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   BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91   

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https://dejure.org/1992,3655
BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91 (https://dejure.org/1992,3655)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 1 BvR 633/91 (https://dejure.org/1992,3655)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 1 BvR 633/91 (https://dejure.org/1992,3655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlische Überprüfung einer konkursrechtlichen Einordnung der (auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen) Ansprüche eines Vorruheständlers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO §§ 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Konkursrechtliche Einordnung von Ansprüchen eines Vorruheständlers gegen früheren Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurs - Früherer Arbeitgeber - Anspruch - Vorruhestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 451
  • BB 1992, 2150
  • DB 1992, 2094
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 1 BvR 633/91
    Zu einer weitergehenden Überprüfung der Anwendung und Auslegung einfachrechtlicher Bestimmungen ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • LAG Brandenburg, 27.05.2005 - 5 Sa 141/04

    Arbeitszeit eines Rettungssanitäters

    Unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 09.08.1991 - 1 BvR 633/91) führt nicht jede falsche Bezeichnung zur Unzulässigkeit der Berufung.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 10. September 1992 (- 1 BvR 633/91 - BB 1992, 2150) die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Dritten Senats vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 490/90 -) mit der Begründung abgelehnt, daß die vom Dritten Senat vorgenommene Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der Konkursordnung verfassungsrechtlich unbedenklich sei.
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