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   BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12   

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https://dejure.org/2018,13134
BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12 (https://dejure.org/2018,13134)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2018 - 1 BvR 790/12 (https://dejure.org/2018,13134)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2018 - 1 BvR 790/12 (https://dejure.org/2018,13134)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des Atomgesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Rechtssatzverfassungsbeschwerde nach Klärung der verfassungsrechtlichen Lage durch Leitentscheidung des BVerfG (BVerfGE 143, 246 - "Atomausstieg") - Versagung der Auslagenerstattung bei fehlender Notwendigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. der Regelung zum Ausgleich für Investitionen i.R.d. Atomausstiegs

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Rechtssatzverfassungsbeschwerde nach Klärung der verfassungsrechtlichen Lage durch Leitentscheidung des BVerfG (BVerfGE 143, 246 - "Atomausstieg") - Versagung der Auslagenerstattung bei fehlender Notwendigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. der Regelung zum Ausgleich für Investitionen i.R.d. Atomausstiegs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Rechtssatzverfassungsbeschwerde nach Klärung der verfassungsrechtlichen Lage durch Leitentscheidung des BVerfG (BVerfGE 143, 246 - "Atomausstieg") - Versagung der Auslagenerstattung bei fehlender Notwendigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des Atomgesetzes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Letzte Verfassungsbeschwerden gegen Atomausstieg nicht angenommen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
    Die PreussenElektra GmbH war Beschwerdeführerin im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2821/11 (BVerfGE 143, 246), das sich ebenfalls gegen die hier angegriffenen Regelungen des Atomgesetzes richtete.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. Dezember 2016 (1 BvR 2821/11, 321/12 und 1456/12, BVerfGE 143, 246; im Folgenden: Leitverfahren) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a der 13. AtG-Novelle für unvereinbar mit Art. 14 Abs. 1 GG erklärt, soweit das Gesetz nicht eine im Wesentlichen vollständige Verstromung der den Kernkraftwerken in Anlage 3 Spalte 2 zum Atomgesetz zugewiesenen Elektrizitätsmengen sicherstellt und keinen angemessenen Ausgleich hierfür gewährt.

    Die mit der Verfassungsbeschwerde angestrebte verfassungsrechtliche Überprüfung der angegriffenen Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht in den Leitverfahren mit Urteil vom 6. Dezember 2016 (BVerfGE 143, 246) vorgenommen.

    Die Beschwerdeführerinnen mussten zudem davon ausgehen, dass die angestrebte verfassungsrechtliche Prüfung der Regelungen des Atomgesetzes - insbesondere hinsichtlich der fehlenden gesetzlichen Ausgleichsregelungen - bereits im Leitverfahren 1 BvR 2821/11 stattfinden würde, denn der Vortrag der Verfassungsbeschwerden war im Wesentlichen gleich.

    Sie war auch nicht aus Gründen anwaltlicher Vorsicht geboten, da die Interessen der Beschwerdeführerin im Leitverfahren 1 BvR 2821/11 aufgrund der Unternehmensstruktur des EON-Konzerns mit denen der Beschwerdeführerinnen im vorliegenden Verfahren gleichgelagert waren.

    Die Beschwerdeführerinnen konnten durch bloßes Abwarten der Entscheidung im Leitverfahren 1 BvR 2821/11 die von ihnen begehrte verfassungsrechtliche, auch zu ihren Gunsten wirkende Überprüfung der angegriffenen Regelung erreichen.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
    Diese Entscheidung hat - jedenfalls hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärung und den damit verbundenen Vorgaben (vgl. BVerfGE 85, 117 ) - Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG).

    Legt ein Betroffener jedoch Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ein, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, so sind ihm in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ).

    Es besteht dann ein öffentliches Interesse daran, dass die Allgemeinheit nicht mit Kosten für Verfassungsbeschwerden belastet wird, die sich letztlich als unnötig erweisen (vgl. BVerfGE 85, 117 ).

    Zwar wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz mit einem zahlenmäßig begrenzten Adressatenkreis (anders insofern BVerfGE 85, 117).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
    Hierbei kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
    Hierbei kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 1141/09

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
    Dies war ihnen aufgrund der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Beschwerdeführerinnen beider Verfahren und der Mandatierung derselben Verfahrensbevollmächtigten auch bekannt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 1141/09 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12
    Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1494/16

    Unzulässigkeit weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Strafnorm über die

    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20

    Erledigung bzw. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur

    Zwar sind denjenigen, die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegen, obwohl für sie erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass ihre Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2506/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1807/16

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1624/16

    Nichtannahme einer gegen § 217 StGB gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen

    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/20

    Rechtsschutzbedürfnis; Verfassungsbeschwerde unzulässig; Erledigung; Gesetz

    Die durch die Berichterstattung in der Presse allgemeinbekannte Tatsache, dass bereits zum Zeitpunkt der Erhebung der hiesigen Verfassungsbeschwerden weitere Verfahren, u. a. auch Verfassungsbeschwerden gegen das Paritätsgesetz anhängig waren, die teilweise zur Nichtigkeitserklärung der geänderten Vorschriften des Landeswahlgesetzes durch Urteil vom 23. Oktober 2020 führten, hat nicht die Versagung der Auslagenerstattung zur Folge (vgl. dazu - die Auslagenerstattung im Ergebnis ablehnend - BVerfG, Beschluss vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f, www.bverfg.de).
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