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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94   

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https://dejure.org/1998,42
BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1998,42)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1998 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1998,42)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1998,42)
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Extraradio

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, bayerisches Medienrecht, grundgesetzkonforme Auslegung der bayerischen Verfassung (vgl. Art. 142 GG)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Private Rundfunkanbieter nach bayerischem Medienrecht vom Schutz der Rundfunkfreiheit aus GG Art 5 Abs 1 S 2 umfaßt: Gewährleistung der Programmfreiheit - Bayerische Landeszentrale für neue Medien als öffentlichrechtliche Trägerin des Rundfunks in Bayern, Wahrnehmung der ...

  • Telemedicus

    Extra-radio

  • Telemedicus

    Extra-radio

  • Wolters Kluwer

    Programmfreiheit - Veranstalter von Rundfunkprogrammen - Rundfunkanbieter - Rundfunklizenz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrecht der Rundfunkfreiheit - Geltung auch für Bewerber um eine Rundfunklizenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Private Programmanbieter nach Bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von "extra radio" gegen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Private Programmanbieter nach Bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von "extra radio" gegen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Stellung privater Rundfunkveranstalter in Bayern

  • kommunikationsseminare.eu PDF, S. 24 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rundfunk - "Extra-Radio"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 298
  • NJW 1998, 2659
  • NVwZ 1998, 1060 (Ls.)
  • MMR 1998, 196
  • MMR 1998, 425 (Ls.)
  • DVBl 1998, 469
  • K&R 1998, 207
  • DÖV 1998, 469
  • ZUM 1998, 306
  • afp 1998, 198
  • afp 1998, 201
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Daher steht das Grundrecht ohne Rücksicht auf öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Rechtsform, auf kommerzielle oder gemeinnützige Betätigung jedenfalls allen natürlichen und juristischen Personen zu, die Rundfunkprogramme veranstalten (vgl. BVerfGE 95, 220 ).

    Die Reichweite des Grundrechtsschutzes in personeller wie gegenständlicher Hinsicht hängt wesentlich von den Gefahren ab, die dem grundrechtlichen Schutzgut drohen (vgl. BVerfGE 95, 220 ).

    Ebenso wie sich die bereits zugelassenen Rundfunkveranstalter hinsichtlich der ihnen eingeräumten Rechtsposition auf den Schutz der Rundfunkfreiheit berufen können (vgl. BVerfGE 95, 220 ), müssen daher auch die Bewerber das Grundrecht bezüglich der verfassungsrechtlich gebotenen Auswahl- und Zulassungsregeln geltend machen können, die die Rundfunkfreiheit in der Bewerbungssituation sichern.

  • VerfGH Bayern, 25.03.1994 - 125-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 -.

    Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    b) Der gegen diesen Beschluß gerichteten Verfassungsbeschwerde der BLM gab der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit dem angegriffenen Beschluß (BayVerfGH 47, 66) statt, hob die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof zurück.

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Sie gewährleistet, daß der Rundfunk frei von externer Einflußnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ).

    Die objektivrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers dient aber auch der Sicherung der grundrechtlichen Position der Rundfunkveranstalter im Rahmen der vom Gesetzgeber zulässigerweise geschaffenen Rundfunkordnung; ihr Sicherungszweck wäre gefährdet, wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hätten, eine Pflichtverletzung geltend zu machen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).

  • BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Das Bundesverfassungsgericht erließ die begehrte einstweilige Anordnung (BVerfGE 90, 277) und verlängerte sie mehrfach, letztmals bis zum 5. Juni 1996, dem Ende der Sendeperiode.

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung über den Eilantrag der Beschwerdeführerin bejaht worden (vgl. BVerfGE 90, 277 ).

