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   BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98   

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BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98 (https://dejure.org/2006,1387)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.2006 - 1 BvR 799/98 (https://dejure.org/2006,1387)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 (https://dejure.org/2006,1387)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Dynamisierung des nach dem EinigVtr besitzgeschützten Zahlbetrages nach dem aktuellen Rentenwert und nicht nach dem aktuellen Rentenwert (Ost) mit GG Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Überleitung der im staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften ; Dynamisierung des so genannten besitzgeschützten Zahlbetrages; Schließung der Zusatz- und ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; Rentenangleichungsgesetz (DDR) § 23 Abs. 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 307b (a.F.)
    Überleitung der im staatlichen Alterssicherungssystem der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    DDR-Renten: Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages mit allgemeinem Rentenwert statt mit Rentenwert Ost verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    DDR-Renten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.10.2006)

    Klage zur Dynamisierung von DDR-Sonderrenten gescheitert

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 160
  • NJ 2006, 553
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Davon beruhten etwa 240.000 auf Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen (vgl.BVerfGE 100, 1 ; Ohsmann/Stolz, DAngVers 1996, S. 105 ).

    Sie ist der Auffassung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) seien nicht richtig umgesetzt worden.

    Aus dem Eigentumsgrundrecht folgt zwar, dass der besitzgeschützte Zahlbetrag ab dem 1. Januar 1992 zu dynamisieren ist (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

    Die Dynamisierung hat daher grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 1992 zu erfolgen (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

    Diese hatte nur die Aufgabe, als besondere Schutzmaßnahme bei der Integration der in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in das gesamtdeutsche System der Rentenversicherung sicherzustellen, dass es im laufenden Leistungsbezug nicht zu einer unverhältnismäßigen Verschlechterung der Rechtsposition des Betroffenen kommt (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

    Demzufolge ist auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 1999 davon ausgegangen, dass es aufgrund der fortwährenden Steigerungen des Werts der SGB VI-Renten zu einer immer geringer werdenden Zahl von Rentenbeziehern kommt, deren monatliche Rente sich aus der Zahlbetragsgarantie ableitet (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 1999 aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Dynamisierungspflicht hat die Funktion, vor unverhältnismäßigen Verminderungen der Versorgungsleistungen zu schützen (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

    Während der weiterzuzahlende Betrag nach dem ausdrücklichen gesetzlichen Wortlaut nur die aktuelle Belastung durch die zum 1. Januar 1992 eintretende Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner kompensieren sollte (vgl. BTDrucks 12/1275, S. 10; BTDrucks 12/1479, S. 13), hatte die Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrages zu gewährleisten, dass es für die Dauer des gesamten Leistungsbezugs nicht zu einer unverhältnismäßigen Verschlechterung des einmal erreichten Leistungsniveaus kommt (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

    Sie führt aber nicht zu einer Nivellierung der Leistungen, die aus einer nur statischen Gewährung des Zahlbetrages folgen würde; diese Form des Wertverlustes soll nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts durch die Dynamisierung des Zahlbetrages vermieden werden (vgl.BVerfGE 100, 1 ).

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit noch einmal betont, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber nach der Herstellung der Deutschen Einheit ein Ziel des Gemeinwohles verfolgt habe, als er das System der gesetzlichen Rentenversicherung in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführte (vgl.BVerfGE 112, 368 ).

    Die Einheit der Rentenversicherung sollte zeitlich nicht weit hinausgeschoben werden (vgl. BVerfGE 112, 368 ).

    Dies widerspricht nicht nur der Intention des Gesetzgebers, ein einheitliches Rentenversicherungssystem auf der Grundlage des SGB VI zu schaffen und dabei insbesondere dem gesamtdeutschen Rentenversicherungsrecht fremde Komponenten zu eliminieren (vgl.BVerfGE 112, 368 ).

    Behandelt der Gesetzgeber Sachverhalte gleich, so genügt, um diese Gleichbehandlung gegenüber dem Einwand zu rechtfertigen, es liege ein ungleicher Sachverhalt vor, ein vernünftiger, einleuchtender Grund (vgl.BVerfGE 90, 226 ; 98, 365 ; 109, 96 ; 112, 368 ).

    Diese beiden Systeme im Regelungsrahmen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zusammenzuführen, war ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl.BVerfGE 112, 368 ).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Die Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrages begründet nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen sozialrechtlichen Anspruch eigener Art (vgl. BSGE 90, 27 ).

