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   BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98   

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https://dejure.org/1999,4939
BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98 (https://dejure.org/1999,4939)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 1 BvR 754/98 (https://dejure.org/1999,4939)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 (https://dejure.org/1999,4939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bzaek.de

    Werbung durch einen Stand auf einer Verbrauchermesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43b; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Grenzen des anwaltlichen Werbeverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 941
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (BVerfGE 57, 121 [133 f]; 76, 196 [205 ff.]; 82, 18 [28] m. w. N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98
    a) Zwar führt die Auslegung des § 43 b BRAO durch das Anwaltsgericht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG; so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - NJW 1999, S. 2444 -).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98
    Ferner ist geklärt, daß nur eine willkürliche Außerachtlassung einer Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof den Grundsatz des gesetzlichen Richters verletzt (vgl. BVerfGE 73, 339 [366 f.]; 82, 159 [195 ff.]).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (BVerfGE 57, 121 [133 f]; 76, 196 [205 ff.]; 82, 18 [28] m. w. N.).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (BVerfGE 57, 121 [133 f]; 76, 196 [205 ff.]; 82, 18 [28] m. w. N.).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98
    Ferner ist geklärt, daß nur eine willkürliche Außerachtlassung einer Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof den Grundsatz des gesetzlichen Richters verletzt (vgl. BVerfGE 73, 339 [366 f.]; 82, 159 [195 ff.]).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • OLG München, 22.02.2001 - 29 U 3333/00

    Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen für anwaltliche Dienstleistungen

    Denn welche Werbeformen als üblich, angemessen oder als übertrieben zu bewerten sind, unterliegt zeitbedingten Veränderungen; dem Wandel - auch außerhalb der freien Berufe - ist Rechnung zu tragen, weil sich hierdurch Wahrnehmungsfähigkeit und Wahrnehmungsbereitschaft der Öffentlichkeit ändern (BVerfG NJW 2000, 3195 - Anwaltseponsoring; GRUR 1998, 71, 72 - Notarwerbung II; Jaeger a.a.O. S. 479; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 941 - Anwaltswerbung auf Fachmessen; BGH NJW 1999, 2444 - Steuerberaterwerbung auf Fachmessen; Feuerich-Braun, BRAO, 5. Aufl., § 43 b Rdn. 18).
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