Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98 (2)   

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https://dejure.org/2001,589
BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98 (2) (https://dejure.org/2001,589)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2001 - 1 BvR 781/98 (2) (https://dejure.org/2001,589)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 (2) (https://dejure.org/2001,589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fachgerichtliche Auslegung, bei der Beschränkung der Sozialhilfeleistung für Ausländer auf den Ort der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltsbefugnis abzustellen, ist sowohl mit dem Willkürverbot als auch mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Abschiebungshindernis für Ausländer - Räumlich unbeschränkte Aufenthaltsbefugnis - Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnsitzbegründung - Ungeklärte Staatsangehörigkeit - Umzug - Gleichheitsrecht - Allgemeine Handlungsfreiheit - Anderweitiger Wohnort

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BSHG § 120 Abs. 5 S. 2; BSHG § 7; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    D (A), Ausländer, Aufenthaltsbefugnis, Sozialhilfe, Räumliche Beschränkung, Gleichheitsgrundsatz, Willkürverbot, Familieneinheit, Schutz von Ehe und Familie, Genfer Flüchtlingskonvention, Persönlichkeitsrecht, Vertrauensschutz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; BSHG § 120 Abs. 5 Satz 2; ; BSHG § 7; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 120 abs. 5 S. 2; GG ARt. 3 Abs. 1
    Bewilligung von Sozialhilfe außerhalb des Bundeslandes, das die Aufenthaltsbefugnis erteilt hat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Einreise - Aufenthalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 892
 
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Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, unter welchen Voraussetzungen die persönliche Entfaltungsfreiheit von Ausländern in Deutschland beschränkt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 96, 10 ).

    Ferner darf der Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen und den Betroffenen nicht übermäßig oder unzumutbar belasten (vgl. BVerfGE 96, 10 ).

    Die Geeignetheit des Mittels ist gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die abstrakte Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 96, 10 ).

    Weniger belastende Mittel standen dem Gesetzgeber nicht zur Verfügung (vgl. BVerfGE 96, 10 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, unter welchen Voraussetzungen die persönliche Entfaltungsfreiheit von Ausländern in Deutschland beschränkt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 96, 10 ).

    aa) Das auch Ausländern zustehende Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das die freie Wahl des Aufenthaltsortes und des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland einschließt (vgl. BVerfGE 35, 382 ), steht unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung, zu der sämtliche formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehenden Rechtsnormen zählen.

  • BVerfG, 17.09.1997 - 1 BvR 1401/97

    Faktische Einschränkung der Freizügigkeit Staatenloser durch örtliche Begrenzung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinen Beschlüssen vom 16. Juni 1997 (1 BvR 236/97, NVwZ 1997, Beilage Nr. 10, S. 73, und 1 BvR 365/97) und vom 17. September 1997 (1 BvR 1401/97, FamRZ 1997, S. 1469) ausgeführt, dass § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG zwar faktisch dem Umzug in ein anderes Bundesland entgegenstehe, die Betroffenen aber sozialhilferechtlich nicht gehindert seien, innerhalb des Bundeslandes umzuziehen, in dem die Aufenthaltsbefugnis erstmals erteilt worden ist.

    Das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Berlin waren durch die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 1997 und 17. September 1997 (a.a.O.), mit denen die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, nicht gehindert, eine eigene Rechtsauffassung bei der Auslegung einfachen Rechts zu vertreten.

  • BVerfG, 16.06.1997 - 1 BvR 365/97

    Sozialhilfeansprüche sogenannter Konventionsflüchtlinge

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 16. Juni 1997 (1 BvR 365/97), die Beschränkung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG wirke im Falle einer Verlängerung durch die Ausländerbehörde des Landes, in dem sich der Ausländer aufhalte, nicht fort, werde nicht gefolgt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinen Beschlüssen vom 16. Juni 1997 (1 BvR 236/97, NVwZ 1997, Beilage Nr. 10, S. 73, und 1 BvR 365/97) und vom 17. September 1997 (1 BvR 1401/97, FamRZ 1997, S. 1469) ausgeführt, dass § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG zwar faktisch dem Umzug in ein anderes Bundesland entgegenstehe, die Betroffenen aber sozialhilferechtlich nicht gehindert seien, innerhalb des Bundeslandes umzuziehen, in dem die Aufenthaltsbefugnis erstmals erteilt worden ist.

