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   BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93   

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https://dejure.org/1993,4179
BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93 (https://dejure.org/1993,4179)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.1993 - 1 BvR 853/93 (https://dejure.org/1993,4179)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 1 BvR 853/93 (https://dejure.org/1993,4179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebensplanung des Eigentümers - Räumungsverfahren - Eigenbedarfskündigung - Angemessenes Wohnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 333
  • WM 1994, 1041
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93
    Deshalb haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen; ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Eigentümer für sich als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f. = BVerfG, HdM Nr. 3; 79, 292, 304 f. = BVerfG, HdM Nr. 14).

    Auch insoweit gilt, daß die Gerichte nicht berechtigt sind, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. BVerfGE 79, 292, 306 = BVerfG, HdM Nr. 14).

    Es steht dem Landgericht nicht an, seine Vorstellungen von angemessenem oder zweckmäßigem Wohnen an die Stelle derjenigen der Beschwerdeführer zu setzen (vgl. BVerfGE 79, 292 ,306, 307 f. = BVerfG, HdM Nr. 14, ebenfalls zum Zusammenlegen zweier Wohnungen zu einer Einheit).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93
    In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß das grundgesetzlich geschützte Eigentum seinem Inhaber das Recht gewährt, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält (vgl. BVerfGE 52, 1, 30).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93
    Im übrigen verkennt das Landgericht die eingangs geschilderten verfassungsrechtlichen Maßstäbe, wenn es die den Beschwerdeführern derzeit - aber auch bei der von ihm vorgeschlagenen Lösung - entstehenden Unannehmlichkeiten als gering und ihren Zusammenlegungswunsch als nicht vernünftig abtut: Nach der Rechtsprechung des BGH genügt als vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für eine Eigenbedarfskündigung jedes auch höchstpersönliche Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (vgl. BGHZ 103, 91, 100 = BGH, HdM Nr. 17); diese in Anwendung einfachen Rechts gewonnene Auslegung entspricht auch der verfassungsrechtlichen Lage.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93
    Deshalb haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen; ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Eigentümer für sich als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f. = BVerfG, HdM Nr. 3; 79, 292, 304 f. = BVerfG, HdM Nr. 14).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht (BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW 1993, 1637; NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995; NJW 1995, aaO; NJW-RR 1999, 1097, 1098; WuM 2002, 21 f.).

    Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW-RR 1994, 333 f.; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480; NJW-RR 1999, 1097, 1098).

    Ihnen ist es verwehrt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers oder seiner Angehörigen zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 8 f.; BVerfG, NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.; NJW-RR 1999, 1097, 1098 f.).

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Hierfür ist es ausreichend, daß der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraums für sich oder eine der im Gesetz genannten Personen hat (BGHZ 103, 91, 100; vgl. BVerfGE 79, 292, 293 f.; BVerfG, Beschluß vom 23. Dezember 1993 - 1 BvR 853/93, NJW-RR 1994, 333 = WM 1994, 1041, unter III 1).
  • AG Köln, 18.02.2010 - 209 C 473/09

    Eigenbedarf

    Die Fachgerichte haben deshalb allen Gesichtspunkten nachzugehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründen oder ihn als vorgeschoben erscheinen lassen; einer missbräuchlichen Ausübung des Rechts haben sie zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1994, S. 101 ).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Die Fachgerichte haben deshalb allen Gesichtspunkten nachzugehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründen oder ihn als vorgeschoben erscheinen lassen; einer missbräuchlichen Ausübung des Rechts haben sie zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1994, S. 101 [102]).

    Zwar steht dem Eigenbedarf grundsätzlich nicht entgegen, dass zunächst bauliche Maßnahmen erforderlich sind, bevor der Vermieter oder sein Angehöriger die benötigte Wohnung für seine Zwecke nutzen kann (vgl. BVerfGE 79, 292 [307 f.]; ZMR 1992, S. 287 [288]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1994, S. 101 [102]).

  • LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00

    Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf

    Im übrigen ist der Selbstnutzungswunsch des Eigentümers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zu achten (BVerfG, NJW 1994, 309, 310 [BVerfG 11.11.1993 - 1 BvR 696/93] ; WuM 1994, 129 [BVerfG 23.12.1993 - 1 BvR 853/93] ; 1989, 114), [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 308/88] denn das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber auch das Recht, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält.
  • AG Hamburg, 08.09.2020 - 25a C 286/19

    Eigenbedarfskündigung wegen geplanter Wohnungszusammenlegung zulässig?

    Als ein vernünftiges Interesse wäre sogar der Wunsch, eine größere Wohnung zu erhalten, anerkannt, da es den Gerichten nicht zusteht, eigene Vorstellungen von angemessenem oder zweckmäßigem Wohnen an die Stelle des Vermieters zu setzen (BVerfG NJW-RR 1994, 333, 333).
  • LG Freiburg, 05.02.2015 - 3 S 230/14

    Schadensersatzklage des gekündigten Wohnraummieters wegen vorgetäuschten

    Hierfür reicht aus, dass der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraums für sich oder eine der im Gesetz genannten Personen hat (BGHZ 103, 91; BVerfGE 79, 292; BVerfGE, NJW-RR 1994, 333).
  • AG Köln, 18.02.2000 - 209 C 473/09

    Eigenbedarf

    Die Fachgerichte haben deshalb allen Gesichtspunkten nachzugehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründen oder ihn als vorgeschoben erscheinen lassen; einer missbräuchlichen Ausübung des Rechts haben sie zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1994, S. 101 ).
  • OLG Frankfurt, 03.05.1994 - 5 U 62/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Verlust von Transportgut

    Insoweit schließt sich der Senat der herrschenden Meinung an (vgl. BGH VersR 1982, 486 (488); WM 88, 1201 (1204) ; aus neuerer Zeit: OLG Celle TranspR 91, 315; OLG Düsseldorf TranspR 92, 331; OLG Köln VersR 1993, 1255 = NJW-RR 92, 1448 und NJW-RR 93, 864; OLG München VersR 1994, 879 = NJW-RR 93, 168 und 94, 333 = NJW-RR 93, 926; OLG Nürnberg NJW-RR 93, 862; Koller,.
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