Rechtsprechung
   BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3636
BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08 (https://dejure.org/2008,3636)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2008 - 1 BvR 645/08 (https://dejure.org/2008,3636)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 (https://dejure.org/2008,3636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 93; GG Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1
    Festsetzung von Gebühren für Geschäftsprüfung der Notare durch Landesgesetz ist verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Gebühr für die bei einem Notar durchgeführte Geschäftsprüfung; Gebührenerhebung als gerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit, in die allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz; Gestaltungsfreiheit des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 93 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Prüfung eines Notars

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 551
  • NJW 2008, 2770
  • DNotZ 2009, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Die maßgeblichen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben (vgl. BVerfGE 111, 191 ) sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie die Prüfungsmaßstäbe für die Verfassungsmäßigkeit von Gebühren (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

    Dies betrifft die Entscheidungen darüber, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er dabei anstreben will (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

    Die sachliche Rechtfertigung der Gebührenhöhe kann sich etwa aus dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Kostendeckung (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ), der Verhaltenslenkung (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 79, 1 ) sowie aus sozialen Zwecken ergeben (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 108, 1 ).

    Außerdem darf die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Staatsleistung und den dafür auferlegten Gebühren nicht in einer Weise gestaltet sein, die sich, bezogen auf den Zweck der gänzlichen oder teilweisen Kostendeckung, unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt als sachgemäß erweist (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

    Entscheidend ist, dass die Amtshandlung dem Gebührenpflichtigen individuell zurechenbar ist (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Von Verfassungs wegen wird nicht vorausgesetzt, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung allein oder auch nur überwiegend im Interesse der Gebührenpflichtigen erfolgt (vgl. BVerwGE 8, 93 ; 95, 188 ).

    Dass eine gebührenpflichtige Amtshandlung in diesem Sinne öffentliche Interessen verfolgt, ist daher kein Hindernis, von einer Gebühr im herkömmlichen Sinne auszugehen (vgl. BVerwGE 95, 188 ).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Als ein grundlegendes Prinzip für die Zulässigkeit nichtsteuerlicher Abgaben ist allerdings zu prüfen, ob für sie eine besondere sachliche Rechtfertigung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gegeben ist (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

    Die sachliche Rechtfertigung der Gebührenhöhe kann sich etwa aus dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Kostendeckung (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ), der Verhaltenslenkung (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 79, 1 ) sowie aus sozialen Zwecken ergeben (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 108, 1 ).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Ein Land verletzt daher den Gleichheitssatz nicht deshalb, weil ein anderes Land den gleichen Sachverhalt anders behandelt (vgl. BVerfGE 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Ein Land verletzt daher den Gleichheitssatz nicht deshalb, weil ein anderes Land den gleichen Sachverhalt anders behandelt (vgl. BVerfGE 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Ein Land verletzt daher den Gleichheitssatz nicht deshalb, weil ein anderes Land den gleichen Sachverhalt anders behandelt (vgl. BVerfGE 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    Die maßgeblichen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben (vgl. BVerfGE 111, 191 ) sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso geklärt wie die Prüfungsmaßstäbe für die Verfassungsmäßigkeit von Gebühren (vgl. BVerfGE 50, 217 ).
  • OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08

    Erhebung einer Gebühr für die Notarprüfung im Widerspruch zur Finanzordnung des

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Februar 2008 - 2 W 32/08 -,.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Von Verfassungs wegen wird nicht vorausgesetzt, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung allein oder überwiegend im Interesse der Gebührenpflichtigen erfolgt, denn jede staatliche Handlungsweise muss einen Bezug zum öffentlichen Wohl haben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.5.2008 - 1 BvR 645/08 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 37; OVG Bremen, Urteil vom 16.5.2017 - 1 LB 234/15 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 19 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 , vom 27. September 2017 - 6 C 32.16 - BVerwGE 160, 54 Rn. 19 und vom 16. November 2017 - 9 C 15.16 - BVerwGE 160, 334 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Ein Land verletzt daher den Gleichheitssatz nicht deshalb, weil ein anderes Land den gleichen Sachverhalt anders behandelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.5.2008 - 1 BvR 645/08 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht