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   BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99   

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https://dejure.org/1999,6175
BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99 (https://dejure.org/1999,6175)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 1 BvR 654/99 (https://dejure.org/1999,6175)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 1 BvR 654/99 (https://dejure.org/1999,6175)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Auslegung der Widerlegungstatbestände in REAO BE Art 3 Abs 2 bei verfolgungsbedingtem Vermögensverlust im Hinblick auf das Willkürverbot und die Gesetzesbindung der Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer

    Willkürverbot - Wiederlegungstatbestand - Parzellierungsgenehmigung - Aufhebung eines Bauverbot - Gesetzesbindung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung von Art. 3 Abs. 2 REAO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99
    Dieses kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn die gerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind oder wenn der Richterspruch willkürlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 17.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 17.98 -,.
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99
    Wenn die Beschwerdeführer in den weiteren Restitutionsverfahren die im zeitlichen Anschluß an den Aufschließungsvertrag verkauften Parzellen wegen Unangemessenheit des Kaufpreises und der daraus resultierenden Unmöglichkeit der Widerlegung der Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlusts nach den Regelungen des Vermögensgesetzes zurückerhalten, wie dies etwa in dem von den Beschwerdeführern erwähnten Fall der Parallelentscheidung BVerwG 8 C 15.98 in Betracht kommt, dann werden sie in die Lage versetzt, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls heute zu realisieren.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99
    Die Rechtslage muß in krasser Weise verkannt sein (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Das Restitutionsverfahren hätte seinen Zweck aber nicht vollumfänglich erfüllt, weil sie unbilliger Weise nicht in die Lage versetzt worden wären, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls im Anschluss an das Restitutionsverfahren zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4).

    Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, a.a.O.), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich;

    Das Restitutionsverfahren hätte seinen Zweck aber nicht vollumfänglich erfüllt, weil sie unbilliger Weise nicht in die Lage versetzt worden wären, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls im Anschluss an das Restitutionsverfahren zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4).

    Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, a.a.O.), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Das Restitutionsverfahren hätte seinen Zweck aber nicht vollumfänglich erfüllt, weil sie unbilliger Weise nicht in die Lage versetzt worden wären, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls im Anschluss an das Restitutionsverfahren zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4).

    Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, a.a.O.), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

    Die in Folge eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Kammerbeschluß vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 2 N 63.16

    Geltungsdauer und Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung

    Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2012 - OVG 2 B 3.11 u.a., UA S. 16).
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