstände berücksichtigt werden, die ausschließlich die Frauen betreffen (vgl. BVerfGE 5, 9 [12]; Dürig, a.a.O., Art. 3 Abs. 2 Rdnr. 13).

  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 338/78

    Bezahlter Hausarbeitstag - Verheiratete berufstätige Frau - Hilfe im Haushalt -

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Sie knüpfe an die typische Arbeitsteilung der Geschlechter an und sei als Arbeitsschutzrecht für erwerbstätige Frauen anzusehen (BAG - Gr. Sen. - Beschluß vom 16. März 1962, BAG 13, 1 = AP Nr. 19 zu § 1 HausarbTagsG NRW; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG-Urteil vom 26. Oktober 1978, BB 1979, S. 477 = [demnächst] AP Nr. 27 zu § 1 HausarbTagsG NRW).

    Ob aufgrund des neuen Familienrechts (§ 1356 BGB) sich bei Eheleuten die Aufteilung der beiderseitigen Aufgaben in Beruf, Haushalt und Familie grundlegend geändert hat (verneinend Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1978, BB 1979, 477 = [demnächst] AP Nr. 27 zu § 1 HausarbTagsG NRW) und ob daraus Folgerungen bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Rechts des Hausarbeitstages zu ziehen sind, kann in diesem Verfahren dahingestellt bleiben.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).

    Objektive biologische oder funktionale (arbeitsteilige) Unterschiede prägen das hier zu ordnende Lebensverhältnis nicht so entscheidend, daß die vergleichbaren Elemente daneben vollkommen zurücktreten müßten und die verschiedene rechtliche Regelung mit den Begriffen "Benachteiligen" und "Bevorzugen" nicht mehr sinnvoll zu erfassen wäre (vgl. BVerfGE 37, 217 [249] m.w.N.).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvL 9/68

    Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung des Witwers gegenüber der Witwe in der

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 5, 9 [12]; 10, 59 [74]; 15, 337 [343]; 21, 329 [343f.]; 31, 1 [4f.]; 37, 217 [249f.]); 43, 213 [225]).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
    Dabei ist es auch unerheblich, ob es für die alleinstehende berufstätige Frau der typischen Gestaltung der sozialen Verhältnisse entspricht, daß sie im Gegensatz zum Mann den Haushalt selbständig führt (so Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1963, 1. Bd., § 69 II 3 Fußn. 13, S. 719, die mit dieser Erwägung einen Verfassungsverstoß verneinen; ebenso BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG).
  • ArbG Köln, 17.02.1978 - 12 Ca 7967/77
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Überkommene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden (vgl. BVerfGE 15, 337 ; 52, 369 ; 57, 335 ).

    Mit Rücksicht auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers ist aber von einer Nichtigkeitserklärung abzusehen, wenn mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit bleiben (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 52, 369 ; 55, 100 ; 77, 308 ).

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Ferner hatte er den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Entscheidungen zum Hausarbeitstagsgesetz (BVerfG 13. November 1979 - 1 BvR 631/78 - BVerfGE 52, 369) und zum Nachtarbeitsverbot für Arbeitnehmerinnen (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 - ua. BVerfGE 85, 191) nachzukommen.
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Alle Verfahren, in denen die für unvereinbar erklärte Norm entscheidungserheblich ist, sind so lange auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 52, 369 ; 82, 126 ; 100, 59 ; 100, 104 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist danach nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 43, 213 [225]; 52, 369 [374]; 57, 335 [342 f.]).

    Darin liegt keine Ungleichbehandlung "wegen des Geschlechts" wie bei den Entscheidungen zum Hausarbeitstag (BVerfGE 52, 369 ) und zur Festsetzung unterschiedlicher Tabellenwerte (BVerfGE 57, 335 ), sondern eine Maßnahme, die auf eine Kompensation erlittener Nachteile zielt.

    Würde es sich allein um einen Ausgleich für die Doppelbelastung handeln, könnte es zweifelhaft sein, ob eine unterschiedliche Behandlung auch zugunsten von Frauen ohne diese Doppelbelastung und zum Nachteil von Männern mit einer solchen statthaft wäre (vgl. BVerfGE 52, 369 ; 57, 335).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Da ihm dazu mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, darf das Bundesverfassungsgericht der gesetzgeberischen Einschätzung und Gestaltung nicht vorgreifen (vgl. BVerfGE 28, 324 [362 f.]; 52, 369 [379]; 55, 100 [113]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Das gilt in gleicher Weise für Art. 17 Abs. 1 EGBGB ; denn auch diese Regelung ordnet die Maßgeblichkeit des Mannesrechts an, ohne daß dies im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen (vgl. BVerfGE 52, 369 (374) m. w. N.) begründbar wäre.
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließt der Gleichberechtigungsgrundsatz zwar Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf objektive biologische oder funktionale (arbeitsteilige) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (BVerfGE 57, 335, 342 f.; 52, 369, 374 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Das schließt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 15, 337, 343 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; BVerfGE 37, 217, 249 f.; BVerfGE 52, 369, 374 m.w.N.; vgl. auch das zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Mutterschaftsgeldes gemäß § 13 Abs. 3 MuSchG auf Frauen ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 19/82 - USK 83143).

