Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.1999 - 1 BvR 828/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4184
BVerfG, 14.06.1999 - 1 BvR 828/99 (https://dejure.org/1999,4184)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1999 - 1 BvR 828/99 (https://dejure.org/1999,4184)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 1 BvR 828/99 (https://dejure.org/1999,4184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1999 - 1 BvR 828/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ohne sachlich rechtfertigenden Grund ungleich, und gebietet, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1999 - 1 BvR 828/99
    Dieses hat, insoweit ausgehend von der Funktion des Schmerzensgeldes, erlittene immaterielle Schäden des Unfallverletzten auszugleichen (vgl. dazu BGHZ 18, 149 und weiter etwa BGH, NJW 1993, S. 1531), darauf abgestellt, daß der Beschwerdeführerin trotz angenommener Arbeitsunfähigkeit durch diesen Umstand ein immaterieller Schaden nicht entstanden sein kann, weil ihr infolge ihrer Arbeitslosigkeit der Einsatz ihrer Arbeitskraft ohnehin nicht möglich gewesen ist.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1999 - 1 BvR 828/99
    Dieses hat, insoweit ausgehend von der Funktion des Schmerzensgeldes, erlittene immaterielle Schäden des Unfallverletzten auszugleichen (vgl. dazu BGHZ 18, 149 und weiter etwa BGH, NJW 1993, S. 1531), darauf abgestellt, daß der Beschwerdeführerin trotz angenommener Arbeitsunfähigkeit durch diesen Umstand ein immaterieller Schaden nicht entstanden sein kann, weil ihr infolge ihrer Arbeitslosigkeit der Einsatz ihrer Arbeitskraft ohnehin nicht möglich gewesen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht