Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92   

MPU wegen Haschischkonsums

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 15b Abs. 2 StVZO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3; StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 2

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Fahreignungsprüfung nach Haschisch-Konsum

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Voraussetzungen, unter denen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern

Verfahrensgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1991 - 19 A 1674/91
  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 B 28.92
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 89, 69
  • NJW 1993, 2365
  • MDR 1993, 1027
  • NZV 1993, 413
  • StV 1993, 539
  • DVBl 1993, 995



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Wird zitiert von ... (220)  

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96  

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 24. Juni 1993 (BVerfGE 89, 69) die für den vorliegenden Fall maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen geklärt.

    Denn es fehlte als Grundlage der Überprüfung der Fahreignung des Beschwerdeführers nach § 15 b Abs. 2 StVZO ein hinreichender Gefahrenverdacht, der einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lässt (vgl. BVerfGE 89, 69 ).

    bb) Die vorliegenden Erkenntnisse ergeben, dass die Fahrtüchtigkeit einer Person im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 ; Brandt, a.a.O., S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rn. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 ; 90, 145 ).

    Eine darauf bezogene präventive Kontrolle von Kraftfahrern, wie sie in § 4 Abs. 1 StVG, § 15 b Abs. 2 StVZO vorgesehen war, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 89, 69 ).

    Die Beschränkungen sind nur angemessen, wenn die Behörde im Zuge der Ausübung der gesetzlichen Ermächtigung zur Fahreignungsüberprüfung hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69 ).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98  

    Doppelte Haushaltsführung

    Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 89, 69 ; 90, 46 ; 91, 346 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 98, 365 ; 99, 367 ; vgl. auch BVerfGE 99, 341 ).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04  

    Elterliche Erziehungspflicht

    Bereits die Androhung eines Zwangsgeldes enthält für den Betroffenen eine Rechtsbeeinträchtigung und ist für ihn damit eine gegenwärtige und unmittelbare Beschwer (vgl. BVerfGE 74, 264 ; 89, 69 ).
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