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   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99   

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BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99 (https://dejure.org/2004,35)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99 (https://dejure.org/2004,35)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 (https://dejure.org/2004,35)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 274
  • NJW 2004, 2297 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 846
  • NZV 2004, 508 (Ls.)
  • WM 2004, 997
  • DVBl 2004, 705
 
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Wird zitiert von ... (601)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Der Gesetzgeber verpflichtet dann den Bürger nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten, gibt ihm aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 m.w.N.).

    Dabei nimmt die steuerliche Lenkung in Kauf, dass das Lenkungsziel nicht verlässlich erreicht wird, ist also ein Instrument zur Annäherung an ein Ziel (BVerfGE 98, 106 ).

    Sie wird unabhängig von einer individuellen Gegenleistung erhoben und erbringt einen Ertrag zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    Diese sind aber auf Überwälzung auf den Verbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

    a) Verbrauchsteuern schöpfen die in der Einkommens- und Vermögensverwendung zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit des Konsumenten ab (vgl. BVerfGE 98, 106 ).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Schafft der Gesetzgeber durch die gezielte Höherbelastung steuerlicher Verbrauchstatbestände einen Anreiz dafür, ein ökologisch unerwünschtes Verhalten einzuschränken, ist er durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehindert, besonders problematischen Wettbewerbssituationen durch Subventionen an die davon betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319 ).

    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).

    Eine - möglicherweise verfassungswidrige - Einengung der Dispositionsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers könnte allenfalls angenommen werden, wenn Zweckbindungen in unvertretbarem Ausmaß stattfänden (vgl. BVerfGE 93, 319 ).

    Sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte stehen dem Gesetzgeber jedoch in weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Insoweit genügt die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinne, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Preiserhöhung, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann (vgl. BVerfGE 31, 8 ).

    Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

    Denn die Verbrauchsteuer ist ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ).

    Sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte stehen dem Gesetzgeber jedoch in weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Bei indirekten Steuern ist nicht nur dem Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung des Steuerschuldners durch gleichheitsgerechte Ausformung des Belastungsgrundes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

    Denn die Verbrauchsteuer ist ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 60/83
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Letztlich lässt sich die tatsächliche Belastung der Beschwerdeführerinnen durch die Strom- und die Mineralölsteuer nicht bestimmen, weil der Markt mit seinen Über- und Weiterwälzungsmöglichkeiten jegliche Feststellung des "final resting place" der Steuerlast praktisch unmöglich macht (vgl. BFHE 141, 369 ; vgl. auch Schmölders/Hansmeyer, Allgemeine Steuerlehre, 5. Aufl. 1980, S. 222).

    Es gibt keinen Rechtssatz, der das Anknüpfen einer Verbrauchsteuer an ein Produktionsmittel verbietet (vgl. BFHE 141, 369 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse des Vorprüfungsausschusses vom 17. September 1985 - 1 BvR 1261/84 -, Information StW 1985, S. 575, und vom 17. September 1985 - 1 BvR 1260/84 -, DStZ/E 1985, S. 334; vgl. auch BFHE 164, 148 sowie Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetzes 1981, BTDrucks 9/167, S. 6).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist jedoch dann berührt, wenn Normen, die zwar die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dann im Einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).

    Die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in der Zukunft rentabel betrieben werden kann, fällt nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 77, 84 ; 81, 208 ; 105, 252 ).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
    Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

    Denn die Verbrauchsteuer ist ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • FG Hamburg, 28.02.2000 - IV 179/99

    Verfassungsmäßigkeit der ökosteuer

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 100/89

    Branntweinmonopol; kein Branntweinlager für branntweinhaltige Pralinen

  • BVerfG, 17.09.1985 - 1 BvR 1261/84
  • BVerfG, 17.09.1985 - 1 BvR 1260/84
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).

    Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.a aa).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Zweckbindungen des Aufkommens aus einer Steuer sind allerdings grundsätzlich zulässig, es handelt sich dann um sogenannte Zwecksteuern (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 49, 343 ; 110, 274 ).

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ; 138, 136 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 905/00   

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https://dejure.org/2004,89850
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 905/00 (https://dejure.org/2004,89850)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00 (https://dejure.org/2004,89850)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 (https://dejure.org/2004,89850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,89850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 - GRUR-RR 2011, 217; Urt. v. 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 u.a. -, BVerfGE 106, 175 und v. 20.04.2002 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274).

    Denn Schließungen treffen alle Eltern von schulpflichtigen Kindern ungeachtet ihrer beruflichen Betätigung (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium BVerfG, Urt. v. 20.04.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20

    Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der

    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 - GRUR-RR 2011, 217; Urt. v. 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 u.a. -, BVerfGE 106, 175 und v. 20.04.2002 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274).

    Denn Schließungen treffen alle Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern ungeachtet ihrer beruflichen Betätigung (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium BVerfG, Urt. v. 20.04.2002, a.a.O.).

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