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   BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99   

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BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99 (https://dejure.org/1999,1757)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.1999 - 1 BvR 653/99 (https://dejure.org/1999,1757)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 1999 - 1 BvR 653/99 (https://dejure.org/1999,1757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausbildungsförderung von Personen über 30 Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze überschritten haben

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze überschritten haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 312
  • FamRZ 2000, 476
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 05.03.1999 - 4 Bs 58/99
    Auszug aus BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau J ... Lutherothstraße 69, Hamburg, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Manfred Getzmann und Partner, Neuer Kamp 25, Hamburg - gegen a) den Beschluß des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 1999 - 4 Bs 58/99 -, b) den Beschluß des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. Januar 1999 - 2 VG 5647/98 - und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts Joachim Schaller hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 11/90

    Anwartschaftswahrung für berufliche Bildungsmaßnahmen durch Zeiten der Betreuung

    Auszug aus BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99
    Es liegt aber eher fern, daß der Gesetzgeber der Verwaltung aufgeben wollte, unter Nachzeichnung des persönlichen Lebensweges die vielfältigen und sich oft wieder ändernden Gründe zu ermitteln und zu gewichten, die neben der Kindererziehung dazu beitragen können, daß Erziehende von der Aufnahme einer Ausbildung absehen (vgl. zu einer ähnlichen Problemstellung BSGE 69, 297 [299]).
  • Drs-Bund, 24.08.1988 - BT-Drs 11/2823
    Auszug aus BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99
    4 dem Auszubildenden vor der Kindererziehung eine Art "Orientierungsphase" zu (vgl. dazu auch BTDrucks 11/2823, S. 4 zu Punkt 3.2. 3 und S. 5).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 66.80
    Auszug aus BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht die Aufnahme einer Ausbildung vor der Einschulung der Kinder als unzumutbar ansieht (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 5 C 66.80, Buchholz 436.36 § 10 Nr. 7 S. 12) und die Beschwerdeführerin in dem Zeitraum zwischen der Einschulung ihres ersten Kindes und der Geburt des zweiten Kindes die angestrebte Ausbildung nicht hätte abschließen können.
  • OVG Hamburg, 03.12.2012 - 4 Bs 200/12

    Ausbildungsförderung - Grenze für die Erwerbstätigkeit und

    Nach der Begründung zum Entwurf des 23. BAföGÄndG (BT-DRs. 17/1551, S. 25, letzter Absatz) soll die gesetzliche Ausnahmeregelung für Alleinerziehende eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ, 476) berücksichtigen.

    Das Gericht hat jedoch schon mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich gemacht, dass die Annahme eines persönlichen Hinderungsgrundes wegen der Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit nicht auf Alleinerziehende beschränkt ist, sondern auch andere Fälle erfassen kann (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 476, juris Rn. 11).

  • VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18

    Ärztliches Berufsrecht: Abrechnungsbetrug rechtfertigt nicht immer den Widerruf

    Der Eingriffsschwerpunkt liegt allerdings bei der Verletzung des Klägers in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, dessen Schutzgehalt durch das ebenfalls verletzte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verstärkt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/99 - BVerfGE 101, 361, zit. n. juris Rn. 66; BVerfG, Urt. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 BVerfGE 104, 337, zit. n. juris Rn. 32).
  • VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12

    Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung

    Zu den persönlichen Gründen, welche die Aufnahme einer Ausbildung vor Erreichen der Altersgrenze i.S.d. Halbsatzes 1 in § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG hindern können, gehören insbesondere die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 2000, 476, juris Rn. 11).

    Das Beschwerdegericht hat dabei auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Dreiundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BT-Drs. 17/1551, S. 25, letzter Absatz) Bezug genommen, nach dem die bereits benannte verfassungsgerichtliche Entscheidung (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.11.1999, FamRZ 2000, 476, juris Rn. 12 a.E.) zu berücksichtigen sei.

