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   BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07   

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BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07 (https://dejure.org/2007,2556)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2007 - 1 BvR 66/07 (https://dejure.org/2007,2556)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2007 - 1 BvR 66/07 (https://dejure.org/2007,2556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zweiwochenfrist der Anhörungsrüge vor dem Arbeitsgericht; Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig; Umfang des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör; Nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78a Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 13
  • NJW 2007, 2242
  • NZA 2007, 1124
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) sind ebenso geklärt wie diejenigen eines Verstoßes gegen das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Wenn ein Gericht im Verfahren einen Gehörsverstoß begeht, vereitelt es die Möglichkeit, eine Rechtsverletzung vor Gericht effektiv geltend zu machen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Nach dem Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 gehört es zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass eine gerichtliche Kontrolle der Einhaltung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör möglich ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Erfolgt die behauptete Verletzung des Verfahrensgrundrechts in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz und ist der Fehler entscheidungserheblich, muss die Verfahrensordnung eine eigenständige gerichtliche Abhilfemöglichkeit vorsehen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Die nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bleibt grundsätzlich den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).

    Jedoch gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228 ).

    Die Verletzung einer entsprechenden Verfahrensbestimmung stellt deshalb zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensbestimmung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 74, 228 ).

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Die Regelung lehnt sich nach der Gesetzesbegründung an den entsprechenden § 321 a Abs. 2 ZPO an (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 21).

    Mit der Anknüpfung an die Kenntnis des Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs sollte sich die Vorschrift vielmehr an die entsprechenden Regelungen zu den Rechtsbehelfen der Wiedereinsetzung und der Wiederaufnahme anlehnen (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 16).

    Satz 3 sieht nach der Gesetzesbegründung für den Fall der formlosen Mitteilung insoweit eine Fiktion der Bekanntgabe vor, damit bisher nicht zuzustellende Entscheidungen nicht allein wegen einer möglichen Gehörsrüge zustellungspflichtig werden (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 16).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Bundesverfassungsgericht ein geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, NJW 2007, S. 137 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Art. 103 Abs. 1 GG steht daher in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Insoweit stellt eine Verletzung einfachrechtlicher Bestimmungen nicht zwangsläufig zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 60, 305 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Die nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bleibt grundsätzlich den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) sind ebenso geklärt wie diejenigen eines Verstoßes gegen das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
    Art. 103 Abs. 1 GG steht daher in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Denn im Hinblick auf das Gebot materieller Subsidiarität ist dem Oberlandesgericht durch die Zurückverweisung zunächst Gelegenheit zu geben, erneut über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu befinden (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, BVerfGK 7, 350 [357]; vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, juris Rn. 23; vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, BVerfGK 11, 13 [20]; vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, BVerfGK 15, 37 [53]; vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10 -, juris Rn. 19; vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 27; und vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 107, 395), kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; anders BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, zu § 356a StPO).

    bb) § 78a ArbGG soll die Einhaltung dieser spezifischen verfassungsrechtlichen Anforderungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge kann eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

    Eine solche Beschwer liegt jedenfalls dann vor, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist (so in den Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381), sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (so in den Beschlüssen des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient, kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, MDR 2008, S. 223 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -).
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZB 75/07

    Stellung des potenziell biologischen Vaters i.R.e. Beitritts zur beklagten Partei

    Macht ein Verfahrensbeteiligter im Wege eines Rechtsmittels oder eines sonstigen Rechtsbehelfs eine Gehörsverletzung geltend - wie hier der Streithelfer der Beklagten im Rahmen des Berufungsverfahrens -, wird er allerdings in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz und in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn ihm der Weg zu einer fachgerichtlichen Überprüfung dieser Rüge ohne sachliche Rechtfertigung versperrt wird (vgl. BVerfG NJW 2007, 2242, 2244 zu § 78 a ArbGG).

    Dementsprechend gehört es zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass eine gerichtliche Kontrolle der Einhaltung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör möglich ist (BVerfG NJW 2007, 2242, 2243; BVerfGE 107, 395, 407 = NJW 2003, 1924, 1926 ; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 1176, 1177 ; BVerfGE 60, 96, 99) .

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört in einem Rechtsstaat zu der grundrechtsgleichen Garantie des Art. 103 Abs. 1 GG die Möglichkeit einer zumindest einmaligen gerichtlichen Kontrolle ihrer Einhaltung (vgl. BVerfG NJW 2007, 2242, 2243; BVerfGE 107, 395, 407, 409 = NJW 2003, 1924, 1926) .

    Vielmehr entspricht es dem Rechtsstaatsprinzip, wenn die Prüfung von gerichtlichen Gehörsverstößen und ihre Beseitigung in erster Linie durch die Fachgerichte selbst erfolgen (BVerfG NJW 2007, 2242, 2244; BVerfGE 107, 395, 410 f., 413 f. =NJW 2003, 1924, 1926 ff.) .

