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   BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82, 1 BvR 890/82   

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BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82, 1 BvR 890/82 (https://dejure.org/1983,304)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 1 BvR 866/82, 1 BvR 890/82 (https://dejure.org/1983,304)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 1 BvR 866/82, 1 BvR 890/82 (https://dejure.org/1983,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Anerkennung - Asylberechtigter - Auslieferungsverfahren

  • hjil.de PDF, S. 37 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 46
  • NJW 1983, 1721
  • DÖV 1983, 678
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
    a) Die Beschwerdeführer weisen zu Recht darauf hin, daß dem Betroffenen im Auslieferungsverfahren keine Beweislast hinsichtlich seiner politischen Verfolgung obliegt (BVerfGE 52, 391 (406)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung BVerfGE 52, 391 (400) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach § 45 Satz 2 des Ausländergesetzes ( AuslG ) die Asylentscheidung nach diesem Gesetz für das Auslieferungsverfahren nicht bindend ist.

    16 Abs. 2 Satz 2 GG wird in seiner Auswirkung auf die Verfahrensgestaltung dadurch hinreichend berücksichtigt, daß das Oberlandesgericht bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung alle ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen zu veranlassen hat (vgl. BVerfGE 52, 391 (407)).

    Eine solche Auslegung des § 29 Abs. 1 DAG folgt aus der verfassungsrechtlichen Pflicht, in der Verfahrensgestaltung auf einen bestmöglichen Schutz des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG hinzuwirken (vgl. BVerfGE 52, 391 (407 f.)).

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
    Es ist auch nicht ersichtlich, daß diese Vorwürfe nur fingiert wären, um aus politischen Gründen der Beschwerdeführer habhaft zu werden (zur insoweit ausnahmsweise notwendigen Überprüfung des Tatverdachts im Rahmen des Auslieferungsverfahrens vgl. BVerfGE 60, 348 (356 f.) m. w. N.).

    In der Entscheidung BVerfGE 60, 348 (358) wird ausgeführt, es sei verfassungsrechtlich unbedenklich, daß die Bindungswirkung der Entscheidung im Anerkennungsverfahren nicht für das Auslieferungsverfahren gelte.

    In der Entscheidung BVerfGE 60, 348 (358) ist allerdings ausdrücklich offengelassen worden, wie es zu beurteilen wäre, wenn eine rechtskräftige Anerkennung als Asylberechtigter vorläge.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
    Für diese Ausnahmefälle ist aber ein strenger Maßstab für die Prüfung begründet, weil verhindert werden soll, daß Ausländer nachträglich die Voraussetzungen des Asylrechts nur schaffen, um den Schutz dieses Rechts für eine kriminelle Tat zu erschleichen (BVerfGE 9, 174 (181); 38, 398 (402)).

    Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner jüngeren Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Spezialitätsgrundsatz, dessen Einhaltung die jugoslawischen Behörden im Falle der Beschwerdeführer nochmals ausdrücklich zugesichert haben, in Jugoslawien grundsätzlich beachtet wird (vgl. BVerfGE 38, 398 (403) und zahlreiche Beschlüsse des zuständigen Richterausschusses gemäß § 93a Abs. 3 BVerfGG ; anders noch BVerfGE 9, 174 (181 ff.)).

    Zwar umfaßt die rechtzeitig gegen einen Beschluß nach § 29 Abs. 1 DAG erhobene Verfassungsbeschwerde auch die ursprüngliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung (BVerfGE 9, 174 (178 f.)); dies gilt aber nicht umgekehrt.

  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 449/74

    Auslieferung II

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
    Der Bundesregierung sei - abgesehen von den beiden vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 38, 398 (403) genannten und später geheilten Fällen - nach wie vor kein Fall bekannt, in dem die jugoslawische Seite den Spezialitätsgrundsatz verletzt habe.

    Für diese Ausnahmefälle ist aber ein strenger Maßstab für die Prüfung begründet, weil verhindert werden soll, daß Ausländer nachträglich die Voraussetzungen des Asylrechts nur schaffen, um den Schutz dieses Rechts für eine kriminelle Tat zu erschleichen (BVerfGE 9, 174 (181); 38, 398 (402)).

    Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner jüngeren Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Spezialitätsgrundsatz, dessen Einhaltung die jugoslawischen Behörden im Falle der Beschwerdeführer nochmals ausdrücklich zugesichert haben, in Jugoslawien grundsätzlich beachtet wird (vgl. BVerfGE 38, 398 (403) und zahlreiche Beschlüsse des zuständigen Richterausschusses gemäß § 93a Abs. 3 BVerfGG ; anders noch BVerfGE 9, 174 (181 ff.)).

  • BGH, 19.02.1969 - 2 StR 612/68

    Grundsatz der reinen oder strikten Spezialität - Rechtshilfeverkehr mit der

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
    Daß der Grundsatz der Spezialität es insbesondere auch verbietet, strafbare Handlungen, für welche die Auslieferung nicht bewilligt ist, strafschärfend zu berücksichtigen, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. BGHSt 22, 318 (320); Vogler, GA 1978, S. 1 (2) m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 02.02.1978 - Ausl 3/77
    Auszug aus BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
    Die Frage, wie weit der Schutz des Spezialitätsgrundsatzes gerade unter derartigen Gesichtspunkten reichen kann, wird neuerdings in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil kontrovers erörtert (vgl. OLG Hamm, GA 1978, S. 18 f.; OLG Oldenburg, NJW 1978, S. 1120 (1121); OLG Hamburg, GA 1980, S. 31 (33); Franz, DVBl. 1978, S. 865 (869); Gusy, NJW 1978, S. 1717 (1719); Kimminich in Bonner Kommentar, 13. Lieferung 1964, Art. 16 Rdnr. 163; Vogler, GA 1978, S. 1 (3 f.)).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    aa) Das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht trifft deshalb von Amts wegen eine Aufklärungspflicht, die ebenfalls dem Schutzauftrag von Art. 1 Abs. 1 GG unterfällt; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; 140, 317 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Mag auch das traditionelle Verbot der Auslieferung politischer Straftäter sich heute nach Zweck, Voraussetzung und Rechtsfolge grundsätzlich vom Asyl für politisch Verfolgte unterscheiden (vgl. BVerfGE 60, 348 [359]; 64, 46 [62 f.]), so bleibt doch der sachliche Zusammenhang zwischen Asylrecht und Nichtauslieferung des politischen Straftäters weiterhin wirksam.
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