Rechtsprechung
| BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auch Nicht-EU-Ausländer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auch Nicht-EU-Ausländer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von Arbeitslosengeld
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von Arbeitslosengeld
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 25.07.1990 - S 13 Al 229/90
- LSG Bayern, 27.07.1994 - L 8 Al 318/90
- BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
- BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
Zeitschriftenfundstellen
- BB 2000, 299
- NZA 2000, 391
Wird zitiert von ... (28)
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R
Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher …
Gründe, die für die Gruppe der so genannten Grenzgänger einen Wechsel des Anknüpfungssachverhalts rechtfertigen könnten, seien nicht ersichtlich (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).Dazu gehört vor allem die subjektive und objektive Verfügbarkeit bezogen auf den inländischen Arbeitsmarkt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20 S 40; auch Mutschler, SGb 2000, 110, 115 f), die damit letztlich auch das Kriterium der Grenznähe inhaltlich näher ausdifferenziert.
- BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in …
Ein Anspruch der Klägerin auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ergibt sich auch nicht aus einer Einschränkung des Territorialitätsprinzips des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II iVm § 30 SGB I. Die von ihr zitierte Entscheidung des BVerfG vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) betrifft das beitragsabhängige Alg.Insofern hat das BVerfG bezogen auf den Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Entscheidung vom 30.12.1999 (1 BvR 809/95, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu denjenigen mit Inlandswohnsitz gerechtfertigt sein kann.
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während …
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebiete eine verfassungskonforme Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I dahin, dass dem Anspruch des zuvor in Deutschland beitragspflichtigen Grenzgängers auf Alg oder Arbeitslosenhilfe der Auslandswohnsitz jedenfalls dann nicht entgegenstehe, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt seien.Das BVerfG hat im Beschluss vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) vielmehr seine bisherige Rechtsprechung grundsätzlich bestätigt, wonach eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu Personen mit Inlandswohnsitz sachlich gerechtfertigt sein kann (Hinweis auf BVerfGE 51, 1, 24; 81, 208, 222).
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen - …
Wurden dem Kläger aber trotz fehlenden Wohnsitzes bzw gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auferlegt, stehen territoriale Gründe iS des § 30 Abs. 1 SGB I nicht allgemein der Einlösung des mit Beiträgen erworbenen Versicherungsschutzes entgegen (vgl Beschluss des BVerfG vom 30. Dezember 1999, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Mutschler, SGb 2000, 110, 114 f). - LSG Bayern, 23.07.2009 - L 9 AL 305/06
Arbeitslosengeldanspruch in Deutschland - serbischer Staatsangehöriger mit …
Ein in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig versicherungspflichtig beschäftigter Drittstaatsangehöriger und Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich im Sinne der EWG(VO) 1408/71 hat Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, wenn er so enge Bindungen an den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland hat, dass er hier die besten Aussichten auf eine berufliche Wiedereingliederung hat (Anschluss an Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 12.06.1986, Az.: C-1/85, Horst Miehe gegen die Bundesanstalt für Arbeit, Sammlung der Rechtsprechung 1986 Seite 01837 und Anschluss an BVerfG 1. Senat, 2.Kammer, Beschluss vom 30.12.1999, BvR 809/95, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).Erfüllt ein zuvor in Deutschland beitragspflichtiger Grenzgänger nach den allgemeinen Vorschriften den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, so steht der Auslandswohnsitz als solcher dem Anspruch nicht entgegen (BVerfG 1. Senat, 2.Kammer, Beschluss vom 30.12.1999, BvR 809/95, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).
- BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R
Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland
Trotzdem liegt hierin kein verfassungswidriger "Wechsel des Anknüpfungssachverhalts" (vgl Bundesverfassungsgericht , Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, 391, "Grenzgänger"). - LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - Auslandswohnsitz - …
Personen mit grenznahem Auslandsaufenthalt haben somit bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Alg nach deutschem Recht (vgl. BVerfG SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).34 Der Kläger wird durch das Nichtbestehen eines Anspruchs auch nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 Grundgesetz (GG) verletzt, ein Anspruch des Klägers ergibt sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) nicht.
- BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 96/06
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der gesetzlichen Krankenversicherung während …
Es ist ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, JURIS). - LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2006 - L 30 AL 182/03
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen - …
Die Versagung von Alg sei rechtswidrig und verstoße gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30. Dezember 1999 (Az.: 1 BvR 809/95), wonach die Regelung des § 30 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) verfassungskonform auszulegen sei.Das Bundesverfassungsgericht hat dies dahingehend präzisiert (Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 809/95 in SozR 3-1200 § 30 Nr. 20), dass die Verfügbarkeit von der Vermittlungsfähigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse, der persönlichen Bindung und des Verlaufs des bisherigen Berufs- und Erwerbslebens eines Arbeitslosen abhänge.
- LSG Bayern, 23.11.2000 - L 8 AL 50/97 Ein Anspruch aus nationalem Recht lasse sich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 30.12.1999, 1 BvR 809/95, herleiten, da es sich in dem vom BferfVG entschiedenen Fall um einen grenznah zur Bundesrepublik Deutschland wohnenden Angehörigen eines nicht zur EU gehörenden Staates gehandelt habe.
Es kann dahinstehen, ob sich ein Anspruch des Klägers trotz des Wohnsitzes in den Niederlanden aus nationalem Recht deshalb herleiten lässt, weil nach dem Beschluss des BVerfG vom 30.12.1999, 1 BvR 809/95, die einen Anspruch grundsätzlich ausschließende Vorschrift des § 30 Abs. 1 SGB I einem Leistungsanspruch nicht entgegengesetzt werden kann, wenn bei gleicher Wohnortsituation zu Recht Beiträge abgeführt und entgegengenommen wurden; entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich diesem Beschluss nicht entnehmen, dass diese Grundsätze nur für den Fall eines Staatsangehörigen eines Nichtmitgliedstaates der EU gelten sollen; auch wenn im vorliegenden Fall grundsätzlich die Anwendung von überstaatlichem Recht in Form des Art. 71 EWG-VO 1408/71 in Betracht kommt, so dürften die Grundsätze dieses Urteils jedenfalls dann einschlägig sein, wenn im Ergebnis ein Leistungsanspruch trotz Anwendung des EG-Rechts gegen den ausländischen Versicherungsträger nicht durchsetzbar ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- SG Bayreuth, 30.03.2005 - S 13 AL 151/04
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AL 934/07
Überbrückungsgeldanspruch - niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in …
- LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 3/06
Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen …
- LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - L 9 KR 234/07
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2001 - L 13 EG 14/00
Kindergeld-/Erziehungsgeldrecht
- LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 88/07
Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - polnischer Staatsangehöriger mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2001 - C-189/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2002 - L 13 EG 33/00
Kindergeld-/Erziehungsgeldrecht
- LSG Bayern, 30.10.2003 - L 14 KG 15/00
- SG Aachen, 21.06.2007 - S 9 AL 44/06
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
Arbeitslosenversicherung
- FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 189/99
Zur Lohnsteuerpflicht einer im französischen
- LSG Bayern, 21.02.2001 - L 10 AL 125/00
- LSG Bayern, 19.04.2001 - L 14 KG 12/96
- LSG Bayern, 11.12.2001 - L 11 AL 10/99
- SG München, 12.04.2011 - S 7 AL 157/11
§ 26 Abs 2a SGB 3, § 3 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 6 SGB 4, Art 3 GG, Art 65 Abs 5a …
