Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.10.2011

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   BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07   

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BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 (https://dejure.org/2011,132)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 (https://dejure.org/2011,132)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 (https://dejure.org/2011,132)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999
    Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer Verwaltungsentscheidung - hier durch eine Behörde vorgenommene steuerrechtlich relevante Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe - mit Art 19 Abs 4 GG nicht vereinbar - zur gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung ...

  • Wolters Kluwer

    Nur aufgrund eines Gesetzes dürfen der vollziehenden Gewalt die von Gerichten nicht oder nur eingeschränkt überprüfbaren Letztentscheidungsbefugnisse über Rechte des Einzelnen eingeräumt werden; Von Gerichten nicht oder nur eingeschränkt überprüfbare ...

  • Betriebs-Berater

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen bzgl. unbestimmter Rechtsbegriffe

  • rewis.io

    Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer Verwaltungsentscheidung - hier durch eine Behörde vorgenommene steuerrechtlich relevante Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe - mit Art 19 Abs 4 GG nicht vereinbar - zur gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung ...

  • rewis.io

    Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer Verwaltungsentscheidung - hier durch eine Behörde vorgenommene steuerrechtlich relevante Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe - mit Art 19 Abs 4 GG nicht vereinbar - zur gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts für die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe für die Gewährung der Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbestimmte Rechtsbegriffe und die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe ist Sache der Gerichte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gerichte sind zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe verpflichtet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen (hier

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gerichte müssen Zuordnung zu Wirtschaftszweigen prüfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG zum Amtsermessen: Behördenentscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein

  • juraforum.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen- unbestimmte Rechtsbegriffe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 19 Abs. 4 GG, InvZulG
    Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 Abs 2 S 1 Nr 1
    Investitionszulage, verarbeitendes Gewerbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 1
  • NVwZ 2011, 1062
  • DÖV 2011, 737
 
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Wird zitiert von ... (393)Neu Zitiert selbst (51)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Die Eigenart der Klassifikation als einer sachverständigen, feingliedrigen Dokumentation, die auf eine weltweite Vergleichbarkeit von Unternehmensdaten hin angelegt sei, rechtfertige es, die dort vorhandenen, hierarchisch aufgebauten Definitionen nicht nur für statistische Zwecke zu verwerten (vgl. BFHE 209, 186 ).

    Zwar komme der Zuordnungsentscheidung eines Statistikamts nicht die Qualität eines bindenden Grundlagenbescheides im Sinne von § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung zu (vgl. BFHE 209, 186 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    In seinem hierbei ausdrücklich in Bezug genommenen Urteil vom 23. März 2005 (BFHE 209, 186) erläutert der Bundesfinanzhof dieses "Heranziehen" damit, dass er seit seiner Entscheidung vom 14. Januar 1975 (BFHE 115, 86) die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe im Interesse der Rechtssicherheit "in engster Anlehnung" an die Systematik der Wirtschaftszweige beziehungsweise die Folgeverzeichnisse vornehme, weil sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige darstellten, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden seien.

    b) Wurde wie im Ausgangsverfahren eine Stellungnahme des Statistischen Bundesamts oder eines Statistischen Landesamts über die Einordnung des Betriebs in die Klassifikation der Wirtschaftszweige eingeholt, ist, wie der Bundesfinanzhof auch in dem angegriffenen Urteil betont, diese Einordnung nach seiner ständigen Rechtsprechung (auch insoweit unter Verweisung auf sein Urteil vom 23. März 2005, BFHE 209, 186 m.w.N.) bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage "in aller Regel ... zu übernehmen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt".

    Die Klassifikationen des Statistikrechts gewährleisten allen am Investitionszulageverfahren Beteiligten, Behörden wie Antragstellern, ein weitaus höheres Maß an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (hierauf weisen ausdrücklich hin BFHE 118, 516 ; 209, 186 ) als es ein vom Statistikrecht abgelöstes, eigenes Verständnis des Gesetzesbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 vermöchte.

    a) aa) Indem der Bundesfinanzhof im Ausgangsverfahren die Stellungnahme des Statistischen Bundesamts, derzufolge die vom Betrieb der Beschwerdeführerin ausgeübte Tätigkeit nicht zum verarbeitenden Gewerbe zählt, für die Entscheidungen des Finanzamts und nachfolgend des Finanzgerichts über die Gewährung der Investitionszulage als grundsätzlich verbindlich erklärt und nur darauf überprüft, ob sie zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. auch BFHE 209, 186 ), bleibt er hinter der nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Regelfall gebotenen vollständigen Prüfung des angegriffenen Hoheitsakts zurück und beschränkt sich stattdessen auf eine bloße Offensichtlichkeitskontrolle.

