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   BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01   

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BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01 (https://dejure.org/2004,8104)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2004 - 1 BvR 682/01 (https://dejure.org/2004,8104)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 (https://dejure.org/2004,8104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Budgetierung von Krankenhausleistungen - Einführung einer Budgetobergrenze mit Mehrerlösausgleich - Möglicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung - Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung als überragend wichtiger ...

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Absetzung von Mehrerlösen vom Budget eines Krankenhauses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 1
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01
    Die angegriffenen Entscheidungen, mit denen das Budget für 1995 unter Abzug der Mehrerlösausgleiche für 1993 und 1994 als rechtmäßig erachtet wurde, könnten allerdings die Berufsausübung der Beschwerdeführerin betreffen und an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen sein (vgl. BVerfGE 101, 331 m.w.N.).

    Sie sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01
    Eine Überprüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG scheidet dagegen aus (vgl. BVerfGE 105, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01
    Soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit Hilfe eines Sozialversicherungssystems erreicht werden, stellt auch dessen Finanzierbarkeit einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang dar, von dem sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Systems und bei der damit verbundenen Steuerung des Verhaltens der Leistungserbringer leiten lassen darf (vgl. BVerfGE 103, 172 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01
    Sie sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat geklärt, dass Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen (vgl. BVerfGE 47, 285 ).
  • BVerwG, 13.03.2001 - 3 B 10.01

    Berichtigung eines Beschlusses hinsichtlich der Beklagtenbezeichnung im Rubrum

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2001 - BVerwG 3 B 10.01 -,.
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 6.15

    Zuschlag; Brustzentrum; besondere Aufgaben; Versorgungsauftrag; Krankenhausplan;

    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    In der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass es sich bei der Stabilisierung des gesetzlichen Krankenkassensystems um einen Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung handelt (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 3 C 23.04 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 12 Rn. 29; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - NVwZ-RR 2005, 1 m.w.N.).

    Angesichts dieses kurzen Zeitraums ist nicht erkennbar, dass die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - NVwZ-RR 2005, 1 ; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 3 C 23.04 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 12 Rn. 31).

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
    In den Schutzbereich dieses Grundrechts wird auch durch die Regelung des § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. eingegriffen, denn Vergütungsregelungen und Preisreglementierungen, die sich auf Einnahmen beziehen, die durch eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich erzielt werden können, stellen als Berufsausübungsregelungen einen Eingriff in das Grundrecht dar, BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05 -, in: juris (Rn. 74); BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 -, in: juris (Rn. 229); BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -, in: juris (Rn. 20); BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 -, in: juris (Rn. 69); Mann, in: Sachs, GG, 8. Auflage 2018, Art. 12 (Rn. 93).

    Die gesetzliche Grundlage muss darüber hinaus durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt (a) und verhältnismäßig, also geeignet (b), erforderlich (c) und angemessen (d) sein, BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -, in: juris (Rn. 20).

    Hierbei handelt es sich um einen Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung, denn soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit Hilfe eines Sozialversicherungssystems erreicht werden, stellt auch dessen Finanzierbarkeit einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang dar, von dem sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Systems und der damit verbundenen Steuerung des Verhaltens der Leistungserbringer leiten lassen darf, BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -, in: juris (Rn. 23); BVerfG, Beschluss vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99 -, in: juris (Rn. 5); BVerfG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 -, in: juris (Rn. 42).

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
    In den Schutzbereich dieses Grundrechts wird auch durch die Regelung des § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. eingegriffen, denn Vergütungsregelungen und Preisreglementierungen, die sich auf Einnahmen beziehen, die durch eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich erzielt werden können, stellen als Berufsausübungsregelungen einen Eingriff in das Grundrecht dar, BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05 -, in: juris (Rn. 74); BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 -, in: juris (Rn. 229); BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -, in: juris (Rn. 20); BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 -, in: juris (Rn. 69); Mann, in: Sachs, GG, 8. Auflage 2018, Art. 12 (Rn. 93).

    Die gesetzliche Grundlage muss darüber hinaus durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt (a) und verhältnismäßig, also geeignet (b), erforderlich (c) und angemessen (d) sein, BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -, in: juris (Rn. 20).

