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   BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 922/03   

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https://dejure.org/2003,6021
BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 922/03 (https://dejure.org/2003,6021)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2003 - 1 BvR 922/03 (https://dejure.org/2003,6021)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 922/03 (https://dejure.org/2003,6021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 172
  • ZMR 2003, 729
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 922/03
    Dies aber wäre nach dem Grundsatz der Subsidiarität Voraussetzung einer zulässigen Verfassungsbeschwerde gewesen (vgl. BVerfGE 81, 22 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 922/03
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 922/03
    Nur nach Vorlage ärztlicher Zeugnisse, die eine Gesundheitsgefährdung durch die Räumungsvollstreckung nicht als fern liegend erscheinen lassen, sind die Gerichte zur Vermeidung schwer wiegender Grundrechtsbeeinträchtigungen gehalten, alle Erkenntnismittel auszuschöpfen, um überprüfen zu können, ob die behaupteten Gefahren bestehen (vgl. BVerfGE 52, 214 ).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Um dieser Obliegenheit gerecht zu werden, wird dem Beschwerdeführer neben der Wahrnehmung der prozessualen Verfahrensrechte (Rüge von Verfahrensmängeln, Stellung von Anträgen) insbesondere abverlangt, die entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig und substantiiert vorzutragen (vgl. BVerfGE 66, 337, 364; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 922/03 -, BVerfGK 1, 172, 173) und zwar unabhängig davon, ob das Verfahren dem Beibringungs- oder dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt (BVerfGE 79, 174, 190).
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