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   BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09   

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BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 (https://dejure.org/2009,190)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 (https://dejure.org/2009,190)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 (https://dejure.org/2009,190)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 19 GG; §§ 35, 43 VwVfG; § 124 VwGO

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der Berufungszulassung gem § 124 Abs 2 VwGO - Zum Vorliegen von Berufungszulassungsgründen bzgl der Frage, ob schon die Aufstellung eines Verkehrszeichens die Widerspruchsfrist unabhängig von ...

  • verkehrslexikon.de

    Anfechtungsfrist bei der Aufstellung von Verkehrsschildern

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Anfechtungsfrist gegen ein Verkehrszeichen schon mit dessen Aufstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern; Aufstellung eines Verkehrszeichens als öffentliche Bekanntgabe mit der Folge einer Unanfechtbarkeit für jeden Verkehrsteilnehmer nach (regelmäßig) ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2

  • tessarakt.de PDF

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; § 124 Abs. 2 Nr. 1-3 VwGO; § 70 VwGO; § 41 StVO
    Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen; Berufungszulassung bei offener Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung eines Verkehrszeichens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Frist für die Anfechtung eines Verkehrszeichens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3642
  • NZV 2009, 622
  • NZV 2010, 165 (Ls.)
  • NJ 2010, 129
 
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Wird zitiert von ... (1451)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Die Frage, ob die Anfechtungsfrist gegen ein Verkehrszeichen schon mit dessen Aufstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern zu laufen beginne, sei auch nach dem Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärt.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 (BVerwGE 102, 316) lässt sich - anders, als der Verwaltungsgerichtshof meint - nicht entnehmen, dass schon die Aufstellung eines Verkehrszeichens als öffentliche Bekanntgabe mit der Folge einer Unanfechtbarkeit für jeden Verkehrsteilnehmer nach (regelmäßig) einem Jahr anzusehen ist.

    Darin (vgl. BVerwGE 102, 316 ) führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass ein Verkehrszeichen ein Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG sei und gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den er bestimmt sei oder der von ihm betroffen werde, in dem Zeitpunkt wirksam werde, in dem er ihm bekannt gegeben werde.

    Es sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wirksamkeit des Verkehrzeichens nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des Verkehrsteilnehmers abhängt (vgl. BVerwGE 102, 316 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfGK 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ) und dadurch die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfGK 5, 364 ; 10, 208 ).

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungen der Zulassungsgründe gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, sondern in entsprechender Weise ebenso für die Auslegung und Anwendung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO selbst (vgl. BVerfGK 10, 208 ).

    Das ist dann der Fall, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerfGK 10, 208 ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfGK 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ) und dadurch die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfGK 5, 364 ; 10, 208 ).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, NVwZ 2000, S. 1163 ).

    Ein solcher Begründungaufwand indiziert besondere rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. BVerfG, NVwZ 2000, S. 1163 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Wenn prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vorsehen, verbietet die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten eine Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften, die die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ).
  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96; NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Berufung und damit in einem nächsten Schritt auch zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08 - NJW-RR 2009, S. 1026 jew. zu § 522 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2009 - 5 S 3047/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02

    Anfechtung eines Verkehrszeichens; Klagebefugnis des Verkehrsteilnehmers i.S.d. §

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96; NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Wenn prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vorsehen, verbietet die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten eine Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften, die die Beschreitung des Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Berufung und damit in einem nächsten Schritt auch zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08 - NJW-RR 2009, S. 1026 jew. zu § 522 ZPO).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 270/04

    Voraussetzungen der Anordnung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 1c

  • VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98

    Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.) und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, S. 3642).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nur dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77; Beschl. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.5.2015 - 3 S 2420/14 - juris Rn. 15).
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