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   BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96   

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BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96 (https://dejure.org/1999,3503)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1 BvR 645/96 (https://dejure.org/1999,3503)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1 BvR 645/96 (https://dejure.org/1999,3503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Willkürliche analoge Anwendung von SchuldRAnpG §§ 18 ff in einem Nachbarrechtsstreit um ein Wegerecht

  • Wolters Kluwer

    Nachbarrechtsstreit - Wegerecht - Schuldrechtsanpassungsgesetz - Analoge Anwendung - Verfassungsrechtliches Willkürverbot

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Nachbarrechtsstreit; Wegerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 195
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 [278 f.]; 89, 1 [13 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96
    Während das Schuldrechtsanpassungsgesetz, wie dargelegt, der Überführungvertraglicher Nutzungsverhältnisse dient, sollen mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz DDR-spezifische dingliche Nutzungsverhältnisse und die aus der mit Billigung staatlicher Stellen erfolgten baulichen Nutzung fremder Grundstücke entstandenen Rechtsverhältnisse an das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs angepaßt werden (vgl. Vorblatt, A. Zielsetzung, und Begründung zum Regierungsentwurf eines Sachenrechtsänderungsgesetzes, BTDrucks 12/5992, S. 1, 50; s. auch Senatsbeschluß vom 8. April 1998 - 1 BvR 1680/93 u. a. -, WuM 1998, S. 539 ff.).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96
    Dem Beklag- ten stehe auch kein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB zu (unter Hinweis auf BGH, LM Nr. 11 zu § 917 BGB und NJW 1980, S. 585).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96
    Ob eine eventuell einfachrechtlich gebotene anderweitige Würdigung des Beweisergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Beklagte mit der Rechtsvorgängerin des Beschwerdeführers ein Mitbenutzungsrecht rechtsverbindlich und rechtswirksam vereinbart hat, den Urteilsspruch jedenfalls im Ergebnis rechtfertigen könnte, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (vgl. BVerfGE 54, 117 [129]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 [278 f.]; 89, 1 [13 f.]).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 290/02

    Überlassung einer Reichsheimstätte

    Bei der Annahme solcher Lücken ist im Rahmen der Bereinigungsgesetzgebung große Zurückhaltung geboten (BVerfG, Beschl. v. 21. Januar 1999, 1 BvR 645/96, VIZ 1999, 333).

    Während das Schuldrechtsanpassungsgesetz der Überführung vertraglicher Nutzungsverhältnisse dient, sollen mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz DDR-spezifische dingliche Nutzungsverhältnisse und aus der baulichen Nutzung fremder Grundstücke mit Billigung staatlicher Stellen entstandene Rechtsverhältnisse an das Recht des BGB angepaßt werden (BT-Drucks. 12/5992, S. 1, 50; BVerfG, Beschl. v. 8. April 1998, 1 BvR 1680/93, NJW 1998, 3033 u. Beschl. v. 21. Januar 1999, 1 BvR 645/96, VIZ 1999, 333).

    Das gab dem Gesetzgeber keine Veranlassung, für Sachverhalte der hier vorliegenden Art im Gefolge der Wiedervereinigung besondere, sozialverträglich ausgestaltete Überleitungs- oder Überführungsvorschriften zu erlassen (zu diesem Gesichtspunkt: BVerfG, Beschl. v. 21. Januar 1999, 1 BvR 645/96, VIZ 1999, 333, 334).

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04

    Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages

    Eine Bereinigungslage kann nicht bei jeder baulichen Nutzung angenommen werden, die nicht sachgerecht dinglich abgesichert ist (BVerfG VIZ 1999, 333).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 150/06

    Maßgebliche Verhältnisse für den Inhalt der Grunddienstbarkeit

    Danach kann einerseits nicht jede versäumte dingliche Absicherung unter Anwendung der Vorschriften zur Bereinigung des Bodenrechts in den neuen Ländern nachgeholt werden (VIZ 1999, 333).
  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Die Bereinigung nach dieser Vorschrift soll einerseits dem Wegfall des gesetzlichen Bodennutzungsrechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und andererseits dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inanspruchnahme fremder Grundstücke zu Erschließungszwecken in der DDR vielfach als rechtmäßig angesehen wurde, obwohl sie nicht durch Mitbenutzungsrechte nach §§ 321, 322 ZGB gesichert war (BVerfG VIZ 1999, 333; NJ 2003, 533; Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, Loseblattkommentar, Stand August 2005, § 116 Rdn. 1; Vossius, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 2. Aufl., § 116 Rdn. 1 ff; Heller in Prütting/Zimmermann/Heller, Grundstücksrecht Ost, § 116 SachenRBerG Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Smid, 4. Aufl., § 116 SachenRBerG Rdn. 1; Begründung des Regierungsentwurfs zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz, aaO, S. 61, 65, 179).
  • BGH, 10.01.2003 - V ZR 206/02

    Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße unter

    Die Billigung staatlicher Stellen stelle ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dar, das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1999 (1 BvR 645/96, VIZ 1999, 333) in verfassungskonformer Auslegung des § 116 SachenRBerG zu fordern sei.
  • OLG Dresden, 05.04.2002 - 21 U 1930/01

    Dienstbarkeit; Wegerecht

    § 116 Abs. 1 SachenRBerG ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 645/96 - ZOV 1999, 111, 112) verfassungskonform dahin auszulegen, dass die vor dem 03.10.1990 bestehende Mitbenutzung eines fremden Grundstücks, zu deren Absicherung die Bestellung einer Dienstbarkeit begehrt wird, mit Billigung staatlicher Stellen der DDR begründet worden sein muss.

    Sie sind vielfach auch in den alten Bundesländern in gleicher Form anzutreffen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.01.1999, 1 BvR 645/96, ZOV 1999, 111, 112).

  • OLG Naumburg, 19.04.2005 - 11 U 86/04

    Neue Bundesländer: Verlängerung eines ursprünglich befristeten Erbbaurechts gem.

    Dies konnte aber nur im Wege eines sozialverträglichen Interessenausgleichs geschehen (BVerG, Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999, 1 BvR 645/96 = VIZ 1999, 333 - 334).
  • KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01

    Keine Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes und des

    Die beiden Vorschriften haben abschließenden Charakter (BGH VIZ 1999, 333 für SchuldRAnpG).
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