    Dieses schmälert den individuellen Rechtsschutz, weil es die bei Ablehnung der begehrten Investitionszulage zu verklagenden Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleicher Weise wie die Finanzgerichte gegenüber den Statistikbehörden auf die Prüfung beschränkt, ob deren Einstufungsentscheidung zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt oder von einem falschen Sachverhalt ausgeht (neben dem angegriffenen Urteil vgl. nur BFHE 209, 186 ; 229, 562 m.w.N.).

    Der Bundesfinanzhof selbst betont im Übrigen, dass die Eingruppierungsentscheidung des Statistischen Bundesamts oder eines Statistischen Landesamts nicht die Funktion eines Grundlagenbescheids hat (vgl. BFHE 209, 186 ).

  • BFH, 28.04.2010 - III R 66/09

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Eine von den statistischen Verzeichnissen abweichende Zuordnung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Zuordnung ausnahmsweise zu einem "offensichtlich falschen Ergebnis" führe (vgl. BFHE 187, 124 ; 201, 571 ) und damit "offensichtlich und unzweifelhaft falsch" sei (vgl. BFHE 229, 562 ).

    Dieser Standpunkt entspricht, über die angegriffene Entscheidung hinaus, nach wie vor der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 229, 562 , bestätigt durch BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Steuerverwaltung sowie Finanzgerichte könnten daher prüfen, ob das Statistikamt bei der Eingruppierung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und ob der betreffende Betrieb richtig abgegrenzt worden sei (vgl. BFHE 229, 562 ; BFH  ,  Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Die Auslegung des Begriffs verarbeitendes Gewerbe "in engster Anlehnung an die Systematik der Wirtschaftszweige" bedeutet nach Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass die Klassifikation der Wirtschaftszweige grundsätzlich verbindlich in dem Sinne ist, dass nur dann von ihr abgesehen werden kann, wenn "die Eingruppierung durch die Klassifikation selbst offensichtlich und unzweifelhaft falsch wäre" (so die Bestätigung der stRspr in BFHE 229, 562 ).

    Steuerverwaltung und Finanzgerichte können nach Auffassung des Bundesfinanzhofs danach zwar überprüfen, ob die statistische Eingruppierung aufgrund eines zutreffenden Sachverhalts ergangen ist, ob der Betrieb richtig abgegrenzt und ob bei Mischbetrieben richtig zugeordnet wurde; im Hinblick auf die "Auslegung" der Klassifikation, das heißt auf die Zuordnung bestimmter betrieblicher Tätigkeiten zu einem Abschnitt, einer Abteilung, einer Gruppe, einer Klasse und einer Unterklasse sowie hinsichtlich des konkreten Ergebnisses bindet die Stellungnahme jedoch, soweit sie nicht offenkundig falsch ist (vgl. auch insoweit die Bestätigung der stRspr des Bundesfinanzhofs in BFHE 229, 562 ).

    Die Einteilung der betrieblichen Tätigkeiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige selbst bleibt einer Evidenzprüfung daraufhin unterworfen, ob sie in Blick auf das Investitionszulagenrecht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFHE 201, 571 ; 229, 562 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306; stRspr).

    Dieses schmälert den individuellen Rechtsschutz, weil es die bei Ablehnung der begehrten Investitionszulage zu verklagenden Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleicher Weise wie die Finanzgerichte gegenüber den Statistikbehörden auf die Prüfung beschränkt, ob deren Einstufungsentscheidung zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt oder von einem falschen Sachverhalt ausgeht (neben dem angegriffenen Urteil vgl. nur BFHE 209, 186 ; 229, 562 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ).

    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    Die Regeln über die eingeschränkte Kontrolle des Verwaltungsermessens gelten nicht ohne weiteres auch für die Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 64, 261 ; 84, 34 ).

    c) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    Offen bleiben kann, ob gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbare Entscheidungsspielräume der Verwaltung ausnahmsweise auch ohne gesetzliche Grundlage von Verfassungs wegen dann zulässig sind, wenn eine weitergehende gerichtliche Kontrolle zweifelsfrei an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stieße (so offenbar in den Prüfungsfällen vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).

