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   BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91   

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https://dejure.org/1996,3146
BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91 (https://dejure.org/1996,3146)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.1996 - 1 BvR 927/91 (https://dejure.org/1996,3146)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 (https://dejure.org/1996,3146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 93a Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Frage des Ergehens eines zivilprozessualen Unterlassungsgebots nach § 888 Zivilprozessordnung (ZPO) ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Unternehmers für Urheberrechtsverstoß eines Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2567
  • ZUM 1996, 673
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91
    Denn das rechtsstaatliche Verschuldensprinzip verlangt nur, daß keine strafähnlichen Sanktionen ohne Verschulden verhängt werden (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] ; 84, 82 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91
    Ob im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr vorlag oder nicht, ist grundsätzlich eine Frage der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts (hier: § 97 Abs. 1 UrhG) und damit der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91
    Denn das rechtsstaatliche Verschuldensprinzip verlangt nur, daß keine strafähnlichen Sanktionen ohne Verschulden verhängt werden (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] ; 84, 82 ).
  • RG, 25.01.1927 - II 210/26

    Zulässigkeit des Rechtswegs; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91
    Daher muß es genügen, wenn dem Unternehmen nur der nach außen tretende Wettbewerbs- bzw. Urheberrechtsverstoß untersagt wird und es dem Unternehmer überlassen bleibt, die nach Lage der Dinge erforderlichen und zumutbaren internen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl. 1995, § 13 UWG Rn. 72; RGZ 116, 28 ).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Die Haftungserweiterung ist gerechtfertigt, weil der Rechtsverstoß aus der Risikosphäre des Unternehmers stammt und der Unternehmer das Risiko weiterer Rechtsverstöße verringern kann (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2567).
  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2016 - 6 O 175/16

    Staat haftet für Urheberrechtsverletzungen eines Lehrer bei Gestaltung der

    Bezüglich einer entsprechenden Unterlassungsverfügung hat das BVerfG entschieden, dass § 99 nicht gegen den Grundsatz "nulla poena sine culpa" verstößt (BVerfG NJW 1996, 2567 [BVerfG 28.05.1996 - 1 BvR 927/91] ).
  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 19/19

    Schadensersatz wegen rechtswidriger öffentlicher Wiedergabe eines geschützten

    Die Haftungserweiterung ist gerechtfertigt, weil der Rechtsverstoß aus der Risikosphäre des Unternehmers stammt und der Unternehmer das Risiko weiterer Rechtsverstöße verringern kann (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2567).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Dabei überlässt es der Gesetzgeber sowohl nach § 74 Abs. 1 Satz 1 als auch nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG dem einzelnen Beförderungsunternehmer, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln er seinen Pflichten nachkommt (zur hinreichenden Bestimmtheit von nicht weiter umschriebenen Unterlassungspflichten vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 unter II.2.a).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zivilrechtlichen Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, auf die sich die Klägerin in der Revisionsverhandlung berufen hat, das rechtsstaatliche Schuldprinzip bei der Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft anzuwenden ist, beruht dies auf deren auch strafähnlicher Wirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 zu § 888 ZPO).

  • OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07

    Beauftragtenhaftung des Merchants für Affiliates

    Eine solche Unterlassungshaftung ohne eigenes vorheriges Verschulden ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 1996, 2567), denn wer viele Hilfspersonen einschaltet und davon profitiert, muss umgekehrt auch die damit verbundenen Risiken, die in seinem Geschäftsbereich begründet sind, tragen (vgl. auch BGH GRUR 2007, 995 zu Rz. 12 - Schuldnachfolge).
  • OLG Hamm, 29.10.2020 - 4 U 20/19
    Die Haftungserweiterung ist gerechtfertigt, weil der Rechtsverstoß aus der Risikosphäre des Unternehmers stammt und der Unternehmer das Risiko weiterer Rechtsverstöße verringern kann (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2567).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    "Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zivilrechtlichen Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, auf die sich die Klägerin in der Revisionsverhandlung berufen hat, das rechtsstaatliche Schuldprinzip bei der Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft anzuwenden ist, beruht dies auf deren auch strafähnlicher Wirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 zu § 888 ZPO).
  • VG Würzburg, 17.01.2024 - W 3 S 23.1174

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, überwiegend offene

    Hiergegen bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken (zur hinreichenden Bestimmtheit von nicht weiter umschriebenen Unterlassungspflichten in zivilprozessualen Unterlassungsverfügungen vgl. BVerfG, B.v. 28.5.1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 unter II.2.a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 29.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    "Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zivilrechtlichen Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, auf die sich die Klägerin in der Revisionsverhandlung berufen hat, das rechtsstaatliche Schuldprinzip bei der Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft anzuwenden ist, beruht dies auf deren auch strafähnlicher Wirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 zu § 888 ZPO).
  • OLG München, 27.11.2019 - 17 W 1431/19
    es dem Unternehmer überlassen bleibe, die nach Lage der Dinge erforderlichen und zumutbaren internen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen (BVerfG Beschluss vom 28.05.1996 - 1 BvR 927/91).
  • LG Stuttgart, 05.12.2019 - 11 O 436/19
  • LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 580/05

    Zulässigkeit der Behauptung einer Patentverletzung durch Druckplatten mit der

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 1 O 32/20
  • LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14

    Mauerentfeuchtungsgeräte - Wettbewerbsverstoß: Zuwiderhandlungen des Beauftragten

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 1 O 3/19
  • LG Berlin, 23.03.2007 - 96 O 144/06
  • LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 498/05

    Anspruch eines Patentinhabers auf Untersagung der Behauptung einer

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