Rechtsprechung
   BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00   

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https://dejure.org/2000,3272
BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 (https://dejure.org/2000,3272)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 (https://dejure.org/2000,3272)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 (https://dejure.org/2000,3272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Entschädigungsklage - Entschädigungsgericht - Zwangsarbeiter - Gebühr - Rechtsweggarantie - Rechtsstaatsprinzip - Zwischenverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BEG § 225 Abs. 1; ; BEG § 208 Abs. 2; ; BEG § 225 Abs. 2 Satz 2; ; BEG § 3; ; BEG § 1; ; BEG § 188; ; BEG § 185 Abs. 6; ; BEG § 4; ; BEG § 238 a; ; GKG § 65 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 65 Abs. 7; ; ZPO § 114; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEG § 225
    Gebührenfreiheit für Entschädigungsklagen ehemaliger Zwangsarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1738
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 m.w.N.; 25, 336 ).

    Denn auch die hier angegriffenen Zwischenentscheidungen können Parteivorbringen unberücksichtigt gelassen haben (vgl. auch BVerfGE 24, 56 für Entscheidungen über Ablehnungsgesuche).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    aa) Ein Verstoß gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG scheidet schon deswegen aus, weil sich die Beschwerdeführer gegen die Handhabung des § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 GKG durch die Zivilgerichte wenden und Akte der Rechtsprechung nicht zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehören (vgl. BVerfGE 76, 93 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    bb) Auch die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die nicht nur die Eröffnung des Rechtswegs, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes gewährleistet (vgl. BVerfGE 88, 118 ), ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Ob die Verfassungsbeschwerden auch im Übrigen zulässig sind, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Beschwerdeführer die angegriffenen Entscheidungen erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG vorgelegt haben (vgl. insoweit zu den Substantiierungserfordernissen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne zwar ein Anspruch gegeben sein (unter Hinweis auf BVerfGE 94, 315).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Ob die Verfassungsbeschwerden auch im Übrigen zulässig sind, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Beschwerdeführer die angegriffenen Entscheidungen erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG vorgelegt haben (vgl. insoweit zu den Substantiierungserfordernissen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Sofern die Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe beantragen, werden die Zivilgerichte unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen haben, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. § 114 ZPO und dazu BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 m.w.N.; 25, 336 ).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
    Zwar sind derartige Entscheidungen grundsätzlich nicht der Verfassungsbeschwerde unterworfen (vgl. BVerfGE 1, 9 ).
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, hat das Gericht unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt von Amts wegen zu prüfen (vgl. etwa BVerfG 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 - zu II 2 a bb der Gründe; vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde: BGH 25. Oktober 2011 - X ZR 3/11 - Rn. 11 mwN; 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08 - Rn. 11, BGHZ 179, 315) .
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4

    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Anforderung von Kostenvorschüssen für unbedenklich erachtet hat, ist es dabei davon ausgegangen, dass die Zahlungspflicht für Unbemittelte bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 -, juris, Rn. 20).
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs-

    Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, deren Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.: vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 2000, 1327 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279).

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl.. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; NJW 1999, 3326 [3328]; NJW 1997, 122).

  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Geht jedoch insbesondere ein erstinstanzliches Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert war (vgl. BVerfG in NStZ-RR 2006, 149 [zu II.1.a.]; NJW-RR 2000, 1738 [1739]).
  • FG Sachsen, 11.03.2021 - 6 Ko 257/21

    Anforderung des Gerichtskostenvorschusses im Erinnerungsverfahren

    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Anforderung von Kostenvorschüssen für unbedenklich erachtet hat, ist es dabei davon ausgegangen, dass die Zahlungspflicht für Unbemittelte bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.03.2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 -, juris, Rn. 20).
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