Rechtsprechung
BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 844/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,67415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.04.2003 - V R 63/01
Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?
Es bestehen auch keine Zweifel, dass die vorstehende Auslegung der wirtschaftlichen Eingliederung im Rahmen des Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG bleibt, so dass eine Vorlage an den EuGH nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, zu II. 2.; das BVerfG hat mit Beschluss vom 31. Oktober 2002 1 BvR 844/02 die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen). - BFH, 28.11.2002 - V B 126/02
NZB: umsatzsteuerrechtliche Organschaft
a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, unter II. 2. b dd; die Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 2002 1 BvR 844/02) ist es "zweifelsfrei", dass das Gemeinschaftsrecht für die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbundenen Unternehmen kein Wahlrecht vorschreibt, von den Regeln der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Gebrauch zu machen.