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   BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11   

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https://dejure.org/2011,9664
BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11 (https://dejure.org/2011,9664)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2011 - 1 BvR 791/11 (https://dejure.org/2011,9664)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2011 - 1 BvR 791/11 (https://dejure.org/2011,9664)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa bei einer - wie hier - völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa bei einer - wie hier - völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10

    Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2,

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    b) Gerade von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 2704/10 -, www.bverfg.de, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Der Beschwerdeführer muss darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Dies erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen oder zumindest die Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts, weil nur das eine Beurteilung dahin erlaubt, ob die gerügten Verfassungsverstöße tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 195/96

    Verfassungsbeschwerde von Bärbel Bohley ist unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Entsprechendes gilt für Unterlagen, auf die die angegriffenen Entscheidungen Bezug nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 195/96 -, www.bverfg.de, Rn. 3).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Einschlägige verfassungsgerichtliche Entscheidungen, insbesondere zu Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. speziell zur vorliegend im Mittelpunkt stehenden straßen- und wegerechtlichen Problematik BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, www.bverfg.de mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) werden nicht herangezogen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 20.12.2012 - 2 BvR 659/12

    Verfassungsbeschwerde (Monatsfrist; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung);

    Die Verfassungsbeschwerde genügte deshalb zunächst den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an eine hinreichend substantiierte Begründung nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2011 - 1 BvR 791/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2011 - 1 BvR 791/11 -, juris, Rn. 7).
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