  • BVerfG, 16.06.1997 - 1 BvR 236/97

    Sozialhilfeansprüche sogenannter Konventionsflüchtlinge

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf eine verlängerte Aufenthaltsbefugnis im Beschluss vom 16. Juni 1997 (1 BvR 236/97) gehörten nicht zu den tragenden Gründen der Entscheidung und würden nicht von deren Bindungswirkung erfasst.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinen Beschlüssen vom 16. Juni 1997 (1 BvR 236/97, NVwZ 1997, Beilage Nr. 10, S. 73, und 1 BvR 365/97) und vom 17. September 1997 (1 BvR 1401/97, FamRZ 1997, S. 1469) ausgeführt, dass § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG zwar faktisch dem Umzug in ein anderes Bundesland entgegenstehe, die Betroffenen aber sozialhilferechtlich nicht gehindert seien, innerhalb des Bundeslandes umzuziehen, in dem die Aufenthaltsbefugnis erstmals erteilt worden ist.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot und Art. 3 Abs. 3 GG sind bereits geklärt (vgl. BVerfGE 51, 1 (30(; 96, 189 m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung das Ergebnis einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Rechtslage ist und die ihr zugrunde liegende Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 96, 189 m.w.N.).

  • VG Gießen, 26.01.1998 - 4 G 1984/97

    Anwendbarkeit des BSHG § 120 Abs 5 S 2 auf Ausländer, die dem FlüAbk unterfallen,

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Allerdings kann einzelnen Härtefällen dadurch Rechnung getragen werden, dass Hilfe zum Lebensunterhalt als unabweisbar gebotene Hilfe erbracht wird (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 S 14.97; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95; VG Hamburg, NVwZ 1999, Beilage Nr. 3, S. 27 ; VG Gießen, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 4 G 1984/97; VG München, Beschluss vom 4. November 1996 - M 15 E 96.5429).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Diesen Beschlüssen kommt keine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG zu (vgl. BVerfGE 85, 117 ; 92, 91 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Diesen Beschlüssen kommt keine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG zu (vgl. BVerfGE 85, 117 ; 92, 91 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98
    Ihre Anwendung und Auslegung als Völkervertragsrecht ist Aufgabe der Fachgerichte, die hier keiner anderen verfassungsgerichtlichen Kontrolle als bei der Anwendung einfachen Rechts unterliegen (vgl. BVerfGE 99, 145 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • OVG Niedersachsen, 09.01.1996 - 4 M 6156/95

    Sozialhilfe: Frist für Suche nach einer Unterkunft; "nach den Umständen

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • OVG Berlin, 30.05.1997 - 6 S 14.97
  • VG München, 04.11.1996 - M 15 E 96.5429
  • BVerfG, 23.06.1982 - 1 BvR 1343/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ablehnung einer Beihilfe für die

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Dem könne nicht durchgreifend entgegengehalten werden, dass das BVerfG in einem Nichtannahmebeschluss vom 09.02.2001 (1 BvR 781/98 - Rn. 25) es unter bestimmten Bedingungen für in der Regel ausreichend gehalten habe, unabweisbare Hilfe in Form von Reise- und Verpflegungskosten zu leisten.

    Sei ein Unionsbürger in der Lage, ohne weiteres in sein Herkunftsland zu reisen, um dort existenzsichernde Leistungen in Anspruch zu nehmen, sei der Staat im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung allenfalls gehalten, Reise- und Verpflegungskosten zur Existenzsicherung (Hinweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.02.2001 - 1 BvR 781/98 - zu § 120 Abs. 5 BSHG), vorzuhalten.

    6.6 Auch der Verweis auf den Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 09.02.2001 (1 BvR 781/98) zu § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG in der Fassung vom 23.03.1994 (so z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2015 - L 20 AS 2161/15 B ER - Rn. 22) verfängt nicht (so bereits SG Hamburg, Beschluss vom 22.09.2015 - S 22 AS 3298/15 ER - Rn. 20 f.).

