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   BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91   

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https://dejure.org/1991,2359
BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91 (https://dejure.org/1991,2359)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1991 - 1 BvR 72/91 (https://dejure.org/1991,2359)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 (https://dejure.org/1991,2359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zu kurze Verhandlungszeit - Nichtvernehmung von Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 299
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91
    Ein Verstoß liegt jedoch vor, wenn eine unter Heranziehung der Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung erforderliche Anhörung unterblieben ist (BVerfGE 81, 264 [273]).

    Daß dann mehrere Zeugen zu vernehmen gewesen wären, stellt keinen unzumutbaren Aufwand dar (BVerfGE 81, 264 [271]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91
    Wäre der Termin vom 5. Dezember 1989 als "Durchlauftermin" zu qualifizieren, wäre für die Anwendung von § 296 Abs. 1 ZPO von vornherein kein Raum gewesen (BVerfGE 69, 126 [139 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91
    Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 [143 f.]).
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen

    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet zudem, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33 und Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Rn. 22).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20

    Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

  • BVerwG, 25.09.2018 - 2 B 60.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei Geltendmachtung einer unzureichenden

    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06

    Anfechtbarkeit von Scheinurteilen; Anwendung der Verspätungsvorschriften bei

    a) Für die Anwendung des § 296 Abs. 1 ZPO bleibt bei sogenannten "Durchlaufterminen" von vornherein kein Raum (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.08.1991 -I BvR 72/91 = NJW 1992, 299, 300 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet auch, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 9 A 612/99

    Anforderungen an die Substantiierung des Abweichens einer

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 -, NJW 1992, 299.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 13 S 2638/94

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem Asylrechtsstreit - eigene Sachkunde des

    Durch die Ablehnung eines (Hilfs-)Beweisantrages wird das rechtliche Gehör nur dann vorenthalten, wenn diese Entscheidung im Prozeßrecht keine Stütze findet, d.h. wenn aus den angegebenen Gründen ein Beweisantrag schlechthin nicht abgelehnt werden darf (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1985, BVerfGE 69, 141/143; Beschl. v. 13.8.1991, NJW 1992, 299; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B.: Beschl. v. 5.5.1994 - A 13 S 703/94 - u. v. 13.6.1994 - A 13 S 958/94 -).
  • LG München I, 24.09.2008 - 21 O 21732/07

    Zurückweisung des Parteivorbringens wegen Verspätung bei Eingang der

    Der von der Rechtsprechung als Missbrauch der Präklusionsvorschriften behandelte Ausnahmefall, dass es sich bei dem frühen ersten Termin erkennbar nur um einen sog. "Durchlauftermin" handelte (vgl. BGH NJW 1983, 575, 577; BVerfG NJW 1985, 1149; NJW 1992, 299, 300), ist vorliegend nicht gegeben: Dies folgt bereits aus dem verbleibenden Zeitraum zwischen dem Ablauf der Klageerwiderungsfrist und dem frühen ersten Termin von ca. fünf Monaten, in welchem eine zur Streitentscheidung geeignete Verfahrensvorbereitung ohne weitere möglich gewesen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1998 - 9 A 4328/98

    Berufung wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1996 - 9 A 5922/95
  • OLG Dresden, 29.11.1993 - 2 U 1011/93

    Schutzzweck der Pflicht zur Veröffentlichung des Beschlusses über die Eröffnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2004 - 11 A 2755/03

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ablehnung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 9 A 3472/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1998 - 9 A 4563/98

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 11 A 4346/04

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung,

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