Rechtsprechung
BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- openjur.de
§ 1612b BGB; Art. 3 Abs. 1 GG
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 1361 BGB, § 1570 BGB, § 1606 Abs 3 S 2 BGB vom 21.12.2007
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b BGB (F:21-12-2007) auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts - zur Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 1361 BGB, § 1570 BGB, § 1606 Abs 3 S 2 BGB vom 21.12.2007
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b BGB (F:21-12-2007) auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts - zur Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und ... - IWW
- Wolters Kluwer
Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt gem. § 1612b BGB; Grundsatz der Gleichwertigkeit des Betreuungs- und Barunterhalts nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB; Umfang der Zuweisung von Kindergeld an eine Familie
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b BGB (F:21-12-2007) auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts - zur Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b BGB (F:21-12-2007) auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts - zur Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und ...
- fr-blog.com
Berücksichtigung Kindergeldanteil beim Ehegattenunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt gem. § 1612b BGB; Grundsatz der Gleichwertigkeit des Betreuungs- und Barunterhalts nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB; Umfang der Zuweisung von Kindergeld an eine Familie
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig
- beck-blog (Kurzinformation)
Neuregelung der Anrechnung des Kindergeldes nicht verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergelds auf Kindesunterhalt bei Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kindergeldanrechnung bei nachrangigem Ehegattenunterhalt
- blogspot.com (Kurzinformation)
Kindergeldanrechnung nach § 1612 b BGB belastet den Unterhaltspflichtigen nicht grundrechtswidrig
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Kindergeldanrechnung bei nachrangigem Ehegattenunterhalt (BVerfG)
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Kindergeld gehört den Kindern - nicht den Eltern
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig
- 123recht.net (Pressemeldung)
Neues Unterhaltsrecht kann auch zu höherem Elternunterhalt führen // Bundesverfassungsgericht billigt Neuregelung zum Kindergeld
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes verfassungsgemäß
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes verfassungsgemäß
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- AG Solingen, 25.01.2008 - 37 F 334/07
- OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 7 UF 33/08
- BGH, 24.06.2009 - XII ZR 161/08
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 7 UF 33/08
- BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Papierfundstellen
- BVerfGK 19, 11
- NJW 2011, 3215
- FamRZ 2011, 1490
- DÖV 2011, 857
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Dies wurde lediglich durch § 1612b Abs. 5 BGB a.F. eingeschränkt, dessen Verfassungskonformität das Bundesverfassungsgericht bestätigte (vgl. BVerfGE 108, 52 ff.).Mit der Neuregelung des § 1612b BGB hat der Gesetzgeber auf die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9. April 2003 (BVerfGE 108, 52 ) ausgesprochene Forderung nach Normenklarheit und Harmonisierung des Unterhaltsrechts mit anderen Gesetzen reagiert.
Der Gesetzgeber ist bei der Wahrnehmung der ihm durch Art. 6 Abs. 1 GG vorgegebenen Aufgabe, Familien zu fördern und für einen Familienleistungsausgleich zu sorgen, in der Gestaltung, in welchem Umfang und in welcher Weise er dies umsetzt, grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 108, 52 ).
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet ihm allerdings, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 108, 52 ).
Bei der Zuweisung von Kindergeld an eine Familie hat der Gesetzgeber zu beachten, dass Eltern ihrem Kind im Rahmen ihrer umfassenden Verantwortung nach Art. 6 Abs. 2 GG zum einen Sachleistungen schulden, die den wirtschaftlichen Bedarf des Kindes decken, zum anderen schulden sie auch Betreuungs- und Erziehungsleistungen (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 108, 52 ).
Wie sie diese Pflichten wahrnehmen und untereinander aufteilen, liegt grundsätzlich in der gleichberechtigten Entscheidung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 99, 216 ; 105, 1 ; 108, 52 ).
Widmet sich ein Elternteil der Kinderbetreuung, während der andere für den Barunterhalt des Kindes aufkommt, sind beide dem Kind in Erfüllung der Elternverantwortung erbrachten Leistungen gleichwertig (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 84 ; 105, 1 ; 108, 52 ).
