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   BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80   

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BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 (https://dejure.org/1986,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 (https://dejure.org/1986,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 (https://dejure.org/1986,26)
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Notarstellen

§ 4 BNotO;

Art. 12, 33 GG, Auswahlverfahren, Gesetzesvorbehalt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur staatlichen Beschränkung der Amtsstellen der Notare

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notarstellen - Vergabe - Grundrechtsbeeinträchtigung - Auswahl

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 280
  • NJW 1987, 887
  • MDR 1987, 201
  • DNotZ 1987, 121
  • DVBl 1987, 292
 
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Wird zitiert von ... (357)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Für diesen gilt ebenso wie für die Berufe, die zum öffentlichen Dienst im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG gehören, grundsätzlich Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 377 (398)).

    Bei der Ausgestaltung dieser Beschränkung, also bei der Festsetzung der Zahl der Notarstellen, handelt die zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft im Rahmen ihrer Organisationsgewalt (BVerfGE 7, 377 (398)).

    Die staatlichen Bindungen sind nicht aus sich selbst heraus gerechtfertigt, sondern finden ihre Rechtfertigung in den wahrzunehmenden Funktionen (vgl. BVerfGE 7, 377 (398); 17, 371 (376 f.); 381 (387)).

    Lediglich für den Inhalt der Regelung kann die Nähe zum öffentlichen Dienst von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 7, 377 (402 f.); st. Rspr.; speziell für Notare: BVerfGE 54, 237 (246)).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Der Notar steht wegen der von ihm zu erfüllenden Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege, die originäre Staatsaufgaben sind, dem Richter nahe und wird deshalb auch in § 1 BNotO als Träger eines öffentlichen Amtes bezeichnet (BVerfGE 17, 371 (376 ff.)).

    Die staatlichen Bindungen sind nicht aus sich selbst heraus gerechtfertigt, sondern finden ihre Rechtfertigung in den wahrzunehmenden Funktionen (vgl. BVerfGE 7, 377 (398); 17, 371 (376 f.); 381 (387)).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits dargelegt hat (BVerfGE 17, 371 (376 ff.)), nimmt der Notar originäre Staatsaufgaben wahr, also Zuständigkeiten, die nach der geltenden Rechtsordnung hoheitlich ausgestaltet sein müssen.

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Daß der Bundesgerichtshof die falsche Begründung des Bescheides als unschädlich bezeichnet hat, ist jedenfalls sachlich nicht schlechthin unhaltbar und daher kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 39 (42); 58, 163 (167)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Dieses tatsächlichen Feststellungen lassen Willkür nicht erkennen und sind im übrigen einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Daß der Bundesgerichtshof die falsche Begründung des Bescheides als unschädlich bezeichnet hat, ist jedenfalls sachlich nicht schlechthin unhaltbar und daher kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 39 (42); 58, 163 (167)).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Dadurch wird verhindert, daß die Berufsfreiheit bereits im Vorfeld zur Disposition des einfachen Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 21, 245 (249 ff.); 261 (267) zum staatlichen Arbeitsvermittlungsmonopol).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Die Verwirklichung der Grundrechte fordert auch eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.); 53, 30 (65 f.) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.) m. w. N.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Lediglich für den Inhalt der Regelung kann die Nähe zum öffentlichen Dienst von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 7, 377 (402 f.); st. Rspr.; speziell für Notare: BVerfGE 54, 237 (246)).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung damit begnügt, bei mangelhaften Rechtsgrundlagen die Verfassungswidrigkeit des bestehenden Zustandes festzustellen und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Schaffung einer rechtsförmigen Regelung einzuräumen, wenn die Folgen der Nichtigerklärung einer Norm oder einer Aufhebung der getroffenen Entscheidungen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden als der bisherige, unzureichend geregelte Rechtszustand (BVerfGE 33, 1 (12 f.); 303 (347); 41, 251 (266 f.); 45, 400 (420); 48, 29 (38); 58, 257 (280 f.)).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
    Die Verwirklichung der Grundrechte fordert auch eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.); 53, 30 (65 f.) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.) m. w. N.).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Der effektive Schutz materieller Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    b) Im Bereich grundrechtlicher Teilhabeansprüche - gerade in Konkurrenzsituationen - erfordert die Verwirklichung des materiellen Grundrechtsgehalts eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung, denn sie kann Einfluss auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung haben (vgl. BVerfGE 39, 276 ; 52, 380 ; 53, 30 ; 73, 280 ).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Bei Auswahlentscheidungen muss der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Zugang zu eröffnen oder zu versagen ist, und er muss ein rechtsstaatliches Verfahren bereitstellen, in dem hierüber zu entscheiden ist (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 280 ; 86, 28 ).
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