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   BVerfG, 26.09.1988 - 1 BvR 849/88   

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BVerfG, 26.09.1988 - 1 BvR 849/88 (https://dejure.org/1988,21099)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.1988 - 1 BvR 849/88 (https://dejure.org/1988,21099)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 1988 - 1 BvR 849/88 (https://dejure.org/1988,21099)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei

    Denn Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind --auch nach Ansicht des BVerfG (in seiner Entscheidung vom 26. September 1988 1 BvR 849/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz 1975, § 9 Abs. 1 Nr. 5, Rechtsspruch 30)-- ihrem Wesen nach gemischte Aufwendungen, die sowohl die berufliche als auch die private Sphäre des Steuerpflichtigen berühren.
  • BFH, 05.12.1997 - VI R 104/97

    Sachliche Rechtfertigung der Begrenzung des Werbungskostenabzugs auf zwei Jahre

    Denn Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind -- auch nach Ansicht des BVerfG (in seiner Entscheidung vom 26. September 1988 1 BvR 849/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Einkommensteuergesetz 1975, § 9 Abs. 1 Nr. 5, Rechtsspruch 30) -- ihrem Wesen nach gemischte Aufwendungen, die sowohl die berufliche als auch die private Sphäre des Steuerpflichtigen berühren.
  • FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 380/98

    Kein neuer Fristlauf bei Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung um einen

    Die dabei begründeten Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind - auch nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26. September 1988, 1 BvR 849/88, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 9 Abs. 1 Nr. 5, Rechtsspruch 30) ihrem Wesen nach gemischte Aufwendungen, die sowohl die berufliche als auch die private Sphäre des Steuerpflichtigen berühren.
  • FG Niedersachsen, 27.11.1996 - II 166/96

    Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte

    Selbst bei vollständiger Beseitigung der Abziehbarkeit von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung läge deshalb kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG vor (BVerG-Beschluß - Beschluß gemäß § 93 b Bundesverfassungsgerichtsgesetz - vom 26. September 1988 1 BvR 849/88 HFR 1989, 682).
  • FG Berlin, 24.02.2003 - 9 K 9380/02

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß

    Denn Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind - auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- (in seiner Entscheidung vom 26. September 1988 1 BvR 849/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuergesetz 1975, § 9 Abs. 1 Nr. 5, Rechtsspruch 30) - ihrem Wesen nach gemischte Aufwendungen, die sowohl die berufliche als auch die private Sphäre des Steuerpflichtigen berühren.
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.1996 - 6 K 149/96

    Eintragung eines Freibetrages für doppelte Haushaltsführung in die

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  • FG München, 08.11.1996 - 8 K 2698/96
    12 GG, die Berufsfreiheit, wird durch die Nichtberücksichtigung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung weder direkt noch mittelbar beschränkt (vgl. hierzu BVerfG 26. September 1988 - 1 BvR 849/88 -;HFR 1989, 682).
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