Mit der Betreuung des Kindes beziehungsweise der Zahlung des Barunterhalts erfüllen die Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich jeweils in vollem Umfang (vgl. BVerfGE 108, 52 ).
Dadurch verblieb dem Barunterhaltspflichtigen der auf ihn entfallende Kindergeldanteil zur eigenen Verwendung (vgl. BVerfGE 108, 52 ; BGH…, Urteil vom 16. April 1997 - XII ZR 233/95 -, FamRZ 1997, S. 806 ).
aa) Der Gesetzgeber hat mit der Unterhaltsrechtsreform auf die seitens des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 108, 52 ) geäußerte Kritik mangelnder Normenklarheit sowohl im Hinblick auf die unterhaltsrechtlichen Vorschriften an sich als auch im Hinblick auf ihre Verflechtung mit anderen Gesetzen reagiert (…vgl. BTDrucks 16/1830, S. 28 f.).
Diese Folgerung entspricht zwar möglicherweise der Gesetzeslage vor der Unterhaltsrechtsreform, auf deren Grundlage das Bundesverfassungsgericht die begrenzte Anrechnung von Kindergeld gemäß § 1612b Abs. 5 BGB a.F. für verfassungsgemäß erklärt hat (vgl. BVerfGE 108, 52 ff.).
- BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass Kindergeld zum Einkommen volljähriger Kinder zähle und diese daher gegen ihre Eltern einen unterhaltsrechtlichen Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes oder auf Verrechnung mit erbrachten Naturalleistungen hätten (vgl. BGHZ 164, 375 ).Eine Ausnahme machte er später für das von beziehungsweise für volljährige Kinder bezogene Kindergeld, das er in voller Höhe als deren eigenes Einkommen auf deren Unterhaltsbedarf anrechnete (vgl. BGHZ 164, 375 ff.; 176, 150 ).
Da nach dieser Rechtsprechung Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf volljähriger Kinder angerechnet und damit deren Einkommen zugewiesen wurde (vgl. BGHZ 164, 375 ff.; BGHZ 176, 150 ), folgt aus der Bezugnahme auf diese Rechtsprechung ebenfalls, dass der Gesetzgeber das Kindergeld nun dem Einkommen des Kindes zuweisen wollte.
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Bei der Zuweisung von Kindergeld an eine Familie hat der Gesetzgeber zu beachten, dass Eltern ihrem Kind im Rahmen ihrer umfassenden Verantwortung nach Art. 6 Abs. 2 GG zum einen Sachleistungen schulden, die den wirtschaftlichen Bedarf des Kindes decken, zum anderen schulden sie auch Betreuungs- und Erziehungsleistungen (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 108, 52 ).Wie sie diese Pflichten wahrnehmen und untereinander aufteilen, liegt grundsätzlich in der gleichberechtigten Entscheidung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 99, 216 ; 105, 1 ; 108, 52 ).
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Wie sie diese Pflichten wahrnehmen und untereinander aufteilen, liegt grundsätzlich in der gleichberechtigten Entscheidung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 99, 216 ; 105, 1 ; 108, 52 ).Widmet sich ein Elternteil der Kinderbetreuung, während der andere für den Barunterhalt des Kindes aufkommt, sind beide dem Kind in Erfüllung der Elternverantwortung erbrachten Leistungen gleichwertig (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 84 ; 105, 1 ; 108, 52 ).
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Seit der Unterhaltsrechtsreform von 2007 versteht der Bundesgerichtshof § 1612b BGB n.F., von dessen Verfassungskonformität er ausgeht, aufgrund des seiner Ansicht nach klaren Wortlauts des Gesetzes und des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers dahin, dass Kindergeld nunmehr stets Einkommen auch des minderjährigen Kindes darstelle und daher vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor der Ermittlung geschuldeten Ehegattenunterhalts nicht mehr der Tabellenbetrag, sondern nur noch der Zahlbetrag an Kindesunterhalt abzusetzen sei (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 -, FamRZ 2009, S. 1300 ).Damit hat er die gemäß § 1612b BGB n.F. anzuwendende Berechnungsmethode vorgegeben, nach der der Bundesgerichtshof folgerichtig davon ausgeht, dass vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor der Ermittlung nach § 1609 Nr. 2 BGB nachrangigen Unterhalts lediglich der Zahlbetrag an Kindesunterhalt abzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 -, FamRZ 2009, S. 1300 ).
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05
Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
Eine Ausnahme machte er später für das von beziehungsweise für volljährige Kinder bezogene Kindergeld, das er in voller Höhe als deren eigenes Einkommen auf deren Unterhaltsbedarf anrechnete (vgl. BGHZ 164, 375 ff.; 176, 150 ).Da nach dieser Rechtsprechung Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf volljähriger Kinder angerechnet und damit deren Einkommen zugewiesen wurde (vgl. BGHZ 164, 375 ff.; BGHZ 176, 150 ), folgt aus der Bezugnahme auf diese Rechtsprechung ebenfalls, dass der Gesetzgeber das Kindergeld nun dem Einkommen des Kindes zuweisen wollte.
- BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
a) Der Bundesgerichtshof ging auf der Grundlage des § 1612b BGB a.F. davon aus, dass Kindergeld Einkommen der Eltern darstelle und zur Ermittlung geschuldeten Ehegattenunterhalts vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Tabellenbeträge geschuldeten Kindesunterhalts abzusetzen seien (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1997 - XII ZR 233/95 -, FamRZ 1997, S. 806 ; BGHZ 161, 124 ff.).Dadurch verblieb dem Barunterhaltspflichtigen der auf ihn entfallende Kindergeldanteil zur eigenen Verwendung (vgl. BVerfGE 108, 52 ; BGH, Urteil vom 16. April 1997 - XII ZR 233/95 -, FamRZ 1997, S. 806 ).
- BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51
Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
- BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10
bb) Dem entspricht der Wille des Gesetzgebers, der zum Verständnis einer Norm ergänzend heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 113, 88 ; 122, 248 ). - BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52
Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter …
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BGH, 24.06.2009 - XII ZR 161/08
Höhe des vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzugsfähigen Betrags des …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02
Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines …
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
Der Kläger verfügt über Einkünfte, die auch im Rahmen der Leistungsfähigkeit nach Abzug des um das hälftige Kindergeld herabgesetzten Mindestunterhalts für beide Kinder (…vgl. insoweit Senatsurteile vom 2. Juni 2010 - XII ZR 160/08 - FamRZ 2010, 1318 Rn. 28 f. …und vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300 Rn. 48 ff.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2011, 1490 Rn. 32 ff.) den Mindestbetrag seines angemessenen Selbstbehalts, der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bis Ende 2010 mit 1.000 EUR bemessen wurde und seitdem 1.050 EUR beträgt (vgl. insoweit Senatsurteil BGHZ 166, 351 = FamRZ 2006, 683, 684 f.), übersteigen. - BFH, 08.11.2017 - III R 2/16
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines …
Denn der Gesetzgeber selbst geht in § 1606 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches von der Gleichwertigkeit der Unterhaltsleistung durch Zahlung von Geldbeträgen und der durch persönliche Betreuung aus (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75, BVerfGE 45, 104, BStBl II 1977, 526, unter C.IV., m.w.N., und vom 14. Juli 2011 1 BvR 932/10, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 3215, Rz 34, m.w.N.). - OLG Koblenz, 08.03.2017 - 13 UF 401/16
Kindesunterhalt: Anrechnung der Kinderzulage von EU-Beamten auf den …
Mit der Betreuung des Kindes beziehungsweise der Zahlung des Barunterhalts erfüllen die Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich jeweils gleichwertig in vollem Umfang (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1490 m.w.Nw.).Dadurch verblieb dem Barunterhaltspflichtigen der auf ihn entfallende Kindergeldanteil zur eigenen Verwendung (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1490 m.w.Nw.).
