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   BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97   

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BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97 (https://dejure.org/1997,1735)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1997 - 1 BvR 765/97 (https://dejure.org/1997,1735)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1997 - 1 BvR 765/97 (https://dejure.org/1997,1735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ausgleich zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verdachtsberichterstattung durch Pflicht zur ergänzenden Mitteilung späterer strafgerichtlicher Erkenntnisse

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pressefreiheit und Verdachtsberichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2589
  • NVwZ 1997, 1208 (Ls.)
  • ZUM 1997, 935
  • afp 1997, 619
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97
    Zwar komme ein solcher grundsätzlich in Betracht, wie der Bundesgerichtshof entschieden habe (BGH, NJW 1972, S. 431).

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß das Oberlandesgericht wie im übrigen auch das Landgericht in Anlehnung an den Bundesgerichtshof (BGHZ 57, 325) aus den Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB analog einen "äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch" entnommen hat, der selbständig neben dem an andere Voraussetzungen gebundenen Gegendarstellungsrecht steht und dann eingreift, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderem Licht darstellt und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauert.

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97
    Dieses gewährleistet seinem Träger das Recht, das von ihm verlegte Presseerzeugnis nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/90 - Werkszeitung).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97
    Einerseits könnte die Presse, wenn ihr jede Verdachtsberichterstattung untersagt wäre, ihre Informations- und Kontrollfunktion (vgl. BVerfGE 20, 162 [174 ff.]) nicht ausreichend erfüllen.
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Er kann den Störer nicht nur gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog auf Unterlassung weiterer Störungen, sondern in entsprechender Anwendung von Satz 1 dieser Bestimmung auch auf Beseitigung eines durch die unwahren Tatsachenbehauptungen geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung in Anspruch nehmen, der sich für ihn als eine stetig sich erneuernde und fortwirkende Quelle der Ehrverletzung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1971 - VI ZR 115/70, BGHZ 57, 325, 326 ff., 332 f.; BGH, Urteile vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, JZ 1960, 701, 702; vom 28. September 1973 - I ZR 136/71, NJW 1973, 2285, 2286; BVerfG, AfP 1997, 619, 620; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Auflage, Vor §§ 823 ff Rn. 79 ff., § 823 Rn. 241 ff.; MünchKommBGB/Rixecker, 6. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 219 ff.; Staudinger/Hager, 13. Bearb. 1999, § 823 C 271; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., Einf v § 823 Rn. 38; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., 22. Kapitel, Rn. 2; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 28 sowie zum Beseitigungsanspruch in Gestalt der Veröffentlichung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung bei unzulässiger Meinungsäußerung: Senatsurteil vom 25. November 1986 - VI ZR 57/86, BGHZ 99, 133, 136 ff.).

    Hierauf beschränkt sich der Beseitigungsanspruch aber nicht (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1971 - VI ZR 115/70, BGHZ 57, 325, 327 ff.; BVerfG, AfP 1997, 619, 620 zum Anspruch auf Ergänzung einer Berichterstattung im Rahmen eines "äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs"; MünchKommBGB/Rixecker, aaO Rn. 221; Staudinger/Hager, aaO, C 270).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auch ein von der Rechtsprechung entwickelter "äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch", gerichtet auf eine ergänzende Meldung oder Mitteilung bei günstigem Ausgang eines Strafverfahrens nach ursprünglich rechtmäßiger Meldung über das Verfahren, begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2589).

    Tritt dieser von vornherein in Betracht gezogene Fall ein, ist es nicht erforderlich, dass der Äußernde von seiner Erklärung abrückt (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2589; Lehr, AfP 2013, 7, 14).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Dem Umstand, dass die Veröffentlichung aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO unvollständig und deshalb unzutreffend erscheinen könnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. November 1971 - VI ZR 115/70, BGHZ 57, 325, 327 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 2011, 788, 789 ff.; BVerfG, AfP 1997, 619, 620), hat die Beklagte durch Beifügen eines Nachtrags Rechnung getragen, in dem auf die Einstellung des Verfahrens hingewiesen wird.
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auch könnte die Presse ihre Informations- und Kontrollfunktion nicht ausreichend erfüllen, wenn ihr jede Berichterstattung über noch nicht hinreichend geklärte Sachverhalte untersagt wäre (vgl. BVerfGE 97, 125 [149]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 1997 - 1 BvR 765/97 - NJW 1997, S. 2589).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer

    Die Entscheidung, über welche Ereignisse berichtet wird, gehört zum wesentlichen Inhalt der Pressefreiheit, weshalb die Presse nicht einer generellen Pflicht unterworfen werden darf, die Berichterstattung über ein einmal aufgegriffenes Thema bei neuen Entwicklungen fortzusetzen oder im Nachgang zu einer Berichterstattung nachzuforschen, ob sich ein Verdacht bewahrheitet hat oder nicht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 765/97 -, NJW 1997, S. 2589).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Die Zuerkennung solcher Nachtragsansprüche als besondere Form der Folgenbeseitigung muss allerdings die grundlegende Freiheit der Presse, ihre Berichterstattungsgegenstände selbst zu wählen und nicht zu neuerlichen Nachforschungen und Bewertungen vergangener Berichterstattungsgegenstände verpflichtet zu werden, unangetastet lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 1997 - 1 BvR 765/97 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rn. 20 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 16 U 255/21

    Kein Löschungs-, aber Nachtragsanspruch bei nicht mehr aktuellem Beitrag auf

    Allerdings kann sich der Beklagte nicht in gleichem Maße wie die Presse [vgl. BVerfG Beschl. v. 28.4.1997 - 1 BvR 765/97 - Rn. 16; Beschl. v. 2.5.2018 - 1 BvR 666/17 - Rn. 20] darauf berufen, nicht verpflichtet zu sein, die Berichterstattung über ein einmal aufgegriffenes Thema bei neuen Entwicklungen fortzusetzen oder im Nachgang zu einer Berichterstattung neuerliche Nachforschungen über den weiteren Fortgang eines berichteten, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalts anzustellen.
  • OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei

    Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2589) im Falle einer Verdachtsberichterstattung ein Berichtigungsanspruch jeglicher Art ausgeschlossen.

    In dem von der Beklagten zu 1. angeführten Fall hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2589) ausgeführt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass die Rechtsprechung bei einer Verdachtsberichterstattung einen Folgenbeseitigungsanspruch zuerkenne, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderen Licht darstelle und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauere.

  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verdachtsberichterstattung:

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 näher ausgeführt hat, hat das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beklagten zu 1. angeführten Fall (NJW 1997, 2589) den Berichtigungsanspruch im Falle einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung nicht ausgeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Dies schließt einen diesbezüglichen Verdacht ein, weshalb auch über Ermittlungsverfahren berichtet werden darf (BVerfG, Beschl. V. 28.4.1997, 1 BvR 765/97 = NJW 1997, 2589, 2589).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10

    Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 429/09

    Abweisung der Klage des Bürgermeisters der Gemeinde Wadgassen gegen den

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht

  • OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über

  • LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 292/09
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08

    Anspruch eines wegen Mordes an einem Prominenten verurteilten Deutschen auf

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08
  • LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im

  • LG Hamburg, 22.06.2007 - 324 O 712/06
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