Rechtsprechung
BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Braunkohleplan in Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsbeschwerde gegen Braunkohleplan - Zulässigkeit - Landesrecht
Papierfundstellen
- NJW 1991, 3208 (Ls.)
- NVwZ 1991, 978
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
Auszug aus BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90
Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde ist, daß der angegriffene Hoheitsakt - unabhängig davon, welche Rechtsnatur oder Rechtsform er hat - gegenüber den Beschwerdeführern unmittelbar rechtliche Auswirkungen erlangt (vgl. BVerfGE 41, 88 [105]). - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von …
Auszug aus BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90
Ob die Beschwerdeführer auch ohne eine solche Rechtsposition wenigstens eine Verletzung des aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden verfassungsrechtlichen Willkürverbots geltend machen könnten, wenn sich die Planung tatsächlich nachteilig für sie auswirkt (vgl. BVerfGE 69, 161 [169]), kann dahingestellt bleiben; denn die Möglichkeit eines solchen Verstoßes haben die Beschwerdeführer nicht dargelegt (§ 92 BVerfGG ).
- VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
Mit der Braunkohlenplanung greift das Land nicht unmittelbar in Freiräume einzelner Bürger ein (vgl. BVerfG, NVwZ 1991, 978), sondern schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine möglichst raumverträgliche Durchführung des Abbauvorhabens. - OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis; …
62 Diese Auswirkungen sind mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Betriebsplanverfahrens nach dem Bundesberggesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsschutz Dritter gegen großflächige Tagebauvorhaben, wie er insbesondere in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Kammerbeschl. v. 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - ["Garzweiler-Urteil"], jeweils juris) anerkannt ist, jedoch nicht zur Begründung der von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzten Möglichkeit geeignet, dass die Antragsteller bereits durch die angegriffenen regionalplanerischen Festlegungen oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt werden können.Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - (…juris Rn. 2 f.) die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung Umsiedlungsbetroffener durch einen Braunkohlenplan nach nordrhein-westfälischem Landesrecht ausdrücklich mit der Begründung verneint, der Braunkohlenplan greife "nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein".
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95
Braunkohlenplan Garzweiler II
Das gilt auch für die Umsiedlungsplanung (vgl. BVerfG - 1. Kammer des 1. Senats -, NVwZ 1991, 978).
- VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95
Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des …
Anders als im Verhältnis zur Gemeinde (dazu nachfolgend 3.) erzeugt der Braunkohlebau als Institut des Raumordnungsrechts für Private - unbeschadet möglicher faktischer Vorwirkungen - keine unmittelbaren Rechtswirkungen (BVerfG NVwZ 1991, 978). - VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, NVwZ 1991, 978. - VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 N 10.1663
Keine Privatflieger auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck
Sie regeln nicht unmittelbar die Nutzung von Grundeigentum, sondern bedürfen der Umsetzung und Konkretisierung in weiteren Planungsschritten (vgl. BVerfG vom 3.5.1991 NVwZ 1991, 978; BVerwG vom 30.8.1994 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 77; vom 7.2.2005 NVwZ 2005, 584; BayVerfGH vom 14.8.1987 VerfGH 40, 94/104 f.; vom 15.7.2002 VerfGH 55, 98/107 f.; BayVGH vom 7.7.1983 BayVBl 1983, 723). - VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 684/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, NVwZ 1991, 978. - VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, NVwZ 1991, 978. - VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
(Keine) Vermittlung von Drittschutz durch Hauptbetriebsplan