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   BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 688/10   

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https://dejure.org/2010,16644
BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 688/10 (https://dejure.org/2010,16644)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2010 - 1 BvR 688/10 (https://dejure.org/2010,16644)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2010 - 1 BvR 688/10 (https://dejure.org/2010,16644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl. der Gewährungen von Leistungen nach SGB 2 als Zuschuss - Anrechnung von Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung als Einkommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährungen von Leistungen nach SGB 2 als Zuschuss - Anrechnung von Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung als Einkommen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich einer Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt als Darlehen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährungen von Leistungen nach SGB 2 als Zuschuss - Anrechnung von Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung als Einkommen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährungen von Leistungen nach SGB 2 als Zuschuss - Anrechnung von Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung als Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich einer Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt als Darlehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 688/10
    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) wird erst aktiviert, wenn andere Mittel zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins nicht vorhanden sind (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, NJW 2010, S. 505 ).

    Sollten solche eigentlich vorhandenen Mittel - zum Beispiel aufgrund anderer Verwendung - nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden können, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Hilfebedürftigen auf eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 23 Abs. 1 SGB II zu verweisen (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, NJW 2010, S. 505 ).

    Das Landessozialgericht hat indes nicht über eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 23 Abs. 1 SGB II - sei es als Geldleistung, sei es als Sachleistung (vgl. zur Zulässigkeit der Erbringung von Sachleistungen BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, NJW 2010, S. 505 ) - entschieden, obwohl dies bei sachgerechter Auslegung des Begehrens des Beschwerdeführers nahegelegen hätte.

  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Die Möglichkeit der Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II erscheint zwar für eine Kompensation nach § 22 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB II unvollständig gedeckter Unterkunftsbedarfe nicht völlig ungeeignet, da das Existenzminimum grundsätzlich auch durch darlehensweise Leistungen gesichert werden kann (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2010 - 1 BvR 688/10 - Rn. 2).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Zu der bis dahin geltenden Rechtslage hat das BSG eine Verteilung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hinaus im Einzelfall als angemessen angesehen, ist jedoch nicht über den Zeitabschnitt von zwölf Monaten hinausgegangen (vgl BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 32; sa BVerfG Beschluss vom 7.4.2010 - 1 BvR 688/10) .
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Er kann etwa einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen und ähnliche Leistungen davon abhängig machen, dass es dem Betroffenen nicht möglich ist, sein Existenzminimum aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu decken (§§ 9, 11 ff SGB II; §§ 19, 82 ff, 90 SGB XII; vgl dazu BVerfG [Kammer] vom 11.3.2010 - 1 BvR 3163/09 - SozR 4-4200 § 11 Nr. 32 - juris RdNr 7; BVerfG [Kammer] vom 7.4.2010 - 1 BvR 688/10 - juris RdNr 2; BVerfG [Kammer] vom 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09 - BVerfGK 17, 375 [377 f] = SozR 4-4200 § 11 Nr. 33, RdNr 12 ff) .
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