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   BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03   

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https://dejure.org/2003,9557
BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03 (https://dejure.org/2003,9557)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2003 - 1 BvR 710/03 (https://dejure.org/2003,9557)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 (https://dejure.org/2003,9557)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03
    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines

    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05

    Vorläufige Aussetzung der Entziehung eines im Wege des fachgerichtlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 2 NB 466/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum

    Soweit sich die Antragsteller für eine gegenteilige Sicht auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (- 1 BvR 710/03 -, zit. nach juris) sowie vom 18. März 2005 (- 1 BvR 584/05 -, NJW 2005, 2216 = NVwZ 2005, 681) und vom 21. Juli 2005 (- 1 BvR 584/05 -) und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 27.4.2005 - 7 CE 05.10057 u. a. -) berufen, gibt dies zu keiner anderen Beurteilung Anlass.

    Gleiches gilt für die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 (aaO) sowie vom 18. März 2005 (aaO) und vom 21. Juli 2005, die sich auf die Rechtslage im Bundesland Hamburg beziehen, in dem der Normgeber ebenfalls davon abgesehen hat, Ausschlussfristen für den Zulassungsantrag außerhalb der Kapazität zu normieren.

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgegenüber an einer durch die Verwaltungsgerichte selbst definierten Zeitgrenze im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG deutliche Kritik geübt (Beschl. v. 21.7.2005 - 1 BvR 584/05 -, juris Langtext Rdnr. 17; Beschl. v. 15.4.2003 - 1 BvR 710/03 -, juris Langtext Rdnr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgegenüber an einer durch die Verwaltungsgerichte selbst definierten Zeitgrenze im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG deutliche Kritik geübt (Beschl. v. 21.7.2005 - 1 BvR 584/05 -, juris Langtext Rdnr. 17; Beschl. v. 15.4.2003 - 1 BvR 710/03 -, juris Langtext Rdnr. 10).
  • VG Köln, 04.03.2008 - 6 Nc 512/07

    Erlass einer Regelungsanordnung zur Zulassung zu einem Lehramtsstudiengang mit

    Aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2003 - 1 BvR 710/03 - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 1/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Aus der von den Antragstellerinnen eingereichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OVG Sachsen, 16.12.2011 - NC 2 B 315/11

    Hinderung der Einbeziehung von später eingehenden Rechtsschutzanträgen in eine

    10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 - Beschl. v. 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, beide juris) ist es im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG bedenklich, bei der Entscheidung über die vorläufige Verteilung außerkapazitärer Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO den Anordnungsgrund davon abhängig zu machen, ob der vorläufige Rechtsschutz vor oder nach dem ersten Vorlesungstag in Anspruch genommen wird, obwohl das Verwaltungsgericht - etwa weil zunächst eine unstreitige Erledigung der Verfahren angestrebt wird - regelmäßig nicht alsbald entscheidet.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Aus der von den Antragstellerinnen eingereichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • VG Göttingen, 08.11.2005 - 8 C 1973/05

    Anordnung; Antrag; Ausschluss; Ausschlussfrist; Beginn; Bewerber; Bewerbung;

    In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, das der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.4.2003 (1 BvR 710/03) zugrunde lag, hatte das Verwaltungsgericht für einen erst nach Vorlesungsbeginn bei Gericht eingereichten Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium einen Anordnungsgrund verneint.
  • VG Göttingen, 15.11.2004 - 8 C 2133/04

    Ausschlussfrist; Hochschulvergabeverordnung; Hochschulzulassungsrecht;

  • VG Köln, 21.01.2004 - 6 NC 3/04

    Annahme eines Anordnungsgrundes i.R.d. einstweiligen Rechtschutzes bei

  • VG Bremen, 10.01.2007 - 6 V 2317/06

    IS Tourismusmanagement "Bachelor" (rechtskräftig)

  • VG Bremen, 24.11.2006 - 6 V 2127/06

    Zulassung zum Studium IS Angewandte Freizeitwissenschaft "Bachelor"

  • VG Bremen, 09.12.2005 - 6 V 1822/05

    Zulassung zum Studium "IS Angewandte Freizeitwissenschaft" an der Hochschule

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