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   BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14   

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https://dejure.org/2019,26983
BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14 (https://dejure.org/2019,26983)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 1 BvR 684/14 (https://dejure.org/2019,26983)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 1 BvR 684/14 (https://dejure.org/2019,26983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Altershöchstgrenze für die Aufnahme in ein betriebliches Altersversorgungssystem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000
    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze von 50 Jahren für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mit Art 3 GG - vorliegend keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 EGRL 78/2000
    GG, EGRL 78/2000

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Mit 50 bei Betriebsrente ausgebremst!

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze von 50 Jahren für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mit Art 3 GG - vorliegend keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Höchstaltersgrenze für Betriebsrente ist nicht diskriminierend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßige Altershöchstgrenze von 50 Jahren für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Anforderungen an eine Verletzung des Gleichheitssatzes; Voraussetzungen für eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze von 50 Jahren für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mit Art 3 GG - vorliegend keine Verletzung des Gleichheitssatzes oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Benachteiligung von Frauen durch Altershöchstgrenze von 50 Jahren für Aufnahme in betriebliche Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsrente nur bei Eintritt vor 50. Geburtstag diskriminiert Mütter nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufnahme in ein betriebliches Altersversorgungssystem - und die Altershöchstgrenze

  • lto.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Betriebsrente: Altersgrenze diskriminiert Frauen nicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze von 50 Jahren für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mit Art 3 GG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mit 50 bei Betriebsrente ausgebremst!

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung von Müttern durch Betriebsrente nur bei Eintritt vor Vollendung des 50. Lebensjahres

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höchstalter zum Eintritt in die Betriebsrente diskriminiert Mütter nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für den Anspruch auf Betriebsrente ist keine Diskriminierung

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung und Diskussion)

    Verfassungsunmittelbare Diskriminierungsverbote im Privatrecht? Vorerst nicht!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 208
  • ZIP 2019, 1822
  • NZA 2019, 1270
  • FamRZ 2019, 1992
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Die Auseinandersetzung mit dem Unionsrecht (hier: RL 2000/78/EG) einschließlich der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union genügt insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine willkürfreie Entscheidung (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Die Auseinandersetzung mit dem Unionsrecht (hier: RL 2000/78/EG) einschließlich der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union genügt insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine willkürfreie Entscheidung (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mittlerweile auch ausdrücklich erklärt, dass Ziele, die im Rahmen von Beschäftigungspolitik und Sozialschutz einen Ausgleich zwischen den verschiedenen beteiligten Interessen schaffen sollen, um eine betriebliche Altersversorgung zu gewährleisten, als im Allgemeininteresse liegende Ziele im Sinne des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG angesehen werden können, der den Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung konkretisiert, und insoweit auch Regeln zur Betriebstreue jedenfalls unter bestimmten Bedingungen zu rechtfertigen sind (vgl. EuGH, Kleinsteuber v. Mars GmbH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-354/16 -, ECLI: EU: C : 2017: 539, Rn. 63 ff.).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
    Insofern ist der Schutz vor einer Ungleichbehandlung, die unmittelbar und ausdrücklich oder aber mittelbar tatsächlich an das Geschlecht anknüpft, aus Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ; 126, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 -, Rn. 22) sowie der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 142, 353 ) von Bedeutung.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Dies ist aber typischerweise nicht der Fall, weil auch Frauen jedenfalls im Alter von 55 Jahren regelmäßig wieder in das Erwerbsleben zurückgekehrt sind (darauf abstellend bezogen auf das 50. Lebensjahr BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 34; BVerfG 23.07.2019 - 1 BvR 684/14, juris).
  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 684/14 -) .

    Bei typisierender Betrachtung ist mit dem Wiedereintritt in das Berufsleben nach Zeiten der Kindererziehung bereits vor der Vollendung des 55. Lebensjahres zu rechnen (vgl. - bezogen bereits auf das 50. Lebensjahr - BAG 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 31; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 34, BAGE 144, 231; BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 684/14 - Rn. 7) .

    Das Recht auf selbstbestimmte Gestaltung des Familienlebens wird durch die Altersgrenze folglich nicht rechtswidrig beeinträchtigt (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 684/14 - Rn. 8) .

  • VG Bremen, 11.09.2020 - 6 K 112/19

    Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020 -

    Im Bereich des Arbeitsrechts ist durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass ein Anspruch auf eine Zusatzrente von einer pauschalen, für beide Geschlechter geltenden Höchstaltersgrenze oder Mindestbetriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2019 - 1 BvR 684/14 -, juris; BAG, Urteil vom 12.02.2013 - 3 AZR 100/11 -, juris Rn. 32, 34).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Grenze so gesetzt ist, dass Frauen statistisch keinem erheblich höheren Risiko als Männer ausgesetzt sind, von der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2019 - 1 BvR 684/14 -, juris Rn. 7).

    Zuletzt ergeben sich auch aus dem Recht auf selbstbestimmte Gestaltung des Familienlebens nach Art. 6 Abs. 1 GG keine weitergehenden Anforderungen an die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als nach Art. 3 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2019 - 1 BvR 684/14 -, juris Rn. 8).

  • OVG Bremen, 24.11.2021 - 2 LC 324/20

    Übernahme in das Beamtenverhältnis - Altersgrenze; Beamtenverhältnis;

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend dargelegt, dass sich die Maßstäbe, nach denen von einer mittelbaren Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts auszugehen ist, im Unionsrecht und im deutschen Recht im Wesentlichen gleichen (vgl. insoweit nur BVerfG, Beschl. v. 23.07.2019 - 1 BvR 684/14, juris Rn. 7 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3461/20

    Befreiung von der Quarantänepflicht während der Corona-Pandemie

    Zwar erfasst der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfG, Beschl. v. 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17 - juris Rn. 10, unter Hinweis auf BVerfGE 80, 81 ; nur ansatzweise hingegen BVerfG, Beschl. vom 23.07.2019 - 1 BvR 684/14 - juris Rn. 8).
  • BSG, 03.04.2023 - B 5 R 13/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es fehlen bereits Ausführungen zur Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen wie zum besonderen Gleichheitssatz (vgl zu den Grenzen, die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz für den Gesetzgeber ergeben, zB BVerfG Beschluss vom 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 - juris RdNr 155 f mwN; zum Schutz vor einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters zB BVerfG Beschluss vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR-4-4200 § 7 Nr. 52, juris RdNr 69 mwN; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 23.7.2019 - 1 BvR 684/14 - juris RdNr 6; zum Schutz vor faktischer Benachteiligung wegen des Geschlechts zB BVerfG Beschluss vom 8.6.2016 - 1 BvR 3634/13 - juris RdNr 22 mwN) .
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