Da ein Unterhaltsanspruch ermittelt wird, indem vom Barbedarf des Unterhaltsberechtigten dessen eigene Einkünfte abgesetzt werden, ergibt sich aus dieser Formulierung, dass der Gesetzgeber das Kindergeld dem Einkommen des Kindes zugewiesen hat (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1490).
Aus der Bezugnahme darauf folgt, dass Gesetzgeber das Kindergeld nun auch bei minderjährigen Kindern bedarfsmindernd deren Einkommen zuweisen wollte, und zwar aufgrund der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt je hälftig zugunsten beider Elternteile (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1490).
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 12 S 870/15
Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme (hier: Heimerziehung) in Höhe des gewährten …
Es steht wirtschaftlich dem Kind zu und ist kein unterhaltsrechtliches Einkommen der Eltern (BVerfG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 BvR 932/10 - NJW 2011, 3215; BVerwG, Urteil vom 12.05.2011 - 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386; BT-Drs. 16/1830, S. 28 ff. zu Nummer 19;… Reinken in: BeckOK-BGB, Stand 01.08.2016, BGB § 1612b Rn. 4). - BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - 3 Ta 1494/14
Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren - Kindergeld - Einzelfallentscheidung
Dies folgt aus der mit § 1612b BGB verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung, wonach kein Elternteil den auf ihn entfallenden Kindergeldanteil für eigene Zwecke nutzen darf, sondern ausschließlich für den Unterhalt des Kindes verwenden muss (vgl. zum Gesetzeszweck des § 1612b BGB auch BVerfG 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 -, NJW 2011, 3215).Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber indessen zur Umsetzung einer sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Forderung die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kindergeldes in § 1612 b BGB nF neu konzipiert und durch die Neuregelung zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 - Rn. 10, 19, BeckRS 2011, 53176) (so insgesamt OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690).
Denn neben der zur Anrechnung gelangenden und für den Barunterhalt des Kindes einzusetzenden Hälfte des Kindergeldes soll die weitere Hälfte des Kindergeldes den betreuenden Elternteil nach der gesetzgeberischen Intention bei der Erbringung seiner Betreuungsleistung unterstützen (vgl. auch BVerfG 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 - Rn. 20, BeckRS 2011, 53176).
Da das Kindergeld beide Elternteile, also den barunterhaltspflichtigen ebenso wie den betreuenden Elternteil entlasten soll, ist es jeweils zur Hälfte für den Bar- und den Betreuungsunterhalt des Kindes zu verwenden (…vgl. BT - Drucks 16/1830, S. 30) (so BVerfG 14. Juli 2011- 1 BvR 932/10 - Rn. 37, aaO).
Dabei kann in Anbetracht der Orientierung der Höhe des Kindergeldes am Existenzminimum des Kindes davon ausgegangen werden, dass der Bezugsberechtigte das Kindergeld auch tatsächlich für die Bedürfnisse seines Kindes verwendet (vgl. BVerfG 14. Juli 2011- 1 BvR 932/10 - Rn. 48, aaO).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 203/20
Dürrehilfe; Gleichheitssatz
Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Normgebers, zu entscheiden, welche Merkmale er bei dem Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.07.2011 - 1 BvR 932/10 -, juris Rn. 33).3 Abs. 1 GG verbietet dem Normgeber aber einerseits, Sachverhalte ungleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung sachbereichsbezogen nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt, und andererseits, Art und Ausmaß tatsächlicher Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.7.2011 - 1 BvR 932/10 -, juris Rn. 33).
Es ist grundsätzlich Sache des Normgebers, zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.7.2011 - 1 BvR 932/10 -, juris Rn. 33), die Auswahl muss allerdings sachgerecht erfolgen (…Senatsurteil vom 21.8.2018 - 10 KN 10/18 -, juris Rn. 76; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.3.1994 - 1 BvL 8/85 -, juris Rn. 54).
- BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 42/17 R
Berücksichtigung des sog. Kindergeldüberhangs als Einkommen beim Anspruch auf …
Denn beim Kindergeld handelt es sich nicht um eine von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommene zweckbestimmte Einnahme (…vgl nur BSG vom 10.5.2011 - B 4 AS 11/10 R - SozR 4-4200 § 44 Nr. 2 RdNr 23 f) ; zu einer in ihrer Verwendung zweckbestimmte Einnahme wird das Kindergeld auch nicht durch Regelungen des Unterhaltsrechts über das Kindergeld (vgl zu diesen und ihrer verfassungsrechtlichen Einordnung BVerfG vom 14.7.2011 - 1 BvR 932/10 - BVerfGK 19, 11) , denen eine über das Unterhaltsrecht hinausreichende, grundsicherungsrechtlich beachtliche Zweckbestimmung des Kindergelds nicht entnommen werden kann (vgl Harich, SGb 2012, 224) . - BFH, 22.11.2012 - III R 24/11
Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe im Beschluss vom 14. Juli 2011 1 BvR 932/10 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 3215) klargestellt, dass das Kindergeld in voller Höhe für das Kind einzusetzen sei.Da es bei Anwendung des § 104 SGB X allein auf die sozialrechtliche Zuweisung des Kindergeldes ankommt, ist es unerheblich, dass aufgrund der ab 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderung des § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuches das Kindergeld zivilrechtlich dem Einkommen des Kindes zugewiesen wird (s. Beschluss des BVerfG in NJW 2011, 3215).
- OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
Verfahrenskostenhilfe: Kindergeld als Einkommen des Kindes des Antragstellers
Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 hat der Gesetzgeber indessen zur Umsetzung einer sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Forderung die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kindergeldes in § 1612 b BGB n.F. neu konzipiert und durch die Neuregelung zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, 1 BvR 932/10, Rn. 10, 19 der Gründe [juris]).Dieser Rechtsänderung hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 27.5.2009, XII ZR 78/08; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 24 der Gründe).
Denn neben der zur Anrechnung gelangenden und für den Barunterhalt des Kindes einzusetzenden Hälfte des Kindergeldes soll die weitere Hälfte des Kindergeldes den betreuenden Elternteil nach der gesetzgeberischen Intention bei der Erbringung seiner Betreuungsleistung unterstützen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 20 der Gründe;… Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 1612 b Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1519/13
- VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.476
Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1520/13
- VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.878
Versagungsgegenklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
- VG Berlin, 09.11.2020 - 4 L 476.20
Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1387/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 7 AS 1188/13
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.611
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.95
Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Corona-Überbrückungshilfen
- VG Würzburg, 03.07.2023 - W 8 K 23.52
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
Streit über die vorläufige Gewährung einer Regelleistung einschließlich …
- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 77-II-11
Abstrakte Normenkontrolle zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen …
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.338
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …
- VG Würzburg, 15.12.2023 - W 8 K 23.523
Versagungsgegenklage, Corona-Überbrückungshilfe III, Hotel, Ersatz defekter …
- OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18
Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer …
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.428
Versagungsklage, Werbeagentur, Corona-Überbrückungshilfe IV, Umsatzrückgang …
- OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 251/20
Dürrebeihilfe; Einkünfte; Kommanditgesellschaft; Komplementär; …
- VG Würzburg, 15.12.2023 - W 8 K 23.546
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Überbrückungshilfe IV, Phase 5, …
- OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 KN 10/18
Abgabengerechtigkeit; Äquivalenzprinzip; Bruttoeinkommen; Einkommensstaffelung; …
- VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16
Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage - …
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - L 7 AS 374/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der vorläufigen …
- VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1932/15
Anwendbarkeit der Kürzungsregelung in Höhe des Kindergeldes auf den Kostenbeitrag
- LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 7 AS 1189/13
- VG Würzburg, 24.10.2022 - W 8 K 21.1263
Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III
- OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 10 LC 204/20
Cashflow; Dürrebeihilfe; Grassilage; Grünland; Ökobetriebe
- LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 8 AS 1512/13
Überschießendes Kindergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kindergeld; …
- FG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 9/12
Anrechnung von Kindergeld gem. § 31 Satz 4 EStG auch bei Auszahlung an den …
- VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13
Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2022 - 10 LC 151/20
Eigenverbrauch; Futtermittel; Grundfutter, selbstverbrauchtes; Teilfläche, …
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.422
Versagungsgegenklage, Anfechtungsklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
- VG Würzburg, 06.03.2023 - W 8 K 22.1257
Versagungsgegenklage, Kürzung landwirtschaftlicher Subvention, Bayerisches …
- OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LB 112/21
Buchung; Buchungskonto; Einlage; Entnahme; Jahresabschluss; Konto, privates; …
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.316
Betrieb des bezahlten Fußballsports, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige …
- LAG Köln, 15.06.2015 - 1 Ta 209/15
Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei der Berechnung des einzusetzenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 6 AS 10/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 22.1922
Versagungsgegenklage, Fußballverein, Corona-Überbrückungshilfe IV, Umsatzrückgang …
- VG Würzburg, 24.10.2022 - W 8 K 21.1389
Antragstellung Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden Dritten
- VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11
Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2015 - L 9 AS 360/13
- OLG Hamm, 22.03.2016 - 11 UF 142/15
Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners
- VG Würzburg, 13.02.2023 - W 8 K 22.1507
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Gasthof, teilweise Ablehnung eines …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.1124
Erhöhung bereits gewährter Corona-Überbrückungsbeihilfe III Plus
- SG Düsseldorf, 22.04.2013 - S 19 AS 179/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2015 - L 11 AS 1268/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2015 - L 11 AS 951/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AS 26/13
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - L 7 SO 3393/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 11 AS 1450/12
- VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 22.1835
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Prostitutionsstätte mit …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.548
Versagungsgegenklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
- LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 9 AS 1180/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den …
- VG Würzburg, 03.07.2023 - W 8 K 23.189
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf …
- OLG Köln, 27.03.2015 - 12 WF 11/15
Berücksichtigung des Kindergeldes als für die Prozessführung einzusetzendes …
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.223
Planungsbüro, Homeoffice, Umsatzrückgang infolge zeitlicher Verzögerungen, …
- VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 22.1233
Versagungsgegenklage, Abgrenzung zwischen Soloselbständigen und Unternehmen, …
- VG Berlin, 13.11.2020 - 6 L 246.20
Weitere pandemiebedingte Betriebsöffnungsverbote bestätigt
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.164
Technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden …
- VG Würzburg, 06.03.2023 - W 8 K 22.978
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Digitalisierungsmaßnahmen, …
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 22.1254
Begehrte Förderung für Anschaffungskosten eines Kfz als Corona-Mehrkosten, …
- VG Würzburg, 13.02.2023 - W 8 K 22.1310
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, feste Lüftungsanlage, …
- VG Würzburg, 16.01.2023 - W 8 K 21.1594
Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles, begehrte …
- BSG, 28.04.2014 - B 14 AS 390/13 B
- VG Berlin, 13.11.2020 - 6 L 257.20
Rechtmäßigkeit einer seuchenrechtlichen Maßnahme dergestalt, Fitness- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 12 A 1559/13
Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen aus ihrem Einkommen in angemessenem …
- KG, 30.08.2011 - 13 UF 111/11
Nachehelichenunterhalt: Befristung bzw. Herabsetzung eines …
- VG Berlin, 13.11.2020 - 11 L 412.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Infektionsschutzregeln
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2015 - L 9 AS 1465/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2013 - L 13 AS 253/12
- VG Saarlouis, 30.10.2012 - 3 K 936/10
Jugendhilferecht: Kostenbeitrag zu Jugendhilfemaßnahmen
- VG Halle, 14.07.2023 - 3 A 205/20
Dürrehilfe 2018 - Prosperitätsgrenze
- VG Berlin, 13.11.2020 - 11 L 413.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2013 - L 6 AS 504/12
- VG Berlin, 13.11.2020 - 11 L 410.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- VG Berlin, 13.11.2020 - 11 L 420.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2012 - L 9 AS 502/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 501/12