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   BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18   

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BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18 (https://dejure.org/2018,28927)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2018 - 1 BvR 700/18 (https://dejure.org/2018,28927)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 (https://dejure.org/2018,28927)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und -beschwerde in einem Umgangsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 BVerfGG, § 155 Abs 1 FamFG, § 155b FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse - verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt - keine ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund eines entfallenen Rechtsschutzbedürfnisses

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse - verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt - keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund eines entfallenen Rechtsschutzbedürfnisses

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse - verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschleunigungsrüge - und die zwischenzeitliche Entscheidung in der Hauptsache

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rechtschutzbedürfnis für Beschleunigungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1761
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    a) Nach einer Erledigung des verfolgten Begehrens besteht im Verfahren der Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann fort, wenn entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren und Hauptsacheverfahren über die Entziehung der

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Indem das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, juris, Rn. 13; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 155b Rn. 5; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, Rn. 3; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 155c Rn. 5; Dürbeck, ZKJ 2018, S. 68; BTDrucks 18/9092, S. 17).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 1 UF 113/17

    Voraussetzungen der gerichtlichen Billigung einer Umgangsvereinbarung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18
    Indem das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, juris, Rn. 13; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 155b Rn. 5; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, Rn. 3; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 155c Rn. 5; Dürbeck, ZKJ 2018, S. 68; BTDrucks 18/9092, S. 17).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 3 UF 81/21

    Sorgerecht: Erstmalige Anordnung eines Wechselmodells

    Für die hier vorliegende Fallkonstellation der erstmaligen Anordnung des paritätischen Wechselmodells ist von einigen (z.B. OLG Bremen, ZKJ 2019, 25) eine sorgerechtliche Regelung nach § 1673 Abs. 1 BGB für möglich erachtet worden.
  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem

    Ebenso wie bei fachgerichtlichen Entscheidungen nach § 155b und § 155c FamFG hat sich damit das von der Beschwerdeführerin verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt, was das Rechtsschutzbedürfnis für gegen solche Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerden entfallen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4).

    bb) Zudem ist mit den jeweils erstinstanzlich ergangenen Sachentscheidungen (Beschlüsse des Amtsgerichts vom 11. bzw. 12. Juli 2018) das im fachgerichtlichen Verfahren verfolgte, auf die jeweilige Instanz beschränkte Beschleunigungsbegehren erledigt und damit das Rechtsschutzbedürfnis für die darauf bezogene Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 90/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    Wenn dies nicht mehr möglich ist, entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde, denn auch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kann keine Beschleunigung im fachgerichtlichen Verfahren mehr herbeigeführt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. April 2020 - VerfGH 64/19.VB-2, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18, juris, Rn. 40, und vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18, juris, Rn. 7).

    Soweit sich der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auf die Vorbereitung einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer nach § 198 GVG beruft, verweist der Verfassungsgerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach sich unter diesem Gesichtspunkt keine fortwirkende Beeinträchtigung ergibt, weil die eine Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots verneinenden Entscheidungen für einen eventuellen späteren Entschädigungsprozess nach § 198 GVG keine Bindungswirkung entfalten (VerfGH NRW, Beschluss vom 28. April 2020, a. a. O., Rn. 10 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18, juris, Rn. 7 m. w. N.).

  • BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines

    Wie das Oberlandesgericht weiter im Einklang mit dem Verfassungsrecht angenommen hat, entfällt mit dem Abschluss des fachgerichtlichen Verfahrens, dessen nicht ausreichend zügige Durchführung beanstandet wird, das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4).
  • OLG Köln, 07.12.2021 - 14 WF 160/21

    Entzug des Sorgerechts Verwerfung einer Beschleunigungsbeschwerde Fehlendes

    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verzögerungsrüge oder -beschwerde entfällt, wenn im laufenden Rüge- bzw. Beschwerdeverfahren eine das Verfahren beendende Entscheidung ergeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.08.2018 - 1 BvR 700/18, FamRZ 2018, 1761, m.w.N.).

    In diesen Fällen kann der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden und das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren hat sich erledigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.08.2018 - 1 BvR 700/18, FamRZ 2018, 1761, m.w.N.).

  • BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20

    Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen

    Der vom Beschwerdeführer insbesondere verfolgte Zweck der Verfahrensbeschleunigung kann nach dessen Abschluss nicht mehr erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 2180/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsbeschwerde in

    b) Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 64/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Gerichts in einem umgangsrechtlichen

    Indem das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (BVerfG, Beschluss vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18, juris, Rn. 4 m. w. N.; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 155b Rn. 5).

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die angegriffenen Hoheitsakte den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigen, denn die eine Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots verneinenden Entscheidungen entfalten für einen eventuellen späteren Entschädigungsprozess nach § 198 GVG keine Bindungswirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18, juris, Rn. 7 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2020 - 20 WF 20/20

    Gegenstand einer im zweiten Rechtszug erhobenen Beschleunigungsrüge

    Dies ergibt sich auch daraus, dass hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf seine Beschleunigung gerichtete Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfällt, sobald das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat (BVerfG FamRZ 2018, 1761 Rn. 4; OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 520 Rn. 13; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 155c Rn. 5; BT-Drs.
  • OLG Hamm, 16.09.2019 - 4 WF 232/19
  • OLG Köln, 15.02.2023 - 26 WF 14/23

    Zurückweisung der Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 87/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine

  • OLG Frankfurt, 24.03.2022 - 5 WF 25/22

    Unzulässigkeit einer Beschleunigungsbeschwerde nach Endentscheidung in der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18   

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https://dejure.org/2018,37494
BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18 (https://dejure.org/2018,37494)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2018 - 1 BvR 700/18 (https://dejure.org/2018,37494)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2018 - 1 BvR 700/18 (https://dejure.org/2018,37494)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung von Auslagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe gem § 34a Abs 3 BVerfGG - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung, wenn lediglich Mindestwert in Betracht kommt

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen für die Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe gem § 34a Abs 3 BVerfGG - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung, wenn lediglich Mindestwert in Betracht kommt

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Antrag auf Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen für die Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe gem § 34a Abs 3 BVerfGG - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung, wenn lediglich Mindestwert in Betracht kommt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht angenommene Verfassungsbeschwerde - und der Gegenstandswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die Auslagenerstattung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.05.1999 - 2 BvR 1790/94

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässiger Antrag auf Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, NJW 2000, S. 1399).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Dies gilt auch, wenn sie, wie hier, nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfGE 36, 89 ; BVerfGK 7, 283 ).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Dies gilt auch, wenn sie, wie hier, nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfGE 36, 89 ; BVerfGK 7, 283 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen oder zurückgenommen worden ist, regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 1446/12

    Gegenstandswertfestsetzung und Auslagenerstattung nach Erledigung einer

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen BKA-Gesetz

  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach

  • BVerfG, 26.03.2024 - 2 BvR 387/12

    Verworfener Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts

    3 Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 962/19 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 2226/20 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvR 1810/22

    Stillschweigendes Übergehen eines Adhäsionsantrags (Verletzung des Rechts auf

    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 962/19 -, juris, Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 44/21

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im

    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2018 - 1 BvR 700/18 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 962/19 -, juris, Rn. 4 f.).
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