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   BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01   

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BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 (https://dejure.org/2001,2957)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 (https://dejure.org/2001,2957)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 (https://dejure.org/2001,2957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung, den Betrieb einer Mobilfunkstation wegen von ihr ausgehender gefährlicher Strahlung zu untersagen

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung - Einstweilige Anordnung - Mobilfunkstation - Kirchturm - Gefährliche Strahlung - Elektrosmog - Langzeitschäden

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 858; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2
    Erschöpfung des Rechtswegs bei einstweiligen Rechtsschutz; Einstweilige Verfügung gegen Mobilfunkstation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1482
  • NVwZ 2001, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    Denn auch bei einer Entscheidung dieses Inhalts handelt es sich um einen Akt der öffentlichen Gewalt, der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG der Verfassungsbeschwerde unterliegt (BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 ).

    Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; DVBl 2000, S. 40 ).

    Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ).

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    Die 1. Kammer des Ersten Senats habe dies in dem Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 - (NJW 97, 2509) in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht beanstandet.

    Das Oberlandesgericht hat seinen Entscheidungen eine Beweislastverteilung zugrundegelegt, die von Verfassungs wegen nicht grundsätzlich zu beanstanden ist (vgl. 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, S. 2509).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    Denn auch bei einer Entscheidung dieses Inhalts handelt es sich um einen Akt der öffentlichen Gewalt, der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG der Verfassungsbeschwerde unterliegt (BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 ).

    Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; DVBl 2000, S. 40 ).

  • BVerfG, 28.10.1999 - 1 BvR 1841/99

    Zur Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    Denn auch bei einer Entscheidung dieses Inhalts handelt es sich um einen Akt der öffentlichen Gewalt, der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG der Verfassungsbeschwerde unterliegt (BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 ).

    Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; DVBl 2000, S. 40 ).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 8 U 190/00

    Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkstation - Feststellungen durch

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 2000 - 8 U 190/00 -.

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit zwei Urteilen vom 28. November 2000 - 8 U 190/00 und 208/00 - in Abänderung der Entscheidungen des Landgerichts die beiden einstweiligen Verfügungen aufgehoben und die Verfügungsanträge abgewiesen.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisanträge zu beachten (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisanträge zu beachten (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und erhebliche Beweisanträge zu beachten (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    b) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht aus einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1482, 1483) zu einem mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall.
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    b) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht aus einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1482, 1483) zu einem mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall.
  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

    2000, § 80 Rn. 41; Kaltenborn, a.a.O., S. 830) und die Notwendigkeit einer entsprechenden Anwendung des § 28 Abs. 1 VwVfGBbg aus rechtsstaatlichen Gründen, insbesondere aus dem auch für das Verwaltungsverfahrensrecht geltenden Gebot eines fairen Verfahrens ist durchaus umstritten (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, 1709 f.; Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 -, NJW 2001, 1482 ff; BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30/00 -, NVwZ 2001, 94, 95; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 82; verneinend Puttler, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 14 U 208/01

    Ansprüche der Nachbarn gegen den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage

    Die auf § 906 Abs. 1 S. 2 BGB in Verbindung mit der 26 BImSchV gestützte Beweislast entspricht auch dem Verfassungsrecht (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 Beschluss vom 31.01.01 NJW 01 1284 ff., 1483).
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