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   BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96   

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https://dejure.org/1997,327
BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96 (https://dejure.org/1997,327)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1 BvR 711/96 (https://dejure.org/1997,327)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 (https://dejure.org/1997,327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rüge überlanger Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens vor einem Amtsgericht; Zivilrechtliche Anspruchsverzögerungen durch überlange Rechtswegdauer; Grundrechtsverletzung durch Unterlassen gerichtlicher Tätigkeit

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Beschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2811
  • NVwZ 1997, 1206 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 871
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß Grundrechte auch durch Unterlassen gerichtlicher Tätigkeit verletzt sein können (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 16, 119 [121] jeweils im Zusammenhang mit Art. 104 GG ).

    Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde kann der Zulässigkeit nicht entgegenstehen, da § 93 BVerfGG Fristen für ein Vorgehen gegen eine Unterlassung nicht vorsieht (vgl. BVerfGE 16, 119 [121]).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Wirkungsvoller Rechtsschutz auch für diesen Bereich muß die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter ermöglichen (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 84, 366 [369]; 85, 337 [345]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Wirkungsvoller Rechtsschutz auch für diesen Bereich muß die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter ermöglichen (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 84, 366 [369]; 85, 337 [345]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Wirkungsvoller Rechtsschutz auch für diesen Bereich muß die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter ermöglichen (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 84, 366 [369]; 85, 337 [345]).
  • OLG Hamburg, 02.08.1995 - 12 UF 85/94
    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Da mit dieser Vorgehensweise aber erkennbar die Blockadehaltung der Mutter nicht beseitigt werden konnte, wäre das Amtsgericht verpflichtet gewesen, auch schwerwiegendere Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Sorgerechts über einen befristeten Zeitraum zwecks Begutachtung der Kinder in Erwägung zu ziehen, um die auf andere Weise nicht erreichbare tatsächliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen (vgl. in ähnlichen Fällen BayObLG, FamRZ 1995, S. 501 [502]; OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 422 ff.).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94

    Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Da mit dieser Vorgehensweise aber erkennbar die Blockadehaltung der Mutter nicht beseitigt werden konnte, wäre das Amtsgericht verpflichtet gewesen, auch schwerwiegendere Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Sorgerechts über einen befristeten Zeitraum zwecks Begutachtung der Kinder in Erwägung zu ziehen, um die auf andere Weise nicht erreichbare tatsächliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen (vgl. in ähnlichen Fällen BayObLG, FamRZ 1995, S. 501 [502]; OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 422 ff.).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Ebenso ist anerkannt, daß eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen zulässig ist, solange die Unterlassung andauert (vgl. BVerfGE 6, 257 [266]; 11, 255 [261]; 69, 161 [167]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert darüber hinaus auch im Interesse der Rechtssicherheit, daß strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Ebenso ist anerkannt, daß eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen zulässig ist, solange die Unterlassung andauert (vgl. BVerfGE 6, 257 [266]; 11, 255 [261]; 69, 161 [167]).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96
    Ebenso ist anerkannt, daß eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen zulässig ist, solange die Unterlassung andauert (vgl. BVerfGE 6, 257 [266]; 11, 255 [261]; 69, 161 [167]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Dazu gehört auch, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. nur BVerfGE 88, 118, 124; BVerfG NJW 1997, 2811, 2812; NJW 1999, 2582, 2583; NJW 2000, 797).

    Vielmehr verlangt gerade das Rechtsstaatsprinzip die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands durch das dazu berufene Gericht (BVerfGE 54, 277, 291; 85, 337, 345; BVerfG NJW 1997, 2811, 2812; NJW 1999, 2582, 2583).

  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Es gibt keine allgemeingültigen Zeitvorgaben; verbindliche Richtlinien können auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ; EGMR, Urteil der Dritten Sektion vom 11. Januar 2007 - 20027/02, Herbst/Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 ).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere durch sie herbeigeführte Verfahrensverzögerungen sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen, deren Anleitung im Ermessen des Gerichts steht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 -, NJW 1999, S. 2582 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BGH, 14.11.2013 - III ZR 376/12

    Unangemessene Verfahrensdauer - Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine festen Zeitgrenzen aufgestellt und beurteilt die Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2811, 2812; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12, juris Rn. 30, 32 mwN).
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