  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Für die Eignung einer Maßnahme genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahme gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 26. April 1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94 -, juris Rn. 52; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2021 - 3 B 15/21 -, juris Rn. 49).
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auch knüpft er Leistungsansprüche zulässig an den Aufenthalt an vorgegebenen Orten (§ 23 Abs. 5 SGB XII; vgl zu § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG BVerfG [Kammer] vom 9.2.2001 - 1 BvR 781/98 - juris RdNr 22 ff) und geht verfassungsrechtlich unbedenklich davon aus, dass der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen ggf auf eine von ihm gewünschte Ausbildung verzichtet und stattdessen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 5 und 6 iVm § 27 SGB II; § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; vgl BVerfG [Kammer] vom 8.10.2014 - 1 BvR 886/11 - juris RdNr 12 ff; BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 28/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 RdNr 29) oder an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitwirkt (BVerfG vom 5.11.2019 - 1 BvL 7/16 - BVerfGE 152, 68 [116 f, RdNr 125 f] = SozR 4-4200 § 31a Nr. 3 RdNr 125 f).

    Auch das BVerfG hat im Kontext des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG nicht beanstandet, wenn das Leistungsrecht dem Betroffenen faktisch engere Vorgaben macht als sie ihm ausländerrechtlich vorgegeben sind (BVerfG [Kammer] vom 16.6.1997 - 1 BvR 236/97 - juris RdNr 9; BVerfG [Kammer] vom 9.2.2001 - 1 BvR 781/98 - juris RdNr 22 ff) .

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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.10.1998 - 1 BvR 781/98   

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https://dejure.org/1998,4859
BVerfG, 01.10.1998 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1998,4859)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1998,4859)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1998,4859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Gewährung laufender Sozialhilfe - Folgenabwägung im Hinblick auf zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb des die erstmalige Aufenthaltserlaubnis erteilenden Bundeslandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1998 - 1 BvR 781/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffenen Maßnahmen vorläufig außer Anwendung gesetzt oder eine Handlungsverpflichtung der Verwaltung begründet wird, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bleibt (BVerfGE 12, 276 [279]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1998 - 1 BvR 781/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffenen Maßnahmen vorläufig außer Anwendung gesetzt oder eine Handlungsverpflichtung der Verwaltung begründet wird, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bleibt (BVerfGE 12, 276 [279]; 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • OVG Berlin, 26.03.1999 - 6 SN 53.99

    Konventionsflüchtlinge; Räumlich unbeschränkte Aufenthaltsbefugnis; Hilfe zum

    Zur Frage, ob die vom BVerfG in den Verfassungsbeschwerdesachen 1 BvR 93 und 1 BvR 781/98 (NVwZ-Beil I 1999, 19) aufgrund einer reinen Folgenabwägung erlassenen einstweiligen Anordnungen auch den Instanzgerichten Anlaß dazu geben, in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig entsprechend zu verfahren.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13130
BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 (1) (https://dejure.org/2000,13130)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 (1) (https://dejure.org/2000,13130)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 781/98 (1) (https://dejure.org/2000,13130)
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Wird zitiert von ...

  • VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01

    Aufenthaltsbefugnis; Auflage; Wohnsitz; Sozialhilfe

    Außerdem kann eine solche Regelung missbräuchlicher (mehrfacher) Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 - zu § 120 Abs. 5 BSHG; BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 - 1 C 34/93 - BVerwGE 100, 335; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 -).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.2000 - 1 BvR 781/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15253
BVerfG, 21.06.2000 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/2000,15253)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/2000,15253)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/2000,15253)
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   BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 781/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19999
BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,19999)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,19999)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,19999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Gewährung laufender Sozialhilfe - Folgenabwägung im Hinblick auf zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 781/98   

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https://dejure.org/1999,20553
BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,20553)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,20553)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,20553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Gewährung laufender Sozialhilfe - Folgenabwägung im Hinblick auf zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 781/98   

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BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,48286)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,48286)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 1 BvR 781/98 (https://dejure.org/1999,48286)
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Volltextveröffentlichung

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