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BVerfG, 15.10.1980 - 1 BvR 888/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.01.1981 - VI R 214/77
Eheschließung - Veranlagung - Veranlagungszeitraum - Ehegatte
Der Gesichtspunkt der Vereinfachung der Gesetze, insbesondere der Steuergesetze, ermöglichte es dem Gesetzgeber auch, vom Stichtagsprinzip auszugehen und dabei besonders liegende Fälle, in denen Steuerpflichtige etwa wie im Streitfall die Kläger erst gegen Ende des Veranlagungszeitraums geheiratet haben, unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu auch den Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1980 1 BvR 888/80, HFR 1981, 25, mit weiteren Nachweisen). - FG Nürnberg, 25.04.2007 - III 282/06
Notwendigkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheides wegen eines …
Die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einerseits und des Betriebsaufgabegewinns andererseits berücksichtigt sachgerecht die möglichen, unterschiedlichen Lebenssachverhalte und begegnet ebenso wie das Stichtagsprinzip (vgl. zum Stichtagsprinzip BVerfG-Beschluss vom 15.10.1980 1 BvR 888/80, HFR 1981, 25) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.