Rechtsprechung
BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtlische Überprüfung einer konkursrechtlichen Einordnung der (auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen) Ansprüche eines Vorruheständlers
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KO §§ 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Konkursrechtliche Einordnung von Ansprüchen eines Vorruheständlers gegen früheren Arbeitgeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konkurs - Früherer Arbeitgeber - Anspruch - Vorruhestand
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 24.01.1990 - 4 Ca 6337/89
- LAG Düsseldorf, 01.06.1990 - 17 Sa 505/90
- BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 490/90
- BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91
Papierfundstellen
- NZA 1993, 451
- BB 1992, 2150
- DB 1992, 2094
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91
Zu einer weitergehenden Überprüfung der Anwendung und Auslegung einfachrechtlicher Bestimmungen ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
- LAG Brandenburg, 27.05.2005 - 5 Sa 141/04
Arbeitszeit eines Rettungssanitäters
Unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 09.08.1991 - 1 BvR 633/91) führt nicht jede falsche Bezeichnung zur Unzulässigkeit der Berufung. - BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92
Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung …
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 10. September 1992 (- 1 BvR 633/91 - BB 1992, 2150) die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Dritten Senats vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 490/90 -) mit der Begründung abgelehnt, daß die vom Dritten Senat vorgenommene Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der Konkursordnung verfassungsrechtlich unbedenklich sei.