    Jedenfalls gelangt die Rechtsprechung bei der Überprüfung einer behördlichen Zuordnungsentscheidung zur Klassifikation der Wirtschaftszweige nicht an die Grenzen ihrer Funktionsfähigkeit (zu diesem Kriterium vgl. BVerfGE 54, 173 ; 83, 130 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 sowie BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, juris, Rn. 52 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ).

    Verwaltungsvorschriften, mit denen die Verwaltung einen einheitlichen Verwaltungsvollzug bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei der Ausübung des Verwaltungsermessens sicherstellen will, sind grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab richterlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns (vgl. BVerfGE 78, 214 ).

    Die Übernahme auch allgemeiner, also nicht zu einem konkreten Verfahren eingeholter sachverständiger Stellungnahmen und sachkundiger Äußerungen steht einem Gericht im Rahmen seiner Überzeugungsbildung stets offen, ohne dass dies in Konflikt zu den Verfassungsprinzipien der Gesetzesbindung der Gerichte und der Rechtsschutzgarantie geriete (vgl. BVerfGE 78, 214 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ).

    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    c) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    aa) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht der Aufspaltung behördlicher Entscheidungsfindung in mehrere Verfahrensstufen mit einer Abschichtung des Entscheidungsstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und einer entsprechenden Bindung der nachfolgenden Entscheidungsebene an die Ergebnisse der vorangegangenen nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 83, 182 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ).

    c) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    Sie endet deshalb dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 103, 142 ; 116, 1 ).

    Jedenfalls gelangt die Rechtsprechung bei der Überprüfung einer behördlichen Zuordnungsentscheidung zur Klassifikation der Wirtschaftszweige nicht an die Grenzen ihrer Funktionsfähigkeit (zu diesem Kriterium vgl. BVerfGE 54, 173 ; 83, 130 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 sowie BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, juris, Rn. 52 ff. m.w.N.).

  • BFH, 30.08.2010 - III B 2/09

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Dieser Standpunkt entspricht, über die angegriffene Entscheidung hinaus, nach wie vor der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 229, 562 , bestätigt durch BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Zwar komme der Zuordnungsentscheidung eines Statistikamts nicht die Qualität eines bindenden Grundlagenbescheides im Sinne von § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung zu (vgl. BFHE 209, 186 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Steuerverwaltung sowie Finanzgerichte könnten daher prüfen, ob das Statistikamt bei der Eingruppierung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und ob der betreffende Betrieb richtig abgegrenzt worden sei (vgl. BFHE 229, 562 ; BFH  ,  Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Die Einteilung der betrieblichen Tätigkeiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige selbst bleibt einer Evidenzprüfung daraufhin unterworfen, ob sie in Blick auf das Investitionszulagenrecht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFHE 201, 571 ; 229, 562 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306; stRspr).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    c) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    Sie endet deshalb dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 103, 142 ; 116, 1 ).

    Jedenfalls gelangt die Rechtsprechung bei der Überprüfung einer behördlichen Zuordnungsentscheidung zur Klassifikation der Wirtschaftszweige nicht an die Grenzen ihrer Funktionsfähigkeit (zu diesem Kriterium vgl. BVerfGE 54, 173 ; 83, 130 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 sowie BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, juris, Rn. 52 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ).

    aa) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht der Aufspaltung behördlicher Entscheidungsfindung in mehrere Verfahrensstufen mit einer Abschichtung des Entscheidungsstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und einer entsprechenden Bindung der nachfolgenden Entscheidungsebene an die Ergebnisse der vorangegangenen nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 83, 182 ).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ), wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt (vgl. BVerfGE 31, 33 ; 46, 166 ; 60, 253 ; 79, 69 ; 116, 1 ).

    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ).

    Sie endet deshalb dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 103, 142 ; 116, 1 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BFH, 08.04.1976 - III R 161/73

    Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der

  • BVerwG, 08.06.2010 - 8 B 114.09

    Zuordnung eines Unternehmens zum Tätigkeitsbereich der Forstwirtschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2009 - 2 L 228/08

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BFH, 10.12.1976 - III R 172/72

    Datenverarbeitungsbetrieb - Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsgewerbe -

  • BFH, 20.02.2003 - III R 29/01

    Investitionszulage für Windenergieanlage

  • BFH, 25.06.1976 - III R 165/73

    Betrieb einer Kantine - Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsgewerbe

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen -

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 02.05.1980 - III R 130/78

    Baugewerbe - Verarbeitende Gewerbe - Systematisches Verzeichnis der

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

  • BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07

    Energiebesteuerung - Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei der Einordnung in