    "Die gesetzliche Ausnahmeregelung für Alleinerziehende berücksichtigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschl. vom 26. November 99, Az. 1 BvR 653/99; FamRZ 2000, S. 476 f.), der zufolge alleinerziehende Auszubildende, die einer (vollen) Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, gegenüber solchen Personen nicht benachteiligt werden dürfen, die sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet haben, wenn die Entscheidung zu Gunsten der Erwerbstätigkeit dazu diente, der Sozialhilfebedürftigkeit zu entgehen.".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11

    Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und

    Zwar würde die Erteilung der begehrten Auskunft die Privatsphäre der Betroffenen nicht in der Weise berühren, dass es um die Verletzung privater Rückzugsbereiche oder um das Recht am gesprochenen Wort ginge (vgl. [zum Auslegen einer Liste über inoffizielle Stasi-Mitarbeiter] BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 -, NJW 2000, 2413, juris, Rz. 33; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/99 -, BVerfGE 101, 361, juris, Rz. 66 ff., insb.
  • BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02

    Zur Benachteiligung einer allein erziehenden Frau bei der Ausbildungsförderung -

    Die Ausführungen der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 26. November 1999 (FamRZ 2000, S. 476) zur Auslegung und Anwendung von § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BAföG sind auch für die Frage von Bedeutung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinn von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG vorliegt.
  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02

    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit

    Wenn sich erziehungsbedingt der Beginn seiner Ausbildung verzögert, ist eine Förderung über das 30. Lebensjahr hinaus möglich ist, vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BAföG sowie dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.1999 (- 1 BvR 653/99 - NVwZ 2000, 312 f.).
  • VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15

    Ausbildungsförderung für ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie

    Zu den persönlichen Gründen, welche die Aufnahme einer Ausbildung vor Erreichen der Altersgrenze i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 1 BAföG hindern können, gehören insbesondere die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern (VG Hamburg, a.a.O., Rn. 21; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 2000, 476, juris Rn. 11; Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 10 Rn. 29).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 5 B 3.04

    Anspruch auf Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung - Berücksichtigung

    Die Klägerin wird als allein erziehende Mutter bei der Förderung ihrer Ausbildung nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber verheirateten Frauen oder Personen benachteiligt, die sich ohne wirtschaftliche Sorgen ganz der Kindererziehung widmen können (vgl. zu derartigen Fällen etwa BVerfG, 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 26. November 1999 - 1 BvR 653/99 - <FamRZ 2000, 476>, und 3. Kammer, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 1573/02 - ), denn sie kann auch bei der von ihr als diskriminierend angesehenen elternabhängigen Förderung (einschließlich der ihr bewilligten Vorausleistungen) unzumutbare Benachteiligungen bei der Ausbildung vermeiden (vgl. S. 22 des Urteils).
  • VG Stuttgart, 21.11.2005 - 11 K 114/05

    Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; Verzögerung;

    Dient die Entscheidung zu Gunsten der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dazu, der Sozialhilfebedürftigkeit zu entgehen, so kann dem Elternteil später nicht entgegengehalten werden, er hätte stattdessen eine Ausbildung beginnen können (vgl. BVerfG, Beschl. vom 26.11.1999, NVwZ 2000, 312 = FamRZ 2000, 476).
  • VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 E 1954/12
    Im vorliegenden Fall folgt nichts anderes aus den Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht in dem vom Antragsteller zitierten Nichtannahmebeschluss (v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 2000, 476, juris, Rn. 10 ff.) angestellt hat.
  • VG Hamburg, 09.10.2007 - 8 E 2971/07

    Ausbildungsförderung trotz Überschreitens der Altersgrenze

  • VG Saarlouis, 01.07.2011 - 3 K 579/10

    Ausnahme von der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 BAföG bei erwerbstätigen

  • VG Hamburg, 18.06.2008 - 8 K 2970/07

    Ausbildungsförderung: Ausnahme von der Altersgrenze wegen berufspraktischer

  • VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.2344

    Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 21.04.2004 - 5 PKH 4.04

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung des Anwaltszwanges - Anspruch auf Bewilligung von

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