Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.05.2003

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   BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 697/03   

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BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 697/03 (https://dejure.org/2003,9291)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2003 - 1 BvR 697/03 (https://dejure.org/2003,9291)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2003 - 1 BvR 697/03 (https://dejure.org/2003,9291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Bankierssohn

  • Wolters Kluwer

    Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren; Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen Angeklagten unter dem Vorbehalt der Anonymisierung der Aufnahmen; Berichterstattungsinteresse der Presse und Informationsinteresse der Öffentlichkeit in Verbindung mit sitzungspolizeilichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Bildberichterstattung aus Anlaß eines Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2523
  • NVwZ 2003, 1507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.04.2002 - 1 BvR 680/02

    Gestattung anonymisierter Fernsehaufnahmen vor Beginn der Verhandlung in einem

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 697/03
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15./17. April 2002 (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 2021) die Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen unter dem Vorbehalt der Anonymisierung der Aufnahmen angeordnet hat, beruhte diese Einschätzung auf anderen Voraussetzungen, insbesondere einer im Einzelnen begründeten Gefährdungslage.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 697/03
    Angesichts der besonderen Umstände und der Schwere der Straftat hat das Berichterstattungsinteresse Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Angeklagten auch hinsichtlich seiner Abbildung (zu den Maßstäben vgl. BVerfGE 35, 202 [231]).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Die Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs in einem solchen Fall ist sogar im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verfassungsrechtlich geboten, allerdings nur, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht (Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 109; vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2194, NJW 2002, 2021, 2022 und NJW 2003, 2523).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    So stellen etwa geringfügige (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 2003 - 1 BvR 697/03 -, NJW 2003, 2523 [2523 f.]), zumutbare vorübergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris Rn. 18) oder nicht mit außergewöhnlichen Härten einhergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 5) Beeinträchtigungen grundsätzlich keinen schweren Nachteil dar (vgl. Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 32 Rn. 23; ferner auch Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 32 Rn. 59 [Juli 2002]: "gewisse Opfergrenze überschreiten").
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Die Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs in einem solchen Fall ist sogar im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geboten, allerdings nur, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht (Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 109; vgl. BVerfG NJW 2000, 2194; NJW 2002, 2021, 2022 und NJW 2003, 2523).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2022 - 7 U 34/20

    Werkvertrag: Vertragliche und deliktische Haftung bei Einbringung von Erdaushub

    Ob die Ausführungen an sich schlüssig und rechtlich haltbar sind, ist hierbei ohne Bedeutung (insgesamt st. Rspr. - vgl. nur: BGH NJW 2012, 3581; NJW 2003, 2523).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.04.2002 - 1 BvR 680/02

    Gestattung anonymisierter Fernsehaufnahmen vor Beginn der Verhandlung in einem

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2003 - 1 BvR 697/03
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15./17. April 2002 (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 2021) die Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen unter dem Vorbehalt der Anonymisierung der Aufnahmen angeordnet hat, beruhte diese Einschätzung auf anderen Voraussetzungen, insbesondere einer im Einzelnen begründeten Gefährdungslage.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2003 - 1 BvR 697/03
    Angesichts der besonderen Umstände und der Schwere der Straftat hat das Berichterstattungsinteresse Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Angeklagten auch hinsichtlich seiner Abbildung (zu den Maßstäben vgl. BVerfGE 35, 202 ).
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