Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.10.1997

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   BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94   

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https://dejure.org/1997,6543
BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94 (https://dejure.org/1997,6543)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1997 - 1 BvR 949/94 (https://dejure.org/1997,6543)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 1 BvR 949/94 (https://dejure.org/1997,6543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als Schuldirektor und Kreisschulinspektor tätigen Lehrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    b) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94
    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Diese Funktionen waren weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der hier einschlägigen Ämter und Funktionen der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 194/93

    Fehlen der persönlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer - Zweifel an der

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94
    a)das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 -,.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 -, des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 26. Januar 1993 - 1 Sa 10/92 - und des Kreisgerichts Chemnitz/Stadt vom 16. April 1992 - 7 Ca 5773/91 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
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   BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8719
BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94 (https://dejure.org/1997,8719)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94 (https://dejure.org/1997,8719)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 1 BvR 2089/94 (https://dejure.org/1997,8719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen der früheren Wahrnehmung von Funktionen in der SED

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    b) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 [150 ff.]).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 [152 f.]).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Diese Funktionen waren weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der hier einschlägigen Ämter und Funktionen der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 91, 93 [106]; stRspr).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 91, 93 [106]; stRspr).
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