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   BVerfG, 12.04.1996 - 1 BvR 70/94   

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https://dejure.org/1996,10308
BVerfG, 12.04.1996 - 1 BvR 70/94 (https://dejure.org/1996,10308)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.1996 - 1 BvR 70/94 (https://dejure.org/1996,10308)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 (https://dejure.org/1996,10308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 443
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1996 - 1 BvR 70/94
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben müssen oder können, sowie entscheidungserhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 69, 145 [148]; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1996 - 1 BvR 70/94
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben müssen oder können, sowie entscheidungserhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 69, 145 [148]; stRspr).
  • BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17

    Fehlender gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist verletzt den Anspruch auf

    In der mithin ohne Fristsetzung erfolgten Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ohne dass es auf ein etwaiges Verschulden des Gerichts bei dem Gehörsverstoß ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 12, 110 ; 22, 267 ; 49, 212 ; 64, 224 ; 69, 145 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 -, [...]).

    Denn auf ein etwaiges Verschulden des Verwaltungsgerichts bei dem Gehörsverstoß kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 -, [...]; ebenso im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG BVerfGE 58, 163 ).

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