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   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00   

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https://dejure.org/2004,549
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 (https://dejure.org/2004,549)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 (https://dejure.org/2004,549)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 88/00 (https://dejure.org/2004,549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg"

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg" ; Aufnahme in den Krankenhausplan als Voraussetzung für eine Investitionsförderung nach §§ 8 ff. ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; HmbKHG § 17 Abs. 2; ; HmbKHG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHG § 6 Abs. 1, 4; GG Art. 12 Abs. 1
    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Bundeslandes; Begriffe der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 39
  • NJW 2004, 1648
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
  • NZS 2004, 420
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Die Rechtsprechung qualifiziert die Aufstellung des Krankenhausbedarfsplans als eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkungen nach außen (vgl. BVerwGE 72, 38 ).

    Soweit die Zahl der in diesen Krankenhäusern vorhandenen Betten den Bedarf übersteigt, ergibt sich auf der zweiten Entscheidungsstufe die Notwendigkeit einer Auswahl zwischen den in Betracht kommenden Krankenhäusern (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11; BVerwGE 72, 38 ).

    Für die Frage, welches von mehreren Krankenhäusern den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Überprüfung, ob sich die im Krankenhausbedarfsplan festgelegten Ziele im Rahmen der Gesetze gehalten haben und ob die öffentlichen und privaten Interessen gerecht gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. BVerwGE 72, 38 ).

    (1) Die Trägervielfalt wird auch vom Bundesverwaltungsgericht als wesentlicher Gesichtspunkt bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern angesehen (vgl. BVerwGE 72, 38 ; Urteil vom 14. November 1985, Buchholz 451.74 KHG § 8 Nr. 8).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme in den Krankenhausplan sind so schwerwiegend, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Aufnahme begehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung den Vorrang verdienen können (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

    Diese Auslegung des Merkmals der Bedarfsgerechtigkeit wird den Aufforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG gerecht (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat der Berücksichtigung dieses Grundsatzes im Zusammenhang mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Berufsfreiheit durch die nach dem Krankenhausplanungsrecht erforderliche Auswahlentscheidung besondere Bedeutung beigemessen (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass der Grundsatz, niemand könne in eigener Sache Richter sein, zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört (vgl. BVerfGE 3, 377 ).

    Es ist der Behörde durch Verfassungsrecht grundsätzlich nicht untersagt, in eigener Sache zu entscheiden (vgl. BVerfGE 3, 377 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Vor allem aber sind die Entscheidungen der zuständigen Behörde hinsichtlich Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1985, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8); die Auswahlentscheidung unterliegt jedenfalls hinsichtlich der Ermessensfehler gerichtlicher Überprüfung (vgl. zum Gebot effektiven Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Aufnahme in den Krankenhausplan Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfasungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Zu differenzieren ist dabei nach den im Krankenhausplan vorgesehenen Leistungs- oder Versorgungsstufen der Grund- und Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung (vgl ua BVerfG vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648, 1649 = juris RdNr 34 f; BVerwG vom 16.1.1986 - 3 C 37.83 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9 S 92 = juris RdNr 66; Dettling/Würtenberger in Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht 2. Aufl 2018, § 1 KHG RdNr 229 f; Szabados in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl 2018, § 8 KHG RdNr 6) .
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Der grundrechtlich gewährleisteten Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) wird dadurch entsprochen, dass die anderen Krankenhäuser eine Chance auf Aufnahme in den Krankenhausplan haben und im Fall der Bedarfsdeckung die Rechtsstellung eines Plankrankenhauses bei Aufnahme eines Neubewerbers wieder zur Disposition steht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1648, 1649; NVwZ 2009, 977, 978).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Ist das Angebot jedoch größer als der Bedarf, ist das Krankenhaus also nur neben anderen geeignet, den Bedarf zu befriedigen, so hat die Behörde auszuwählen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KHG; vgl. Urteile vom 26. März 1981 a.a.O. S. 105 f. bzw. S. 17, vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 51, 52 ff. bzw. S. 58 f., 59 f., vom 14. November 1985 a.a.O. S. 76 ff. und vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 104 ff., 107; Beschluss vom 31. Mai 2000 - BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5; vgl. noch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).

    Eine solche Vorzugsstellung ist im Gegenteil mit dem Krankenhausplanungsrecht unvereinbar, würde sie doch die hergebrachte Krankenhauslandschaft zementieren und Neubewerbern jede Aussicht auf Marktzugang nehmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).

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