  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Wenn ein Gericht im Verfahren einen Gehörsverstoß begeht, vereitelt es die Möglichkeit, eine Rechtsverletzung vor Gericht effektiv geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 ‌- 1 BvR 782/07 -,‌ Rn. 13, www.bverfg.de, und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -,‌ Rn. 9, juris).

    Die Verletzung dieser Verfahrensbestimmung stellt deshalb zugleich einen Verstoß gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV dar, wenn das Gericht bei ihrer Auslegung oder Anwendung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 ‌- 1 BvR 782/07 -,‌ Rn. 13, www.bverfg.de, und vom 4. April 2007 ‌- 1 BvR 66/07 -,‌ Rn. 10, juris).

    Er kann deshalb nicht durch eine Bekanntgabefiktion ersetzt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2019 ‌- 12 LA 214/18 -,‌ Rn. 5, juris; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 152a Rn. 15; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Auflage 2020, § 152a Rn. 7; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 152a Rn. 32; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Auflage 2014, § 152a Rn. 8; für § 78a ArbGG: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2007 ‌- 1 BvR 66/07 -,‌ Rn. 8 ff., juris; für § 133a Abs. 2 FGO: BFH, Beschluss vom 15. Dezember 2014 ‌- X S 20/14 -,‌ Rn. 7, juris; abweichend: BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 ‌- 4 B 4/13 -,‌ Rn. 6, juris; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 14. März 2007 ‌- 2 B 55/06 -,‌ Rn. 1 f., juris).

    Die Verfassungsbeschwerde kann aber dennoch keinen Erfolg haben, weil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Anhörungsrüge als unzulässig zu verwerfen, aus den unter 1. a. genannten Gründen im Ergebnis offensichtlich nicht zu beanstanden ist, so dass sie nicht auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß beruht (vgl. zum Beruhenszusammenhang bei einem Verstoß gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz: Beschluss vom 20. Juli 2018 ‌- VfGBbg 172/17 - bei einem Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs: Beschluss vom 22. März 2019 ‌- VfGBbg 38/18 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de; auf Bundesebene: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2007 ‌- 1 BvR 66/07 -,‌ Rn. 19, juris).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

    Das Oberlandesgericht hat die Regelung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht in einer fehlerhaften oder überraschenden Weise angewandt, durch die der verfassungsrechtlich gebotene (vgl. BVerfGE 107, 395) Schutz gegen Gehörsverletzungen nicht wirksam geworden wäre (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NJW 2007, S. 2242).

    Da sie die Annahme eines bewussten Sich-Verschließens vor einer Kenntnisnahme an enge Voraussetzungen knüpft, respektiert sie die Grundentscheidung des Gesetzgebers, die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge erst mit der tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs beginnen zu lassen (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 21; 15/3966, S. 6 f.; 15/4061, S. 25; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NJW 2007, S. 2242 ).

  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörsverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BSG Beschluss vom 3.8.2005, B 6 KA 22/05 R; ebenso BVerfG Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242; Sächsisches OVG, Urteil vom 4.6.2009, 5 B 319/08) .

    Da sich der Gesetzgeber bei Einführung der Anhörungsrüge an der Regelung in § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO orientiert hat (vgl BT-Drucks 15/3706, S 16; BVerfG NJW 2007, 2242, 2244; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 178a RdNr 7a) , ist auch von einer "Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs" bereits dann auszugehen, wenn der Betroffene und/oder sein Prozessbevollmächtigter die zur Begründung der Gehörsverletzung angeführten Tatsachen kennen, und nicht erst dann, wenn sie darüber hinaus zu der Rechtsauffassung gelangt sind, dass diese Tatsachen die Erhebung einer Anhörungsrüge rechtfertigen (ebenso Berchtold in Hennig, SGG, § 178a RdNr 111 mwN, Stand Oktober 2005; Frehse, SGb 2005, 265, 269 f; Rensen, MDR 2007, 695, 697) .

  • BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10

    Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

  • BFH, 15.12.2014 - X S 20/14

    Anhörungsrüge; Frist

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19

    Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 440/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

  • BFH, 20.04.2011 - I S 2/11

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 W 69/16

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen Fristversäumnis

  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

  • BAG, 12.01.2023 - 6 AZN 678/22

    Anhörungsrüge - Fristversäumnis

  • BVerfG, 31.08.2010 - 1 BvR 2318/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht

  • BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Antrag auf Bewilligung der

  • OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08

    Beginn der Frist zur Anbringung einer Gehörsrüge

  • BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07

    Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 5 LA 271/20

    Anhörungsrüge nach Bekanntgabe der Entscheidung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2020 - 6 RS 2.19

    Geltungsbereich der VwGO § 152a Abs 2 S 3

  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21

    Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge

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