    Die Zugrundelegung des aktuellen Rentenwertes (Ost) bei der Dynamisierung des Zahlbetrages hätte zumindest auf lange Sicht eine Fortsetzung dieser rentenversicherungsfremden Leistung (vgl. BSGE 90, 27 ) zur Folge gehabt.

    Zutreffend hebt im Übrigen das Bundessozialgericht (vgl. BSGE 90, 27 ) hervor, dass sich, bezogen auf den den Wert der SGB VI-Rente übersteigenden Teil des besitzgeschützten Zahlbetrages, der Abstand zwischen den genannten Gruppen zugunsten der Bezieher von besitzgeschützten Zahlbeträgen vergrößern würde, käme auf die Anpassung ihrer Leistungsansprüche gleichermaßen der aktuelle Rentenwert (Ost) zur Anwendung.

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R -,.

    Auf die für Bezugszeiten ab dem 1. Januar 1997 zugelassene Revision verpflichtete das Bundessozialgericht durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil (BSGE 84, 180) den Rentenversicherungsträger, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen den sich aus einem Vergleich der konkreten Rentenberechnung mit einer solchen aufgrund einer Berücksichtigung des letzten 20-Jahres-Zeitraums möglicherweise ergebenden höheren Betrag zu leisten, den Wert des Gesamtanspruchs, den dieser zum 1. Juli 1990 hatte, gemäß § 63 Abs. 7, § 68 SGB VI seit dem 1. Juli 1992 jährlich zum 1. Juli mit dem Anpassungsfaktor für die Anhebung des aktuellen Rentenwertes zu dynamisieren und die dynamisierten Zahlbeträge für Bezugszeiten ab dem 1. Januar 1997 als Monatsbetrag der großen Witwenrente festzusetzen.

    Käme sowohl bei der Berechnung des besitzgeschützten Zahlbetrages als auch bei der Berechnung des Werts der SGB VI-Rente der Faktor aktueller Rentenwert (Ost) zur Anwendung, würde in allen Fällen, in denen der besitzgeschützte Zahlbetrag am 1. Januar 1992 den Wert der SGB VI-Rente überstiegen hat, der Wert der SGB VI-Rente zu keinem Zeitpunkt den besitzgeschützten Zahlbetrag erreichen (vgl. Mey, NJ 2000, S. 286 ).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Eine Weiterführung des Verfahrens durch die Erben ist daher möglich (vgl.BVerfGE 17, 86 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    An die so ausgeformte Rechtsposition hat die Rechtsordnung des wiedervereinigten Deutschlands in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise angeknüpft (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a., NZS 2006, S. 314 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Behandelt der Gesetzgeber Sachverhalte gleich, so genügt, um diese Gleichbehandlung gegenüber dem Einwand zu rechtfertigen, es liege ein ungleicher Sachverhalt vor, ein vernünftiger, einleuchtender Grund (vgl.BVerfGE 90, 226 ; 98, 365 ; 109, 96 ; 112, 368 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Behandelt der Gesetzgeber Sachverhalte gleich, so genügt, um diese Gleichbehandlung gegenüber dem Einwand zu rechtfertigen, es liege ein ungleicher Sachverhalt vor, ein vernünftiger, einleuchtender Grund (vgl.BVerfGE 90, 226 ; 98, 365 ; 109, 96 ; 112, 368 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    Behandelt der Gesetzgeber Sachverhalte gleich, so genügt, um diese Gleichbehandlung gegenüber dem Einwand zu rechtfertigen, es liege ein ungleicher Sachverhalt vor, ein vernünftiger, einleuchtender Grund (vgl.BVerfGE 90, 226 ; 98, 365 ; 109, 96 ; 112, 368 ).
  • LSG Sachsen, 13.11.1996 - L 5 An 75/96

    Rechtmäßigkeit derÜberführung einer Witwenversorgung in die gesetzliche

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98
    c) das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. November 1996 - L 5 An 75/96 -,.
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Eine Dynamisierung gehört zu den Wesensmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung und schützt vor unverhältnismäßigen Verminderungen der Versorgungsleistungen (BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

    Lediglich eine unverhältnismäßige Verschlechterung des einmal erreichten Leistungsniveaus wird verhindert (vgl. BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Die Verfassungsbeschwerden gegen beide Urteile des 4. Senats hatten keinen Erfolg (BVerfG, Beschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 = NJ 2006, 553; Beschluss vom 26.7.2007 - 1 BvR 824/03, DVBl 2007, 1228).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Die Verfassungsbeschwerden gegen beide Urteile des 4. Senats hatten keinen Erfolg (BVerfG, Beschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 = NJ 2006, 553; Beschluss vom 26.7.2007 - 1 BvR 824/03, DVBl 2007, 1228).