    Auch wenn von der Verfassungswidrigkeit des § 8 a MuSchG ausgegangen werden müßte und das Bundesverfassungsgericht, das bislang hierzu noch nicht Stellung genommen hat (vgl. aber den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1982 - 2 BvR 553/80 -), aufgrund einer Vorlage gemäß Art. 100 GG die Unvereinbarkeit einer Regelung mit der Verfassung feststellen würde (über die Folgen der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ohne Nichtigerklärung vgl. Heußner, NJW 1982, 257), käme zugunsten des Klägers eine nachträgliche Gewährung des Mutterschaftsurlaubs nicht in Betracht, da es sich insoweit nicht um nachträglich noch zu verwirklichende Ansprüche handelt (z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, vgl. BVerfGE 52, 369).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

    Das schließt allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (BVerfGE 52, 369 (374 m. w. N.)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 3 B 9.14

    Petitionsrecht; öffentliche Petition; Rechtsgrundlage; Verfahrensgrundsätze des

    Für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung - namentlich auch der Voraussetzungen für die Behandlung von Petitionen als "öffentliche Petition" - käme dem Gesetzgeber jedenfalls ein weiter Gestaltungsspielraum zu (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1979 - 1 BvR 631/78 -, BVerfGE 52, 369 ff., juris Rn. 22; Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 -, BVerfGE 50, 142 ff., juris Rn. 50).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

  • BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81

    Hausarbeit

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

  • VGH Bayern, 29.04.1987 - 7 N 86.00388
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03

    Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 596/92

    Hausarbeitstag - Aufhebung der Hausarbeitstagsgesetze

  • VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

  • LAG Hamm, 13.10.1992 - 7 Sa 211/92

    Arbeitsverhältnis; Hausarbeitstag; Haushalt; Hausstand; Barabgeltung;

  • VGH Hessen, 30.09.2003 - 11 UE 1716/00

    Versorgungswerk - keine Anerkennung von Kindererziehungszeit bei Vätern

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer

  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 174/84

    Anspruch auf bezahlten Hausarbeitstag - Berechnung bei Wechselschichtdienst -

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84

    Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89

    Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84

    Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 4/93

    Erziehungsgeld - Ärztliche Weiterbildung - Medizinische Genetik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der

  • OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02

    D (A), Ausländer, Kind, in Deutschland geborene Kinder, Aufenthaltserlaubnis,

  • VG Stuttgart, 10.10.2001 - 7 K 4709/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1; eheliches Kind

  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 211/89

    Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Witwen- und Witwerrente

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 47/96

    Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes für eine weibliche Versicherte für einen

  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 88/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93

    Berufsausbildung - Erziehungsgeld

  • BVerfG, 18.03.1993 - 1 BvR 1927/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Krankheitsbegriff und Leistungsausschluß bei

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub -

  • BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Namensrechts

  • VG Koblenz, 18.06.2003 - 5 K 2873/02

    Aufnahme einer Altenhilfe und Diakonie Sozialstation in den Altenhilfeplan und

  • OVG Hamburg, 15.08.2003 - 4 Bs 74/02

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung unter verfassungsrechtlichen

  • StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94

    Vereinbarkeit der gesetzlichen Verpflichtung der Landkreise, Gemeinden und

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 304/84

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtbeachtung

  • EKMR, 04.03.1987 - 9675/82

    FREIE RUNDFUNK AG i Gr v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY

  • VG Potsdam, 09.05.2003 - 14 L 76/02

    Anspruch auf vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet; Rechtsgrundlage für

  • VG Hamburg, 17.06.2003 - 22 VG 4324/00

    Aufenthaltserlaubnis für den Vater des im Bundesgebiet geborenen ausländischen

  • LAG Hamm, 19.02.1987 - 9 Sa 751/86

    Hausarbeitstag; Anspruch auf Hausarbeitstag; Alleinstehend-Begriff

  • LAG Düsseldorf, 10.02.1987 - 8 Sa 1839/86

    Anwendungssperre; Alleinstehende Frauen; Lebensgefährte; Neuregelung des Gesetzes

  • LAG Düsseldorf, 15.01.1985 - 8 Sa 1649/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit ; Monatlicher Hausarbeitstag; Gesetzliche

  • OVG Berlin, 17.12.1980 - 1 S 8.80

    Beschäftigung von Arbeiterinnen in der Nachtzeit von zwanzig bis sechs Uhr;

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