    Hierbei handelt es sich um einen Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung, denn soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit Hilfe eines Sozialversicherungssystems erreicht werden, stellt auch dessen Finanzierbarkeit einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang dar, von dem sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Systems und der damit verbundenen Steuerung des Verhaltens der Leistungserbringer leiten lassen darf, BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -, in: juris (Rn. 23); BVerfG, Beschluss vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99 -, in: juris (Rn. 5); BVerfG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 -, in: juris (Rn. 42).

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Dieser Gemeinwohlbelang von überragender Bedeutung (BVerfGE 103, 172, 184 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 27 ff; BVerfG , GesR 2005, 73, 74 f; BVerfG, GesR 2005, 501, 512) rechtfertigt die berufswahlnahen Einschränkungen, welche für die betroffenen Psychotherapeuten mit den Qualifikationsanforderungen des Fachkundenachweises verbunden sind (vgl BVerfG , NJW 2000, 1779).
  • VG München, 06.08.2014 - M 9 K 13.3508

    Eine Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag "aufgrund der Krankenhausplanung" liegt

    Grundsätzlich können Vergütungsregelungen und die hierauf gründenden Entscheidungen in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, wenn sie auf die durch eine berufliche Tätigkeit zu erzielenden Einnahmen von nicht unerheblichem Einfluss sind (BVerfG, B.v. 8.10.2004 - 1 BvR 682/01 - juris Rn. 20).

    Die Finanzierbarkeit des Sozialversicherungssystems, die Zweck der Einführung war, ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang, der als legitimer Gemeinwohlzweck einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dem Grunde nach rechtfertigt (BVerfG, B.v. 8.10.2004 - 1 BvR 682/01 - juris).

    Eine systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser oder ein gesetzlicher Zwang zum Anbieten von Leistungen unter ihrem Preis ist in einer für jeweils nur ein Jahr geltenden Regelung nicht zu erkennen (BVerfG, B.v. 8.10.2004 - 1 BvR 682/01 - juris Rn. 30, zu einem Vergütungsabschlag für mehrere Jahre).

  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.09

    Heimaufsicht; Entgelterhöhung; Entgeltanpassung; Pflegeversicherung; Mangel;

    Die Beschränkungen des Grundrechts aus Gründen des Gemeinwohls stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvR 786/70 u.a. - BVerfGE 47, 285 , vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - BVerfGE 94, 372 , vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. - BVerfGE 101, 331 und vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - [...]; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 3 C 23.04 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 12 Rn. 36).
  • VG München, 06.08.2014 - M 9 K 14.273

    Eine Ausnahme von Mehrleistungsabschlag "aufgrund der Krankenhausplanung" liegt

    Grundsätzlich können Vergütungsregelungen und die hierauf gründenden Entscheidungen in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, wenn sie auf die durch eine berufliche Tätigkeit zu erzielenden Einnahmen von nicht unerheblichem Einfluss sind (BVerfG, B.v. 8.10.2004 - 1 BvR 682/01 - juris).

    Die Finanzierbarkeit des Sozialversicherungssystems, die Zweck der Einführung war, ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang, der als legitimer Gemeinwohlzweck einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dem Grunde nach rechtfertigt (BVerfG, B.v. 8.10.2004 - 1 BvR 682/01 - juris).

    Eine systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser oder ein gesetzlicher Zwang zum Anbieten von Leistungen unter ihrem Preis ist in einer für jeweils nur ein Jahr geltenden Regelung nicht zu erkennen (BVerwG, B.v. 8.10.2004 - 1 BvR 682/01 -, zu einem Vergütungsabschlag für mehrere Jahre).

  • BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04

    Budget; Erlösobergrenze; Krankenhauspflegesätze; leistungsgerechtes Budget;

    Die Beschränkungen des Grundrechts aus Gründen des Gemeinwohls stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 13.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19

    Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2851/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung - Fachkundenachweis -

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der

  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 5.19

    Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8

  • VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • VG Ansbach, 19.09.2018 - AN 14 K 17.01670

    Zur Rechtmäßigkeit von in Pflegesatzvereinbarungen enthaltenen Zentrumszuschlägen

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