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Eine Dynamisierung gehört zu den Wesensmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung und schützt vor unverhältnismäßigen Verminderungen der Versorgungsleistungen (BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 -NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

    Lediglich eine unverhältnismäßige Verschlechterung des einmal erreichten Leistungsniveaus wird verhindert (vgl. BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05

    Rechtmäßigkeit der jährlichen Anpassung der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Eine Dynamisierung gehört zu den Wesensmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung und schützt vor unverhältnismäßigen Verminderungen der Versorgungsleistungen (BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

    Lediglich eine unverhältnismäßige Verschlechterung des einmal erreichten Leistungsniveaus wird verhindert (vgl. BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Die Verfassungsbeschwerden gegen beide Urteile des 4. Senats hatten keinen Erfolg (BVerfG, Beschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 = NJ 2006, 553; Beschluss vom 26.7.2007 - 1 BvR 824/03, DVBl 2007, 1228 ff).

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Eine Dynamisierung gehört zu den Wesensmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung und schützt vor unverhältnismäßigen Verminderungen der Versorgungsleistungen (BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

    Lediglich eine unverhältnismäßige Verschlechterung des einmal erreichten Leistungsniveaus wird verhindert (vgl. BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 -, - 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, zu C II 2 d der Gründe; 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553, zu III 2 a cc der Gründe).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 37/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Die in der Literatur (zB Brall/Dünn/Fasshauer, DRV 2005, 460, 472 f; Ruland, LVAMitt 2005, 218, 226) aus dem Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 (aaO) abgeleitete Folgerung, das BVerfG habe sich insoweit bereits zu Gunsten eines Eigentumsschutzes festgelegt, übersieht, dass sich die entsprechenden Ausführungen auf die durch eine besondere Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrags geschützten versorgungsrechtlichen Positionen (ein "sozialrechtlicher Anspruch eigener Art": BVerfG Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98, NJ 2006, 553 f) bezieht und nicht allgemein auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (hierzu zB Lenze, NZS 2003, 505, 507 f).
  • LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 5 R 229/12

    Rentenversicherung; Anrechnung von (verlängerten) Zeiten der Hochschulausbildung

    Dies hat der Gesetzgeber u.a. mit den Regelungen des SGB VI getan, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen festgestellt hat (vgl. u.a. Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97 u.a. - juris sowie Nichtannahmebeschlüsse vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 1490/99 - und vom 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 16 R 1129/10

    Vergleichsrentenberechnung und Anpassung bei einer nach dem AAÜG überführten

    Das BVerfG hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 15. September 2006 (- 1 BvR 799/98 - juris) inzwischen ausdrücklich klargestellt, dass die Dynamisierung des nach dem EV besitzgeschützten Zahlbetrages ab dem 01. Januar 1992 nach dem aktuellen Rentenwert - und nicht nach dem aktuellen Rentenwert (Ost) - nicht zu beanstanden ist.

    Das BVerfG hat in der oben genannten Entscheidung (1 BvR 799/98) darüber hinaus ausgeführt, es verletze Art. 14 Abs. 1 GG nicht, dass nur der "reine" besitzgeschützte Zahlbetrag und nicht dessen Erhöhung um 6, 84 vH.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08

    Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 645/11

    Neuberechnung der auf eine nach dem AAÜG überführten Rente des Beitrittsgebiets

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 R 71/06
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 28/10

    Rentenüberleitung - Zahlung einer eigenständigen Zusatzrente aus FZR-Beiträgen -

  • BVerfG, 15.08.2007 - 1 BvR 1560/05

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • LSG Sachsen, 21.07.2015 - L 5 R 341/13

    Rentenversicherung; Gleichstellung von verlängerten Studienzeiten mit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09

    Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere

  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 4 RA 89/04

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets; Umwandlung einer Rente

  • LSG Sachsen, 02.02.2016 - L 5 R 241/13

    Rentenversicherung - Steigerungssatz; Gesundheitswesen; DDR

  • BVerfG, 18.10.2006 - 1 BvR 690/03

    Begrenzung des besitzgeschützten Zahlbetrags auf 90% des letzten

  • LSG Sachsen, 28.02.2017 - L 5 KN 752/14

    Rentenversicherung

  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 30/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - L 17 RA 8/96

    Gesetzliche Rentenversicherung - Begrenzung der Arbeitsverdienste während der

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 R 239/06 B
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