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

  • BFH, 07.03.2002 - III R 44/97

    InvZulG 1993: Erhöhte Zulage bei verarbeitendem Gewerbe

  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

  • BFH, 29.01.1991 - III R 55/89

    Anspruch auf Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für eine Maschine

  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 386/69

    Landschaftsgartenbaubetriebe - Betriebe des verarbeitenden Gewerbes - Baugewerbe

  • BFH, 26.02.1998 - III B 5/97

    Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn

  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 10.05.2007 - III R 54/04

    Keine Zuordnung eines landwirtschaftlichen Vertragsvermarkters zum verarbeitenden

  • BFH, 17.10.1973 - VIII R 149/71

    Investitionszulage - Verringerung - Festsetzung - Sprungklage - Anfechtungsklage

  • FG Sachsen, 06.07.2006 - 3 K 797/05

    Verarbeitendes Gewerbe im Sinne des InvZulG 1999; Unzutreffende statistische

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption im Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (BVerfGE 133, 168 ; vgl. BVerfGE 129, 1 ; 135, 126 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 138, 261 ; BVerfG, Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 -, www.bverfg.de, Rn. 121).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Sie widerspricht auch den Anforderungen aus Art. 6 EMRK, Art. 47 GRCh und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 78, 214 ; 84, 59 ; 129, 1 ; 149, 346 ; zu Art. 47 GRCh vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013, Kadi, C-584/10 P u.a., EU:C:2013:518, Rn. 119; Urteil vom 18. Juli 2015, Schindler, C-501/11, EU:C:2013:522, Rn. 36, 38; Urteil vom 18. Juni 2015, Ipatau, C-535/14, EU:C:2015:407, Rn. 42; Urteil vom 17. Dezember 2015, Imtech, C-300/14, EU:C:2015:825, Rn. 38; Urteil vom 18. Februar 2016, Bank Mellat, C-176/13, EU:C:2016:96, Rn. 109; Urteil vom 21. April 2016, Bank Saderat, C-200/13, EU:C:2016:284, Rn. 98; Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 47 GRCh Rn. 30; Eser/Kubiciel, in: Mayer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 47 GRCh Rn. 21; einschränkend EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech, C-425/08, Slg. 2009, I-10035, Rn. 62; Urteil vom 10. Juli 2014, Telefonica de Espana, C-295/12, EU:C:2014:2062, Rn. 55).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Die Überprüfung muss den Anforderungen an eine effektive gerichtliche Kontrolle genügen, wie sie auch durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert wird (vgl. dazu BVerfGE 129, 1 m.w.N.).

    So ist es ihm grundsätzlich unbenommen, gerade für komplexe Lebenssachverhalte Verfahrensstufungen vorzusehen, die zu einer verbindlichen Abschichtung des Sach- und Streitstoffes führen (vgl. BVerfGE 129, 1 ).

    Der Gesetzgeber darf allerdings keine Verfahrensgestaltung wählen, die den aus dem Eigentumsgrundrecht in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Anspruch des Bürgers auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegen Hoheitsakte, die in seine Rechte eingreifen, unzumutbar erschwert oder gar faktisch unmöglich macht (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 83, 182 ; 129, 1 ).

    Mit Art. 14 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar sind echte Verfahrensstufungen in Form bindender Vorentscheidungen, die durch den Angriff gegen die Endentscheidung nicht mehr oder nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können, allerdings nur, sofern - erstens - sich die Bindung einer Behörde an vorangehende Feststellungen oder Entscheidungen einer anderen Behörde hinreichend klar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt, - zweitens - gegen die mit Bindungswirkung ausgestattete Teil- oder Vorentscheidung ihrerseits effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht und - drittens - die Aufspaltung des Rechtsschutzes mit einer etwaigen Anfechtungslast gegenüber der Vorentscheidung für die Betroffenen klar erkennbar und nicht mit unzumutbaren Risiken und Lasten verbunden ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ).

    Die Anordnung der Bindung an Ergebnisse vorgelagerter Verfahrensstufen durch Gesetz ist für die Annahme einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung jedoch unverzichtbar (allgemein zu dieser Rechtsfigur vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ; 95, 1 sowie zum Gesetzesvorbehalt für echte Verfahrensstufungen BVerfGE 129, 1 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.10.2011 - 1 BvR 857/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79595
BVerfG, 18.10.2011 - 1 BvR 857/07 (https://dejure.org/2011,79595)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 1 BvR 857/07 (https://dejure.org/2011,79595)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 1 BvR 857/07 (https://dejure.org/2011,79595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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