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   BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09   

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https://dejure.org/2009,873
BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 (https://dejure.org/2009,873)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 (https://dejure.org/2009,873)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 (https://dejure.org/2009,873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtzulassung der Berufung trotz Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) - Keine abschließende Überprüfung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem Prüfungsrechtsstreit; Gerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung einer Prüfungsaufgabe; Ablehnung der Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem Prüfungsrechtsstreit; Gerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung einer Prüfungsaufgabe; Ablehnung der Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prüfungsumfang in der Berufungszulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 465
  • NJW 2010, 1062
 
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Wird zitiert von ... (246)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Das bedeutet für die Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO, dass die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrags nicht überspannt werden dürfen, so dass die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 [516] m. w. N.).

    Das gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO, sondern in entsprechender Weise auch für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 [806]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 [516]).

    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 [516]).

    Nachdem der den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben wurde, steht noch ein fachgerichtlicher Rechtsweg zur Verfügung (vgl. BVerfGE 104, 220 [237]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 [518]).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 96, 27 [39]; - 104, 220 [231]; stRspr).

    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 92, 365 [410]; - 104, 220 [231]; stRspr), eröffnet das Prozessrecht aber mehrere Instanzen, so darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]; - 78, 88 [99]; - 84, 366 [369 f.]; - 104, 220 [231 f.]).

    Nachdem der den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben wurde, steht noch ein fachgerichtlicher Rechtsweg zur Verfügung (vgl. BVerfGE 104, 220 [237]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 [518]).

  • VG Braunschweig, 06.06.2007 - 6 A 311/06

    Anhaltspunkt; Anspruch; Aufgabe; Aufgabentext; Aufrechnung;

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Die Auslegung einer Prüfungsaufgabe sei eine gerichtlich voll überprüfbare Fachfrage (unter Hinweis auf SaarlOVG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 3 Q 70/02 -, juris); gleiches gelte für die Frage, ob es nach dem Aufgabentext in einer Klausur der ersten juristischen Staatsprüfung erforderlich gewesen sei, eine bestimmte Rechtsnorm zu prüfen (unter Hinweis auf VG Braunschweig, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 A 311/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 323 [324]).

    Die Beschwerdeführerin hat nachvollziehbar und unter Bezugnahme auf verschiedene ihre Ansicht stützende Urteile (Hinweis unter anderem auf VG Braunschweig, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 A 311/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 323 [324]; so auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, S. 738) dargelegt, dass es sich bei ihrem Einwand um eine fachwissenschaftliche Rüge handelte, die demgemäß vollständig hätte gerichtlich überprüft werden müssen.

  • OVG Saarland, 30.06.2003 - 3 Q 70/02

    Prüfungsrecht, Prüfung, Juristische, Aufgabenstellung, Eindeutigkeit,

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Die Auslegung einer Prüfungsaufgabe sei eine gerichtlich voll überprüfbare Fachfrage (unter Hinweis auf SaarlOVG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 3 Q 70/02 -, juris); gleiches gelte für die Frage, ob es nach dem Aufgabentext in einer Klausur der ersten juristischen Staatsprüfung erforderlich gewesen sei, eine bestimmte Rechtsnorm zu prüfen (unter Hinweis auf VG Braunschweig, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 A 311/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 323 [324]).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Das gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO, sondern in entsprechender Weise auch für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 [806]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 [516]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 96, 27 [39]; - 104, 220 [231]; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 92, 365 [410]; - 104, 220 [231]; stRspr), eröffnet das Prozessrecht aber mehrere Instanzen, so darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]; - 78, 88 [99]; - 84, 366 [369 f.]; - 104, 220 [231 f.]).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Die Beschwerdeführerin ist nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 [208]) gehalten, zunächst den fachgerichtlichen Rechtsweg auszuschöpfen, um der geltend gemachten Beschwer abzuhelfen.
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 92, 365 [410]; - 104, 220 [231]; stRspr), eröffnet das Prozessrecht aber mehrere Instanzen, so darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]; - 78, 88 [99]; - 84, 366 [369 f.]; - 104, 220 [231 f.]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
    Sie sind nicht erst gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfGE 110, 77 [83]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    Dafür ist nicht erforderlich, dass bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris, Rn. 16, m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Es ist nicht zulässig, diese Prüfung ins Zulassungsverfahren vorzuverlagern und damit die eigentlich erforderliche Beweisaufnahme zu umgehen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris, Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20

    Akteneinsichtsrechtverweigerung in die Sozialdaten einer Jugendhilfemaßnahme

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren nicht die Funktion hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16, vom 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16).
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