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   BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82   

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https://dejure.org/1986,132
BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82 (https://dejure.org/1986,132)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 1 BvR 872/82 (https://dejure.org/1986,132)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 1 BvR 872/82 (https://dejure.org/1986,132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GWB § 77 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenerstattung - Anwaltszwang - Verfassungsmäßigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 78
  • NJW 1987, 2569
  • MDR 1987, 555
  • BB 1987, 990
  • DB 1987, 1034
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Der Vorbehalt in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 enthält kein generelles Verbot jeder Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts in allen Berlin unmittelbar oder mittelbar berührenden Sachen (BVerfGE 20, 257 (266); 37, 57 (62)).

    Insbesondere steht er nicht Verfassungsbeschwerden gegen Hoheitsakte des Bundeskartellamts, das seinen Sitz in Berlin hat (§ 48 Abs. 1 GWB ), entgegen, und zwar auch dann nicht, wenn das Kammergericht gemäß § 62 Abs. 4 GWB über den Rechtsbehelf der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundeskartellamts entschieden hat (BVerfGE 20, 257 (267)).

    Die Funktion des Kammergerichts beruht insoweit auf Bundesrecht und berührt nicht in politisch bedeutsamer Weise die Landeshoheit Berlins, auch wenn es als Gericht des Landes Berlin tätig wird und daher Landesgewalt ausübt (BVerfGE 20, 257 (267 f.)).

    Ein prinzipieller Unterschied zu dem im Beschluß vom 11. Oktober 1966 (BVerfGE 20, 257 ) entschiedenen Sachverhalt ergibt sich nicht daraus, daß sich die Beschwerdeführerinnen ausschließlich gegen Kostenentscheidungen des Kammergerichts wenden.

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Auf diese Verfahrensregelungen hat das Bundesverfassungsgericht auch für das Verfassungsbeschwerde- Verfahren zurückgegriffen und den Grundsatz aufgestellt, daß eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung im allgemeinen unzulässig ist, wenn der Beschwerdeführer nicht (mehr) durch die Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur noch durch die Nebenentscheidung über die Kosten belastet wird (BVerfGE 33, 247 (256 ff.)).

    Für solche Fälle findet der genannte Grundsatz seine Rechtfertigung in der Erwägung, daß nicht allein wegen der Kostenentscheidung das Verfahren fortgesetzt und Überlegungen zur Hauptsache angestellt werden sollen (BVerfGE 33, 247 (261 f.) m. w. N.).

    In der Rechtsprechung ist bisher offen geblieben, ob in einem solchen Fall ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung besteht, auch wenn der Beschwerdeführer durch die Entscheidung zur Hauptsache nicht beschwert ist und diese nicht angreift (BVerfGE 33, 247 (256)).

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Insoweit genügt es aber, daß sowohl die Kartellbehörde als auch der Beschwerdeführer im Falle des Obsiegens einen Kostenerstattungsanspruch nicht zwingend, sondern nur nach Maßgabe einer Billigkeitsentscheidung erhalten und sich damit beide in einer vergleichbaren Kostensituation befinden (vgl. BVerfGE 35, 283 (295)).

    Damit wäre dem aus dem Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsgebot folgenden Grundsatz, daß für die Verfahrensbeteiligten eine vergleichbare Kostensituation geschaffen und das Risiko am Verfahrensausgang gleichmäßig verteilt werden soll (vgl. BVerfGE 35, 283 (289); 52, 131 (144)), nicht genügt.

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Für den letzteren Fall steht aber die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit jeher außer Frage (vgl. etwa BVerfGE 15, 214 (217 f.); 22, 254 (258); 27, 175 (178)).

    Daß die unterlegene Partei die Verfahrenskosten tragen und dem obsiegenden Teil seine Kosten erstatten soll, ist zwar - jedenfalls in kontradiktorisch ausgestalteten Verfahren, in denen eine Partei eine Verletzung in ihren Rechten durch die Gegenpartei geltend macht - naheliegend (vgl. BVerfGE 22, 254 (264); 27, 175 (178)); dieser Grundsatz ist auch in verschiedenen Verfahrensordnungen verwirklicht (§ 91 ZPO , § 154 Abs. 1 , § 162 VwGO , § 135 Abs. 1 , § 139 FGO ).

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Für den letzteren Fall steht aber die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit jeher außer Frage (vgl. etwa BVerfGE 15, 214 (217 f.); 22, 254 (258); 27, 175 (178)).

    Daß die unterlegene Partei die Verfahrenskosten tragen und dem obsiegenden Teil seine Kosten erstatten soll, ist zwar - jedenfalls in kontradiktorisch ausgestalteten Verfahren, in denen eine Partei eine Verletzung in ihren Rechten durch die Gegenpartei geltend macht - naheliegend (vgl. BVerfGE 22, 254 (264); 27, 175 (178)); dieser Grundsatz ist auch in verschiedenen Verfahrensordnungen verwirklicht (§ 91 ZPO , § 154 Abs. 1 , § 162 VwGO , § 135 Abs. 1 , § 139 FGO ).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Damit wäre dem aus dem Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsgebot folgenden Grundsatz, daß für die Verfahrensbeteiligten eine vergleichbare Kostensituation geschaffen und das Risiko am Verfahrensausgang gleichmäßig verteilt werden soll (vgl. BVerfGE 35, 283 (289); 52, 131 (144)), nicht genügt.
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Entsprechendes hat das Bundesverfassungsgericht bereits für das Verhältnis der Arbeitsgerichtsprozesse zu den allgemeinen Zivilprozessen ausgesprochen (vgl. BVerfGE 31, 306 (308)).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren bedeutet dies, daß eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer nicht ausreicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Überprüfung der gesamten Gerichtsentscheidung zu begründen (BVerfGE, a.a.O., S. 256; BVerfGE 39, 276 (292)).
  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Der Vorbehalt in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 enthält kein generelles Verbot jeder Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts in allen Berlin unmittelbar oder mittelbar berührenden Sachen (BVerfGE 20, 257 (266); 37, 57 (62)).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82
    Für den letzteren Fall steht aber die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit jeher außer Frage (vgl. etwa BVerfGE 15, 214 (217 f.); 22, 254 (258); 27, 175 (178)).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Anderenfalls wäre der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft, denn der Betroffene hätte keine Möglichkeit, sich gegen eine selbständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/05 -, juris, Rn. 11 und vom 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -, juris, Rn. 9; vgl. ferner VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 43/03 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Es gibt auch - trotz Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - keine verfassungsrechtliche Pflicht, in jeder Hinsicht eine Kostenerstattung vorzusehen (vgl. BVerfGE 31, 306 [256]; 74, 78 [92]).

    Eine verfassungskonforme Handhabung des § 72 VwGO in Verb. mit § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG verlangt, daß die Ausgangsbehörde einen Widerspruchsführer, der eine Verletzung in seinen Rechten geltend macht und im Widerspruchsverfahren "obsiegt" hätte, nicht ohne tragfähigen Grund um den zu erwartenden Kostenausspruch bringt (vgl. auch BVerfGE 74, 78 [94]).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines

    Der angefochtene Beschluss verletzt weder diesen Grundsatz (vgl. BVerfGE 74, 78, 94 f.) noch das ebenfalls auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit (vgl. BVerfGE 65, 76, 91).
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