Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.05.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06, 1 BvR 2699/06   

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BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06, 1 BvR 2699/06 (https://dejure.org/2006,4014)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1 BvR 675/06, 1 BvR 2699/06 (https://dejure.org/2006,4014)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1 BvR 675/06, 1 BvR 2699/06 (https://dejure.org/2006,4014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Herleitung eines Rechts auf Beteiligung an einem Gerichtsverfahren aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Ersetzung der Auslegung eines Fachgerichts durch das Bundesverfassungsgericht; Anspruch auf rechtliches Gehör eines noch nicht am gerichtlichen Verfahren ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte Dritter auf Beteiligung an einem Gerichtsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 425
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06
    a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. April 2006 - 1 L 2056/05 -,.

    c) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2006 - 1 L 2056/05 -,.

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06
    Anzuhören ist auch derjenige, dem gegenüber die gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren unmittelbar rechtlich betroffen wird (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 21, 132 ; 60, 7 ; 65, 227 ; 75, 201 ; 89, 381 ; 92, 158 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06
    Anzuhören ist auch derjenige, dem gegenüber die gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren unmittelbar rechtlich betroffen wird (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 21, 132 ; 60, 7 ; 65, 227 ; 75, 201 ; 89, 381 ; 92, 158 ; 101, 397 ).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 - BVerwG 9 B 18.05 - juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Es kommt hinzu, dass aus Rechtsschutzgründen sowohl das Verwaltungsgericht als auch - ihm folgend - die Bundesnetzagentur in Betracht zu ziehen hatten, dass für die etwaige Rückwirkung der endgültigen Entgeltgenehmigung erst der aufgrund der gerichtlichen Anordnung ergehende vorläufige Bescheid maßgeblich ist, den die Klägerin, wie geschehen, zur Abwehr der Rückwirkung anfechten konnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - BVerfGK 9, 425 ).

    Zwar trifft es zu, dass der mit der Beiladung verfolgte Zweck, den von der gerichtlichen Entscheidung unmittelbar Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG), nicht verletzt wird, soweit diese gegen einen etwa noch nachfolgenden behördlichen Umsetzungsakt gerichtlich vorgehen können (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - a.a.O. S. 428 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u. a. -, BVerfGK 9, 425 = juris Rn. 18; vgl. auch Stober, in: Festschrift für Menger, 1985, S. 401 (417 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u. a. -, BVerfGK 9, 425 = juris Rn. 18; vgl. auch Stober, in: Festschrift für Menger, 1985, S. 401 (417 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    5/55, S. 37; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9.11.2006 - 1 BvR 675/06 -, juris Rn. 18 f., 26. f.).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 2.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20

    Anforderung an die Darlegung des Ausschlussgrundes des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

    Es ist geklärt, dass ein Dritter in dem auf die Verpflichtung der Behörde gerichteten Verfahren dann zwingend anzuhören ist, wenn seine Rechte durch die Entscheidung in diesem Verfahren unmittelbar verkürzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

    Da die von Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Versammlungsfreiheit jedoch auch ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung beinhaltet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2011, 1 BvR 2699/06, juris Rn. 64), ist die umfassende zeitliche und räumliche Beschränkung von Versammlungen, wie sie durch die Allgemeinverfügung erfolgt ist, ihrer Wirkung nach einem Verbot gleichzusetzen (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 3.7.2017, 4 Bs 142/17, juris Rn. 21; vgl. zur Verbotswirkung von zeitlichen und räumlichen Versammlungsbeschränkungen BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, juris Rn. 30; VG Berlin, Urt. v. 23.2.2005, 1 A 49.03, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Dagegen ist der Dritte in dem auf die Verpflichtung gerichteten Verfahren dann anzuhören, wenn seine Rechte durch die Entscheidung in diesem Verfahren unmittelbar verkürzt werden (BVerfG, B.v. 9.11.2006 - 1 BvR 675/06 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 6 VR 2.07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 13 E 521/21

    Bemessung der Entgelte für den Schienenzugang innerhalb von Serviceeinrichtungen

  • VG Köln, 20.12.2006 - 21 L 1413/06

    Anspruch auf Genehmigung einer Erhöhung der Entgelte für

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13778
BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06 (https://dejure.org/2006,13778)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2006 - 1 BvR 675/06 (https://dejure.org/2006,13778)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 1 BvR 675/06 (https://dejure.org/2006,13778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsverletzung im Fall der Nichtentsprechung eines Antrags auf Beiladung im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Genehmigung telekommunikationsrechtlicher Entgelte durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 580
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
    Eine Folgenabwägung ergibt nicht, dass die der Beschwerdeführerin drohenden Nachteile für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren später Erfolg hätte, die Nachteile überwiegen, die andernfalls für die anderen Beteiligten zu erwarten wäre (zur Folgenabwägung vgl. BVerfGE 88, 173 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 106, 253 ).

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 108, 45 ).

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02

    Zählverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
    Eine Folgenabwägung ergibt nicht, dass die der Beschwerdeführerin drohenden Nachteile für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren später Erfolg hätte, die Nachteile überwiegen, die andernfalls für die anderen Beteiligten zu erwarten wäre (zur Folgenabwägung vgl. BVerfGE 88, 173 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 106, 253 ).
  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 108, 45 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2006 - 13 E 181/06

    Geltungsumfang des telekommunikationsrechtlichen Beschwerdeausschlusses gemäß §

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. März 2006 - 13 E 181/06 -.
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
    Eine Folgenabwägung ergibt nicht, dass die der Beschwerdeführerin drohenden Nachteile für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren später Erfolg hätte, die Nachteile überwiegen, die andernfalls für die anderen Beteiligten zu erwarten wäre (zur Folgenabwägung vgl. BVerfGE 88, 173 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 106, 253 ).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die durch

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06
    Eine Folgenabwägung ergibt nicht, dass die der Beschwerdeführerin drohenden Nachteile für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren später Erfolg hätte, die Nachteile überwiegen, die andernfalls für die anderen Beteiligten zu erwarten wäre (zur Folgenabwägung vgl. BVerfGE 88, 173 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 106, 253 ).
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