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   BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03   

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https://dejure.org/2003,2134
BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03 (https://dejure.org/2003,2134)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2003 - 1 BvR 834/03 (https://dejure.org/2003,2134)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 (https://dejure.org/2003,2134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer Untätigkeitsbeschwerde in einem die Ausübung des Umgangsrechts mit einem ehelichen Kind betreffenden familiengerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Haager Kindesentführungsübereinkommen; Kindesrückführung nach Polen ; Untätigkeitsbeschwerde in einem Umgangsverfahren; Länge der Verfahrensdauer; Entfremdung zwischen dem Umgang begehrenden Elternteil und dem betroffenen Kind; Anspruch auf Gewährung effektiven ...

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    GG 2 I, 20 III
    Die Verfassungsbe-schwerde betrifft die Zurückweisung einer in ein Umgangsverfahren erhobenen Untätigkeitsbeschwerde.

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 140
  • NJW 2004, 835
  • FamRZ 2004, 689
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
    Dies führt rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung, noch bevor ein richterlicher Spruch vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, NJW 2001, S. 961 = FamRZ 2001, S. 753; FamRZ 1997, S. 871 ).

    Hinzu kommt, dass das kindliche Zeitempfinden nicht den Zeitmaßstäben eines Erwachsenen entspricht (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 961).

    Dies und der Umstand, dass umgangsrechtliche Verfahren für die betroffenen Familienmitglieder, deren persönliche Beziehungen hierdurch unmittelbar beeinflusst werden, in der Regel von höchst persönlicher Bedeutsamkeit sind, machen eine besondere Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer in diesen Verfahren erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 961 ).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
    Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 ) und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2811 ).

    Dies führt rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung, noch bevor ein richterlicher Spruch vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, NJW 2001, S. 961 = FamRZ 2001, S. 753; FamRZ 1997, S. 871 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
    a) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1863/01

    Nichtannahmebeschluss; angewendete Vorschrift: § 93 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
    Der Beschluss war Gegenstand einer vom Beschwerdeführer nicht fristgemäß erhobenen und aus diesem Grund nicht zur Entscheidung angenommenen früheren Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (1 BvR 1863/01).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandwerts folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
    Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 ) und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2811 ).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    In umgangsrechtlichen Verfahren ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass mit jeder Verfahrensverzögerung eine Entfremdung zwischen dem Umgang begehrenden Elternteil und dem betroffenen Kind fortschreitet (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, S. 2258 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Dies und der Umstand, dass solche Verfahren für die betroffenen Familienmitglieder, deren persönliche Beziehungen hierdurch unmittelbar beeinflusst werden, in der Regel von höchst persönlicher Bedeutsamkeit sind, machen eine besondere Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer in diesen Verfahren erforderlich (vgl. BVerfGK 2, 140 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Auf der anderen Seite bleibt es dabei, dass das Gericht - erst recht bei fortgeschrittener Verfahrensdauer - gehalten ist, die zeitnahe Erledigung des Gutachtenauftrages weiter voranzutreiben (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, Rn. 11, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, Rn. 9 ff., juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 324/10 -, Rn. 10 f., juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 EK 5/18 -, Rn. 38, juris; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2015 - 84/13 -, Rn. 8, juris; Lorenz , Die Dogmatik des Entschädigungsanspruches aus § 198 GVG, 2018, S. 166 m.w.N.; vgl. auch Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 122), und dass für Verzögerungen sachgerechte Gründe vorliegen müssen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17 -, juris, insbes.
  • OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts

    Die seit fast zweieinhalb Jahren andauernde Untätigkeit des Amtsgerichts Wittenberg im Hauptsacheverfahren - seit Eingang des auf Gewährung von Umgang gerichteten Antrags des Kindesvaters am 9. Juli 2002 beim Amtsgericht ist bis dato in der Hauptsache keinerlei Verfahrensfortschritt erkennbar und soll auch nach der letzten Verlautbarung des Amtsgerichts vom 19. November 2004 (Bl. 69 Bd. IV d. A.) bis zu einer zweiten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer bereits zweimal rechtskräftig, das erste Mal im Jahre 2001 mit Billigung des Verfassungsgerichts abgelehnten Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater auch weiterhin keine Entscheidung ergehen - verletzt sämtliche Beteiligte und namentlich den Amtsvormund sowie die Pflegeltern als Beschwerdeführer nachhaltig in ihrem verfassungsrechtlich garantierten und gerade bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht besonders virulent werdenden Recht auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes in angemessener Zeit, das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verb. mit Art. 20 Abs. 3 GG ableiten lässt (so unlängst BVerfG, in: FamRZ 2004, 689 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und der daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 06.09.2019 - 1 BvR 1763/18

    Keine generelle Pflicht zur "maximalen Verfahrensbeschleunigung" in Umgangssachen

    In Umgangssachen ist dabei die Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf besonders zu beachten (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, Rn. 30; jeweils m.w.N.).

    Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, jegliche Verfahrensverzögerung zu vermeiden, kann sich aber nur aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls ergeben (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, Rn. 30; jeweils m.w.N.; EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 21. April 2011, Nr. 41599/09, § 46; Afflerbach v. Deutschland, Urteil vom 24. Juni 2010, Nr. 39444/08, § 59).

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch die Ablehnung der Übertragung der

    Allerdings wird das Oberlandesgericht aufgrund der Bedeutung der Verfahrensdauer in kindschaftsrechtlichen Streitigkeiten (siehe dazu BVerfGK 2, 140 ) und der Eingriffsintensität der Trennung des Kindes vom Beschwerdeführer unverzüglich zu prüfen haben, ob dem Beschwerdeführer zeitnah im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig ganz oder teilweise die elterliche Sorge für das Kind zu übertragen oder zumindest ein weitreichendes Umgangsrecht mit dem Kind einzuräumen ist.
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11

    Umgangsverfahren: Unzumutbare Verfahrensverzögerung bei Anforderung eines

    Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 689; 2008, 2258).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu berücksichtigen (BVerfGK 2, 140 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, NJW 2001, S. 961 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10

    Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters

    Zwar stellt die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit gegenüber den bei den Amtsgerichten als besondere Abteilung geführten Familiengerichten (§ 23b GVG) keinen anderen Rechtsweg i. S. d. § 17 GVG dar, sondern betrifft lediglich die gerichtsinterne Geschäftsverteilung (BGH FamRZ 2004, 689).
  • OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der

  • BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07

    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 2180/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsbeschwerde in

  • OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung; Verbindlichkeit des

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09

    Umgangsrecht: Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den begleitenden Umgang

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine

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