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Dagegen schützt Art. 19 Abs. 4 GG nicht davor, daß das als verletzt gerügte subjektive Recht oder das ihm entgegenstehende Recht der Allgemeinheit oder Dritter vom Gericht unzutreffend ausgelegt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ) und dadurch im Ergebnis - etwa durch unberechtigte Verneinung der geltend gemachten Rechtsposition - auch der Rechtsschutz verkürzt wird.
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die Auswahl unter den Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit gefordert (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Sie gewährleistet, daß der Rundfunk frei von externer Einflußnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Dagegen schützt Art. 19 Abs. 4 GG nicht davor, daß das als verletzt gerügte subjektive Recht oder das ihm entgegenstehende Recht der Allgemeinheit oder Dritter vom Gericht unzutreffend ausgelegt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ) und dadurch im Ergebnis - etwa durch unberechtigte Verneinung der geltend gemachten Rechtsposition - auch der Rechtsschutz verkürzt wird.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die Auswahl unter den Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit gefordert (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
    Soweit der Gegenstand, den der Verfassungsgerichtshof zu beurteilen hat, im Schutzbereich der Grundrechte des Grundgesetzes steht, darf er sich bei der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung aber nicht in Widerspruch zu diesen Grundrechten setzen, an die nach Art. 1 Abs. 3 GG auch die Staatsgewalt der Länder einschließlich ihrer Verfassungsgerichte ungeachtet der im übrigen bestehenden Autonomie gebunden ist (vgl. BVerfGE 42, 312 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • VGH Bayern, 14.08.1996 - 7 CE 96.1847
  • VGH Bayern, 04.06.1992 - 25 CE 92.1515
  • VGH Bayern, 26.02.1997 - 7 B 93.2122
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Es handelt sich um dem Staat gegenüber rechtlich verselbständigte und von ihm unabhängige Organisationseinheiten, die ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausüben (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 298 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Hierbei muss das Gericht das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 97, 298 ; BVerfGK 1, 292 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Ein Rechtsschutzinteresse an der verfassungsgerichtlichen Klärung besteht jedoch auch bei nachträglichem Wegfall der Beschwer fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird oder der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 97, 298, 103, 44 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94   

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https://dejure.org/1994,2046
BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,2046)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,2046)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,2046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Nichtabschaltung eines lokalen Rundfunkprogramms

  • Europarat
  • rechtsportal.de

    Umfang der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 umfasst auch die Gewährleistung der Programmfreiheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Interessenabwägung - Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Zwei private Programmanbieter - Sendefrequenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 277
  • NVwZ-RR 1994, 445
  • ZUM 1994, 579
  • afp 1994, 131
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 25.03.1994 - 125-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 -,.

    Die Wirkung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 - wird auf die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, ausgesetzt.

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Danach kann es auch geboten sein, durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ein individuelles Grundrecht vorläufig zu sichern, um zu verhindern, daß dessen Verletzung einen später nicht mehr zu beseitigenden schweren Nachteil zur Folge hat (vgl. etwa BVerfGE 82, 306 ; 84, 286 ; 90, 277 ).
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Erst in einem Hauptsacheverfahren zu klärende Fragen wirft sie nicht auf (vgl. zu diesem Kriterium beispielsweise BVerfGE 90, 277 ; 106, 351 ; 117, 126 ).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Das Bundesverfassungsgericht erließ die begehrte einstweilige Anordnung (BVerfGE 90, 277) und verlängerte sie mehrfach, letztmals bis zum 5. Juni 1996, dem Ende der Sendeperiode.

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung über den Eilantrag der Beschwerdeführerin bejaht worden (vgl. BVerfGE 90, 277 ).

  • BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1392/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren über

    Eine solche Regelung kann das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich treffen (vgl. BVerfGE 90, 277 ; 92, 126 ).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 , st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04

    Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01

    Erlass einer eA, die Strafvollstreckung bis zur Entscheidung der

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1996 - 1 BvR 570/96

    Folgenabwägung bei Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 90, 277 [283], stRspr).
  • BVerfG, 23.05.1995 - 1 BvR 409/90

    Auskunftsbegehren eines nichtehelichen Kindes gegen die Mutter auf Nennung der

    Dabei müssen die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht bleiben, wenn die Verfassungsbeschwerde sich nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 90, 277 [283]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung

    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).
  • BVerfG, 10.07.1995 - 1 BvR 522/95

    Keine einstweilige Anordnung zur Förderung eines Unternehmens mit öffentliche

  • VG Berlin, 15.11.2018 - 27 L 453.18

    Vorläufige Zulassung für die Verbreitung eines Hörfunkprogramms

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 661/94   

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https://dejure.org/1996,9048
BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1996,9048)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1996,9048)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1996,9048)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 25.03.1994 - 125-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 661/94
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der - e. - GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer P., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Burkes, Blumenstraße 6, Regensburg - gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts- hofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 -, hier: Antrag auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Seidl, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Seibert, Jaeger, Haas und der Richter Hömig, Steiner am 18. April 1996 beschlossen:.

    Die einstweilige Anordnung vom 29. April 1994 wird mit der Maßgabe wiederholt, daß die einstweilige Aussetzung der Wirkung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 5. Juni 1996, gilt.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.1994 - 1 BvR 661/94   

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https://dejure.org/1994,32527
BVerfG, 26.10.1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,32527)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,32527)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,32527)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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