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   BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 938/93   

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BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 938/93 (https://dejure.org/1993,6303)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1993 - 1 BvR 938/93 (https://dejure.org/1993,6303)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 1 BvR 938/93 (https://dejure.org/1993,6303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des § 23 Abs. 2 Satz 1 InVorG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 938/93
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 83, 24 [31] st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91

    Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 938/93
    Diese Gesetz verfolgt erkennbar das Ziel, duch Verfahrenskonzentration die Abwicklung der Verfahren zu beschleunigen und damit im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs in den neuen Ländern die Durchführung von investiven Maßnahmen zu fördern (vgl. auch BVerfGE 85, 130 [133]).
  • BVerwG, 14.12.1998 - 8 B 125.98

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das

    Die Schaffung einer zusätzlichen Instanz bei dem Zwischenstreit über die Zulässigkeit des Rechtswegs entspäche auch nicht dem Sinn und Zweck der Rechtsmittelbeschränkung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die durch Verfahrenskonzentration die Abwicklung der Verfahren beschleunigen und damit im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs in den neuen Ländern möglichst schnell zu Rechtssicherheit führen soll (vgl. Urteil vom 12. November 1993 BVerwG 7 C 7.93 Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 4 S. 5 ; vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 12 Abs. 2 InVorG auch BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1993 1 BvR 938/93 RGV I 123 S. 176 sowie allgemein zum öffentlichen Interesse an beschleunigter Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben in den neuen Ländern BVerfGE 85, 130 ).
  • VG Aachen, 08.03.2010 - 2 L 77/10

    Ablehnung eines Mitarbeiters einer Behörde wegen Besorgnis der Befangenheit im

    21 vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 938/93 -, RGV I 123, m. w. N.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

    Dies erscheint auch vor dem Hintergrund folgerichtig, dass vernünftige sachliche Gründe für eine solche Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit auf die Oberverwaltungsgerichte und die Verwaltungsgerichtshöfe vorliegen müssen (vgl. zu den Maßstäben BVerfG, B. v. 9.6.1993 - 1 BvR 938/93 - juris Rn. 2; BVerwG, U. v. 22.1.2004 - 4 A 32/02 - BVerwGE 120, 87/94 f.; s. zu den Gründe des Gesetzgebers für die Übertragung BT-Drs.
  • VG Aachen, 23.06.2009 - 2 K 96/09

    Feststellung eines Fehlverhaltens der Mitarbeiter des Jugendamtes einer Stadt in

    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 938/93 -, RGV I 123, m. w. N.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

    Dies erscheint auch vor dem Hintergrund folgerichtig, dass vernünftige sachliche Gründe für eine solche Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit auf die Oberverwaltungsgerichte und die Verwaltungsgerichtshöfe vorliegen müssen (vgl. zu den Maßstäben BVerfG, B. v. 9.6.1993 - 1 BvR 938/93 - juris Rn. 2; BVerwG, U. v. 22.1.2004 - 4 A 32/02 - BVerwGE 120, 87/94 f.; s. zu den Gründe des Gesetzgebers für die Übertragung BT-Drs.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

    Dies erscheint auch vor dem Hintergrund folgerichtig, dass vernünftige sachliche Gründe für eine solche Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit auf die Oberverwaltungsgerichte und die Verwaltungsgerichtshöfe vorliegen müssen (vgl. zu den Maßstäben BVerfG, B. v. 9.6.1993 - 1 BvR 938/93 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 22.1.2004 - 4 A 32/02 - BVerwGE 120, 87/94 f.; s. zu den Gründe des Gesetzgebers für die Übertragung BT-Drs. 10/171, S. 9 ff.), die bei der Auslegung der Bestimmung maßgeblich zu berücksichtigen sind (so auch BayVGH, B. v. 29.7.2008 - 22 A 08.40012 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - 12 B 1520/07

    Qualifizierung der Rechtsnatur der Stellungnahme eines Jugendamtes gegenüber dem

    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 938/93 -, RGV I 123, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2002 - 18 B 338/02
    vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 938/93 - vom 24. Oktober 1989 - 1 BvR 576/89 - und vom 14. Mai 1987 - 1 BvR 484/87.
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